Streit über abgerissene Brücke:Schuld sind die Anderen

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Der Eigentümer der Sägmühle in Markt Schwaben wirft der Gemeinde vor, eine einvernehmliche Lösung abgelehnt zu haben. Er sieht sich durch den öffentlichen Weg in der Nutzung seines Grundstücks stark eingeschränkt.

Von Isabel Meixner, Markt Schwaben

Nach dem Abriss der Fußgängerbrücke an der Sägmühle hat sich der Eigentümer zu Wort gemeldet. Die Schuld an der Zuspitzung des Streits sieht er allein bei der Gemeinde. Diese habe eine einvernehmliche Entwicklung nicht gewollt, schreibt er in E-Mails an die Süddeutsche Zeitung: "Mein Vorschlag war, ganz stark zusammengefasst: Die Gemeinde hilft, den Rohbau zu legalisieren [. . .]. Ich verschaffe der Gemeinde bzw. Öffentlichkeit ein Recht, den Weg zu begehen und mit Fahrrad zu befahren."

Er verweist auf drei Alternativwege, die im Süden des Gebiets über die Sempt führen, und auf einen weiteren im Norden der Sägmühle: "Ich verstehe gar nicht, warum mein Privatweg hier von solch großer Bedeutung sein soll." Ein Recht, private Brücken zu nutzen, gebe es nicht, "ich könnte jederzeit eine Brückenbenutzungsgebühr verlangen".

Er hatte die Sägmühle im Außenbereich 2011 bei einer Zwangsversteigerung erworben. Zu der Zeit existierte für das Gebiet bereits eine Veränderungssperre. Der vorherige Eigentümer hatte auf dem Areal zwar legalerweise ein Gebäude begonnen, es dann allerdings größer als erlaubt gebaut, wodurch es zum Schwarzbau wurde.

Der Gemeinderat sei anfangs bereit gewesen, den Rohbau zu legalisieren, erzählt Bürgermeister Georg Hohmann (SPD). Allerdings sollte im Gegenzug das alte grüne Wohnhaus auf dem Areal verschwinden. "Ein höheres Baurecht wäre einfach nicht möglich gewesen", sagt Hohmann. Ein konkretes Angebot des jetzigen Eigentümers, dass die Gemeinde den Weg kaufen kann, hat es ihm zufolge nie gegeben.

Nach Ablauf der Veränderungssperre im April vorigen Jahres hatte der Gemeinderat einen Bebauungsplan für das Gebiet beschlossen. Darin wurde der Weg als öffentlich festgesetzt und die Lage der Baukörper eingezeichnet. Der Bebauungsplan ist mittlerweile in Kraft getreten, der Eigentümer hat bereits Klage eingereicht. Damit geht das Gegeneinander vor Gericht in die nächste Runde.

Die Gemeinde ihrerseits wird sich ebenfalls rechtlichen Beistand suchen, auch um zu klären, wie die weiteren Handlungsmöglichkeiten an der Sägmühle sind. In der Bürgerversammlung hatten die Markt Schwabener gefordert, die Brücke möglichst wiederherzustellen. Doch Hohmann sieht das Problem anderswo: Auf Ottenhofener Seite, die am Bach beginnt, ist der Weg noch nicht festgeschrieben. "Wenn der Weg nicht weiterführt, ist am Wasser Schluss." Er will Mitte Juni mit Bürgermeisterin Nicole Schley über ein gemeinsames Vorgehen beraten.

Der Eigentümer verweist darauf, dass der Weg ihn in der Nutzung seines Geländes stark einschränke: Zwei Flächen könne er für seine Damwildherde nur nutzen, wenn er sie direkt an das bestehende Gehege anschließt. Das liegt aber auf der anderen Seite des Wegs, dieser durchkreuze damit seine Pläne.

Dieser Punkt war voriges Jahr Gegenstand einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht; eine Sperrung des Wegs war dem Eigentümer damals versagt worden. Er verweist auch auf sein Recht, das bestehende Wohnhaus abreißen und neubauen zu dürfen: "Ich kann mir nicht so recht vorstellen, wie ich hier den Garten, ganz nahe am Weg, mit der gewünschten Privatsphäre nutzen können soll." Das sah das Verwaltungsgericht in der letzten Verhandlung aber nicht als gegeben.

Wie geht es weiter? Der Eigentümer der Sägmühle betont: "Klar ist, dass ich in keinem Fall verpflichtet sein werde, für einen Ersatzweg zu sorgen." Und weiter: "Aus meiner Warte gesehen gibt es keinen Streit. Nunmehr bedient sich jede Partei rechtsstaatlicher Mittel, um die eigenen Interessen gemäß Gesetz so gut wie möglich zu sichern."

© SZ vom 29.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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