Straßenausbau:Erschließt du noch, oder verkehrst du schon?

Straßenausbau: Der Schwedenweg ist sehr sanierungsbedürftig, teilweise bröckelt der Straßenbelag schon. Die Beseitigung der Schäden wird etwa 600 000 Euro kosten.

Der Schwedenweg ist sehr sanierungsbedürftig, teilweise bröckelt der Straßenbelag schon. Die Beseitigung der Schäden wird etwa 600 000 Euro kosten.

(Foto: Christian Endt)

Der Schwedenweg in Ebersberg wird bald saniert, die Anwohner müssen einen Teil der Kosten übernehmen. Es geht um eine entscheidende Frage.

Von Jan Schwenkenbecher, Ebersberg

"Es wäre schön, das früh zu wissen", sagt eine Frau, die am Anfang des Schwedenwegs wohnt, "vielleicht kann man da noch mitreden." Denn es geht ums Geld: Der südliche Teil des Schwedenwegs in Ebersberg wird demnächst komplett saniert, ein von der Stadt beauftragtes Ingenieurbüro stellte jüngst im Technischen Ausschuss die Pläne dazu vor. Neue Bürgersteige, neue Parkbuchten, neuer Belag, alles neu, etwa 600 000 Euro wird das vermutlich kosten.

Den Preis werden dann auch die Anlieger mittragen, die Stadt muss die Straßenausbaubeitragssatzung anwenden. 60 Prozent der Kosten, so schätzte es Bürgermeister Walter Brilmayer (CSU) in der Ausschusssitzung, werden wohl die Eigentümer der Häuser des Schwedenwegs zahlen. Doch es sind noch viele Fragen offen: Wer genau muss wie viel zahlen? Was ist mit den Anliegern in der zweiten Reihe, die nicht direkt am Schwedenweg wohnen? Und stimmen denn die 60 Prozent?

Welcher Anteil umgelegt wird, ist eigentlich klar festgelegt. Das steht in der Satzung, die auf der Webseite der Stadt einsehbar ist. Wird etwa die Fahrbahn einer Hauptverkehrsstraße saniert, zahlen Anlieger nur 30 Prozent der Kosten, da die Straße ja auch von Pendlern, Bussen und Lkw genutzt wird. Handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße, steigt der Umlagesatz auf 50 Prozent. Und wird die Fahrbahn einer Anliegerstraße saniert, sind es 80 Prozent.

Ob 60 Prozent also hinkommen, etwa als Mischung der zuvor genannten, das läuft im Schwedenweg auf die Frage hinaus: Welche Art Straße ist es? Und auch das ist geregelt, doch wieder gilt: eigentlich. Die Stadt hat ein Straßenverzeichnis, dort ist der nördliche Teil des Schwedenwegs als Eigentümerweg bezeichnet, der südliche, der saniert wird, als Ortsstraße. In der Satzung aber ist "Ortsstraße" der Sammelbegriff für sowohl Anliegerstraßen als auch Haupterschließungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen. Welche der drei Straßenarten ist also der Schwedenweg?

Viele offene Fragen

Auslegungssache. Laut Satzung sind Anliegerstraßen definiert als "Straßen, die ganz überwiegend der Erschließung der Grundstücke dienen". Die nächstmögliche Kategorie, die Haupterschließungsstraßen, sind "Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr dienen und nicht Hauptverkehrsstraßen sind". Es geht also um die Frage, ob es lediglich Erschließung des Grundstücks ist, wenn jemand kurz beim Bäcker war und durch den Schwedenweg fährt, um weiter hinten über die Moosstefflstraße in die Rauwagnerstraße abzubiegen. Oder ob das schon innerörtlicher Verkehr ist.

Wie das auszulegen ist, das klärt gerade ein von der Stadt beauftragter Anwalt. Ebenso klärt der Fachmann, wer alles zahlen muss. Denn hierzu steht in der Satzung, dass die "erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet bilden". Wie "erschließen" nun hier gedeutet wird, ob also auch die hintersten Anlieger der Moosstefflstraße noch zahlen müssen, bleibt abzuwarten.

Ist schließlich geklärt, welcher Anteil umgelegt wird und welche Eigentümer zahlen müssen, steht die Frage an, wer wie viel zahlt. Hier sieht die Satzung vor, dass die Kosten anhand der Größe der Grundstücksfläche verteilt werden. Jedes Haus wird zunächst mit dem Faktor 1,0 gewichtet, bekommt anschließend für jede zusätzliche Etage noch mal den Faktor 0,3 oben drauf. Den so entstehenden prozentualen Anteil, den die Eigentümer bezahlen müssen, berechnet der Anwalt gerade. Wie viel Euro es letztlich genau werden, hängt aber von den tatsächlichen Kosten ab; das zu wissen, dauert also noch, bis fertig gebaut ist. Erst dann müssen die Eigentümer auch zahlen.

Ganz entspannt dürfen Mieter auf die geplante Sanierung warten, umlagefähig sind die Kosten nämlich nicht. Laut der Betriebskostenverordnung sind Betriebskosten "grundsätzlich die Kosten, die dem Eigentümer [...] laufend entstehen". Bei den durch die Satzung anfallenden Kosten handelt es sich aber um eine einmalige Zahlung. Und auch eine Mieterhöhung der Kaltmiete aufgrund von Modernisierungsarbeiten kann sich laut Bundesgesetzbuch nur auf Sanierungen am Haus beziehen.

Für die Eigentümer wiederum bleibt nun erst mal nur, abzuwarten bis der Anwalt gerechnet hat. Dann steht zwar zunächst nur fest, wer welchen Anteil zahlen muss; nicht die genauen Kosten. Die können sie dann aber auf Grundlage der veranschlagten 600 000 Euro annähernd überschlagen.

Die entsprechenden Informationen bekommen die Anwohner wohl Ende Mai, da soll eine Anliegerversammlung stattfinden, wie Bauamtsleiter Christian Stöhr auf Nachfrage mitteilte. Ein genaues Datum stehe noch nicht fest, allerdings soll der Termin noch vor den Pfingstferien stattfinden. Steht das Datum, würden auch die Anwohner informiert. Ob die Frau aus dem Schwedenweg dort dann tatsächlich mitreden oder nicht doch nur zuhören kann, bleibt abzuwarten.

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