Schlupfloch gefunden:Eine Frage des Alters

Ein Münchner Unternehmer baut in Vaterstetten ein seniorengerechtes Haus, und wird dafür von der Stellplatzpflicht befreit. Die meisten Mieter sind allerdings junge Leute

Wieland Bögel

- Chronischer Parkplatzmangel ist in fast allen Kommunen ein Problem. Um zumindest ein wenig Abhilfe zu schaffen, haben viele Städte und Gemeinden eine Stellplatzverordnung erlassen. Diese regelt, wie viele Parkplätze pro Wohn-, Laden- oder Büroeinheit bereitgestellt werden müssen. In Vaterstetten hat nun aber ein Bauherr offenbar eine Lösung gefunden, diese Regelung zu umgehen. Statt, wie vorgeschrieben, für jede der 22 Wohnung seines Mehrfamilienhauses zwei Parkmöglichkeiten zu errichten, wurde nur die Hälfte davon gebaut - mit Einverständnis und ausdrücklicher Genehmigung der Gemeinde.

"So war das nicht gedacht, das würden wir heute nicht mehr so machen", meint Vaterstettens stellvertretender Bürgermeister Martin Wagner (CSU). Doch im Jahr 2003 sahen die Mitglieder des zuständigen Ausschusses noch keine Probleme in der Befreiung von der Stellplatzsatzung. Ohne Gegenstimmen wurde dem Bauherrn, dem Münchner Unternehmer Anton Brosi, erlaubt, bei seinem neuen Haus in der Brunnenstraße lediglich die Hälfte der vorgeschriebenen Parkplätze zu errichten.

Das Schlupfloch, mit dem sich Brosi die geringere Zahl der Parkplätze genehmigen lassen konnte, lautete Seniorenwohnungen. Denn die vom Bauherrn und Hausbesitzer angestrebte Mieterzielgruppe war es, die den Ausschuss eine Ausnahmeregelung von der Stellplatzsatzung beschließen ließ. Schließlich hätten ältere Menschen in der Regel weniger Autos als jüngere. Ein Parkplatz pro Wohnung sei darum durchaus angemessen, lautete die Argumentation. Noch im Mai vergangenen Jahres, rund ein Jahr nach Fertigstellung des Projekts, wurde dessen Konzept im Vaterstettener Gemeindeblatt ausgiebig gelobt. Die barrierefreien Wohnungen in zentraler und doch ruhiger Lage sowie in direkter Nähe zum Bahnhof und zur Nachbarschaftshilfe seien ideal. So könnten betagtere Mitbürger bis ins hohe Alter selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben. Doch inzwischen ist die Begeisterung sichtlich abgekühlt. Denn entgegen der im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit, die Wohnungen nur an Senioren zu vermieten, sind zur Zeit lediglich 15 von 37 Hausbewohner älter als 65 Jahre. Den Nachbarn sei das schon vor längerer Zeit aufgefallen, meint Günter Richter, der in der Nähe seine Schreinerei hat. Er habe die Verwaltung bereits im Sommer diesen Jahres darauf angesprochen, passiert sei aber nichts.

Im Rathaus sei man sich des Problems durchaus bewusst, sagt Wagner. Man prüfe derzeit, wie man darauf reagieren soll. Als nächsten Schritt will die Gemeinde einen Fachanwalt engagieren. Wagner muss aber zugeben, dass die Möglichkeiten der Gemeinde, die Dienstbarkeit einzufordern, eher gering sind. "Wir können ihn nicht zwingen, seinen Mietern zu kündigen." Auch ein nachträglicher Bau von 22 Stellplätzen sei eher unwahrscheinlich, dazu sei das Grundstück zu dicht bebaut. Vermutlich werde es auf eine finanzielle Entschädigung hinauslaufen, vermutet Wagner. Wie hoch diese ausfalle, sei völlig unklar.

Der Hausbesitzer selbst möchte wollte sich gegenüber der SZ zu dem Problem um die fehlenden Stellplätze, beziehungsweise die falschen Mieter nicht äußern. Er sehe keinen Grund, mit der Presse zu sprechen, so Juniorchef Benjamin Brosi. Im Gespräch mit der Gemeinde habe der Hausbesitzer angegeben, einfach nicht genügend Mieter der gewünschten Altersgruppe gefunden zu haben, sagt Wagner. So ganz will er diesen Worten aber nicht glauben: "Ich will nicht sagen, dass er uns getäuscht hat, aber vielleicht hat er sich bei der Mietersuche nicht genug bemüht."

Sehr viel deutlicher wird der FBU-Gemeinderat Manfred Schmidt. Er sieht die Versäumnisse vor allem auf Seiten der Gemeinde. Die Verwaltung sei ihrer "bauaufsichtlichen Verantwortung" nicht nachgekommen, dies habe zu einem "ungerechtfertigten Vermögenszuwachs des Bauherrn zum Nachteil des Gemeinwohls" geführt, so Schmidt in einem offenen Brief an Bürgermeister Robert Niedergesäß (CSU). Schmidt äußert die Befürchtung, dass dieses Vorgehen "durchaus auch als Freibrief zur Nachahmung gesehen werden könnte." Ohnehin sei die Ausnahme von der Satzung falsch, wenn nicht sogar rechtswidrig gewesen, da dies möglicherweise einen Verstoß gegen die bayerische Bauordnung darstelle, argumentiert Schmidt. Er hat angekündigt, die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zu bemühen.

Die fehlenden Stellplätze, die Nichteinhaltung der Dienstbarkeit und eine angemessene Reaktion der Gemeinde darauf werden voraussichtlich Thema im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bauausschusses am kommenden Dienstag sein.

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