Recht:Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück

Vor einem Vierteljahrhundert wurde das Sozialrecht geändert, die Entmündigung abgeschafft. Betreuer aus dem Landkreis schildern, was aus dem großen Wurf im Alltag geworden ist

Von Viktoria Spinrad, Ebersberg

Recht: Elfi Melbert leitet die Betreuungsstelle im Landratsamt.

Elfi Melbert leitet die Betreuungsstelle im Landratsamt.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

"Ob da jemand mitreden wollte oder nicht, das war gar kein Thema", sagt Bärbel Baumann und schüttelt den Kopf. Die Beraterin vom Betreuungsverein Brücke in Ebersberg blickt auf eine Zeit zurück, in der Menschen mit Demenz oder psychischen Problemen schlichtweg entmündigt wurden. Der eingesetzte Vormund konnte Häuser des Entmündigten verkaufen, sie unterbringen lassen, einen Teil des Vermögens für sich beanspruchen. Der sogenannte Mündel war geschäftsunfähig, man bestimmte über ihn hinweg.

Bis vor 25 Jahren: Denn im Jahr 1992 trat mit einer Sozialreform anstelle des Mündels der Betreute. Er soll nicht entmündigt, sondern ermächtigt werden - und so selbstbestimmt wie möglich bleiben. "Da herrschte Aufbruchstimmung", sagt Baumann und hebt die Arme über den Kopf. Heute habe ein psychisch Kranker das Recht, psychisch krank zu sein. Als einen "Riesenschritt nach vorne" sieht auch Elfi Melbert von der Betreuungsstelle des Landratsamtes die Reform. Heute bleibt der Betreute geschäftsfähig, kann parallel handeln - "und der Betreuer wird nur für das bestellt, was auch wirklich notwendig ist". Zum Beispiel für die Pflege, Mietverträge, Behördengänge oder die Vermögenssorge.

Etwa 1450 Menschen im Landkreis hatten heuer einen gesetzlichen Betreuer. Die Zahl ist trotz höheren Bedarfs seit Jahren stabil, weil immer mehr Menschen Vorsorgevollmachten anfertigen. Das forcieren auch Melbert und Baumann: Sie beraten die Menschen, die eine rechtliche Vertretung für sich oder Angehörige suchen, zu Vollmachten und gesetzlichen Betreuungen. Auch diejenigen, die selber gesetzlich betreuen, haben im Landratsamt und bei den beiden Betreuungsvereinen im Landkreis eine Anlaufstelle.

Selbstverständlich ist es nicht, dass sowohl die Brücke auch der Betreuungsverein Ebersberg/Erding überhaupt noch existieren. Denn viele Betreuungsvereine müssen schließen, weil ihnen die Zuschüsse vom Land gekürzt werden. "Erst war es eine ganz tolle Geschichte. Dann ist aus Kostengründen leider immer mehr zurückgerudert worden", sagt Baumann zur Entwicklung seit der vielversprechenden Sozialreform. Im Vergleich zu anderen Landkreisen stehe man aber noch gut da. Der Verein bietet Informationstreffen und Weiterbildungen an, das Geld ist knapp bemessen. Zu knapp, wie Melbert im Landratsamt sagt: "Der Freistaat kommt seiner Verpflichtung nur marginal nach." Man sehe das Land in der Pflicht, mehr für die Betreuungsvereine zu tun.

Um selber zu überleben, entließ der Verein seine zwei festangestellten Berufsbetreuer in die Selbstständigkeit. Eine von ihnen ist Gisela Illi. Die Frau mit der rahmenlosen Brille und mittellangen grauen Haaren arbeitet seit 25 Jahren als Berufsbetreuerin - und berichtet trotz widriger Umstände von einem abwechslungsreichen Beruf. Sie breitet die Arme aus: "Man sieht das ganze Spektrum, eben alles, was das Leben so bietet." Man brauche neben den üblichen sozialpädagogischen Kenntnissen auch medizinische und juristische Kenntnisse, insbesondere im Sozialrecht. Sobald ein neues Gesetz kommt, müsse sich der Betreuer damit auseinandersetzen.

Aber auch mit den eigenen Idealen. Denn dass der oft demente, alkoholkranke oder psychisch angeschlagene Betreute seit der Reform selbstbestimmt bleibt, erfordert von den Betreuern viel Differenzierungsarbeit: "Man muss unterscheiden zwischen dem, was man sich selber unter einem gelungenen Leben vorstellt - und dem, was sich der Betreute wünscht", sagt Melbert im Landratsamt. Dass die Vorstellungen von Betreuern und Betreuten oftmals auseinanderdriften, erlebt Gisela Illi bei ihrer täglichen Arbeit. Sie schildert, wie sie am Vortag eine junge Frau in ihrer eher prekären Wohnung besucht habe: "So könnte ich nie leben, aber das muss man akzeptieren." Baumann betont die Errungenschaft der Reform: "Mittlerweile hat jeder das Recht, sich totzusaufen ohne Gefahr zu laufen, sein Leben in einer geschlossenen Einrichtung verbringen zu müssen." Auch, wenn die eigene Lebensphilosophie dabei immer wieder über den Haufen geworfen werde.

Erst, wenn das Wohl des Betreuten akut gefährdet ist, müssen Betreuer wie Illi zu einem drastischeren Mittel greifen: der gesetzlichen Unterbringung. Illi verschränkt die Arme. "Wenn du unterbringst, bist du der Böse", sagt sie, "viele erleben das als Bestrafung." Zuletzt habe sie eine demente Frau in einer Senioreneinrichtung unterbringen lassen. "Sie war praktisch am Verhungern", schildert Illi und fügt hinzu: "Man braucht wirklich Lebenserfahrung für diesen Job."

Und gute Nerven: Denn nicht nur die Vorstellungen von einem gelungenen Leben, sondern auch die Erwartungen an die Arbeit der gesetzlichen Betreuer können auseinanderdriften. "Manche Klienten äußern sich negativ, oder sie sehen einen wie ihre Mutter oder Schwester", sagt Illi. Dass viele Betreute höhere Erwartungen an ihren "Betreuer" haben, mag an der Begrifflichkeit liegen: "Die ist saublöd gewählt", sagt Baumann. Enttäuscht werden die Erwartungen mancher Betreuten wohl auch, weil das eingeführte Mitbestimmungsrecht zunehmend unter Zeitmangel leide, wie Baumann schildert. "Früher gab es kein Zeitbudget", sagt sie. 3,7 Stunden im Monat sollen heute für jeden Klienten reichen. Wenn aber ein neuer Klient hinzukommt oder gar eine Haushaltslauflösung ansteht, "dann wird es heftig", sagt Illi. Früher habe man den Großteil der Zeit vor allem bei den Menschen verbracht, berichtet Baumann, "heute ist es hauptsächlich Schreibtischarbeit". Die einzige Zeit, die sich abknapsen lässt, sei nun einmal der persönliche Kontakt, "das ist das Fatale an der Geschichte".

Verschlechtert wird die Situation für Berufsbetreuer wie Illi auch dadurch, dass die Vergütung seit dem Jahr 2005 nicht angehoben wurde, zuletzt scheiterte eine Erhöhung am Bundesrat. "Eine Erhöhung ist jetzt fällig", sagt Melbert. Als studierte Sozialpädagogin erhält Illi den Höchstsatz von 44 Euro brutto in der Stunde, bei Menschen mit passender Berufsausbildung sind es 33,50 Euro, bei solchen ohne 27 Euro. Davon gehen sämtliche Kosten wie für das Büro, Fahrten und die Altersvorsorge ab.

Weil Illi der persönliche Kontakt wichtig ist, betreut sie nicht mehr als 40 Menschen. "Mehr Betreuungen kann man eigentlich nicht verantworten", sagt Baumann und fügt hinzu: "Von dem Beruf leben kann man aber eigentlich erst ab 50, 60 Betreuungen." Eine rechtliche Obergrenze für Betreuungen gibt es nicht. "Ein Rechtsanwalt aus München hatte 200 Betreuungen", schildert Baumann. Im Landkreis gibt es ein ganz anderes Problem: "Der Markt ist durch die Vergütung wie leergefegt", sagt Melbert.

Also kaum qualifizierte Berufsbetreuer in Zeiten, in denen "immer mehr Menschen keinen ehrenamtlichen Betreuer aus ihrem Umfeld benennen können", wie Melbert sagt. Zudem nehme die Komplexität der Fälle zu, harmonische Fälle würden seltener, Familienstreitigkeiten dagegen mehr. Auch gebe es immer mehr junge Menschen, die wegen psychischer Probleme eine rechtliche Betreuung benötigen.

Mehr Bedarf für gesetzliche Vertretung, aber weniger Menschen, die diese auch übernehmen wollen: "Das ist etwas, das brennt", sagt Melbert. Die erste Riege der Berufsbetreuer höre langsam auf, "uns steht ein Generationenwechsel bevor". Möglicherweise könne ein festes Berufsbild des gesetzlichen Berufsbetreuers bessere Standards schaffen. Auch Baumann fordert, den Beruf zu systematisieren und aufzuwerten. "Irgendwas muss hier in dem Bereich passieren, sonst muss das Landratsamt Berufsbetreuer einstellen." Und wenn nichts passiert? "Dann müssen es entweder die Betreuer oder die Betreuten ausbaden. Dann bricht das System zusammen wie ein Kartenhäuschen."

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