Prozess:Staatsanwälte fordern hohe Haftstrafen für Döner-Überfall

Prozess: Der Döner-Laden im Bahnhof von Ebersberg.

Der Döner-Laden im Bahnhof von Ebersberg.

(Foto: Christian Endt, Fotografie & Lic)
  • Im Prozess um den mutmaßlich rassistischen Angriff auf einen Döner-Laden in Ebersberg fordert die Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen.
  • Für den 36-jährigen Rädelsführer plädiert die Anklage auf sechs Jahre und zehn Monate Haft. Für vier weitere Männer verlangt sie ebenfalls Haftstrafen, für einen Mann eine Bewährungsstrafe und für zwei Mitläufer jeweils eine Geldstrafe.
  • Zudem kritisierte der Staatsanwalt vor dem Landgericht München II scharf die ausländerfeindliche Gesinnung der Angeklagten.

Von Korbinian Eisenberger, München/Ebersberg

Der Prozess um den Überfall auf den Ebersberger Döner-Imbiss, bei dem drei Personen verletzt wurden, steht kurz vor der Entscheidung. Am Mittwoch wurden die Plädoyers gehalten: Die Staatsanwaltschaft fordert für fünf der acht Angeklagten Gefängnisstrafen zwischen zwei und sieben Jahren. Die Verteidigung sieht dagegen nur in einem Fall Gründe für eine Haftstrafe und plädiert auf zwei Freisprüche. Zuvor hatten alle Angeklagten jeweils gestanden, in welcher Form sie beim Angriff auf den Dönerimbiss eines afghanischen Wirts involviert waren. Das Urteil soll an diesem Donnerstag fallen.

Fast zwei Jahre ist es nun her, dass die Zeitungen bundesweit aus Ebersberg berichteten, am Tag danach hielten 80 Einheimische eine Mahnwache ab, 300 Menschen kamen zu einer Kundgebung im Klosterbauhof zusammen. Seither ist der Angriff auf den Imbiss am Ebersberger Bahnhof als eine der schlimmsten fremdenfeindlichen Gewaltakte in der Region in Erinnerung. Bis die Staatsanwaltschaft die umfangreiche Anklage vorbereitet hatte, dauerte es allerdings. Das Urteil fällt nun Richterin Regina Holstein um 9.15 Uhr im Sitzungssaal B 166 des Münchner Landgerichts in der Nymphenburgerstraße 16.

Der Anfangsverdacht, dass die Angeklagten einer rechtsextremen Gruppe angehören könnten, verdichtete sich in der Verhandlung so nicht, zumindest gab es dafür nur wenige Hinweise. Die acht Männer zwischen 23 und 36 Jahren haben ihren Wohnsitz laut Akten bis auf eine Ausnahme im Landkreis Ebersberg, ihre Verbindung ist eine Wohngemeinschaft nahe des Ebersberger S-Bahnhofs, wo sie sich zum Trinken und Kiffen trafen. Die Staatsanwaltschaft wirft allen acht vor, dass sie sich dort "einer bewaffneten Gruppe angeschlossen" hätten, die dann zu der Imbissbude loszog. Ansonsten unterscheiden sich die Plädoyers in jedem Einzelfall.

Einer der Angeklagten kam in den Laden und entschuldigte sich

Die härteste Strafe hat der älteste der Gruppe zu erwarten. Markus N., 36, hatte eingeräumt, mit dem Baseballschläger zugeschlagen zu haben. Für den mehrfach einschlägig vorbestraften N., der bereits wegen Gewaltdelikten im Gefängnis saß, fordert der Staatsanwalt unter anderem wegen Volksverhetzung und Körperverletzung sechs Jahre und zehn Monate Haft. Sein Verteidiger beantragte dreieinhalb bis vier Jahre, N. sei intellektuell kaum zu einer Gesinnung in der Lage, auch keiner rechtsextremen. N. war vor einem Jahr als einziger in den Dönerladen gekommen, um sich beim Besitzer zu entschuldigen.

Der zweite Hauptangeklagte ist Maximilian G., er soll laut Staatsanwaltschaft für drei Jahre ins Gefängnis. Der damals 26-Jährige war am Tatabend zusammen mit N. auf dem Heimweg vom Oktoberfest. Er räumte ein, dass er und N. bereits im Zug dunkelhäutige Passagiere angepöbelt hätten. Beim Überfall war er dann nicht im Imbiss, er verfolgte stattdessen einen dunkelhäutigen Mann und brachte ihn durch einen Schlag mit einer hölzernen Gardinenstange zu Fall. Der 28-Jährige entschuldigte sich im Gerichtssaal und zahlte den Opfern dort insgesamt 2000 Euro als erste Entschädigung aus.

Der dritte Bewaffnete im Imbissladen war Johannes B., damals 21. Er gab zu, einen Schlosserhammer in Richtung eines Ladenmitarbeiters geworfen zu haben. Für ihn fordert der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. B. hatte bei seiner Entschuldigung Tränen in den Augen, seine Aussage brachte den Prozess entscheidend voran, der Hammer traf nur die Wand.

Härtere Strafen drohen Andreas S.,32, Stefan G., 26, und Patrick E., 28., bei ihnen fordert der Staatsanwalt zwischen 22 und 26 Monaten Gefängnis, die Verteidiger wollen hier jeweils eine Bewährungsstrafe erreichen. Am glimpflichsten dürften Marco C., 25, und Lukas R., 24, wegkommen. Beide waren "lediglich Mitläufer" und sind ohne Vorstrafen. R. soll die Gruppe zudem gehindert haben, Messer mitzunehmen. Ihre Verteidiger fordern einen Freispruch gegen Geldauflage. Der Staatsanwalt plädiert jeweils auf eine höhere Geldstrafe, wodurch beide vorbestraft wären.

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