Prozess:Messerattacke von Grafing: Angreifer muss in geschlossene Psychiatrie

Fortsetzung Prozess um Messerattacke in Grafing

Paul H. hatte die Tat gleich am ersten Prozesstag gestanden: "Ich wünschte, ich wäre in der Klinik geblieben und hätte meine Medikamente genommen."

(Foto: dpa)
  • Der Messerangreifer von Grafing, Paul H., kommt im Maßregelvollzug in eine psychiatrische Einrichtung.
  • Das Gericht folgt damit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Opfer-Anwälten und Verteidigung.
  • Ein Psychiater des Landgerichts München II hatte ihn für schuldunfähig erklärt.
  • Paul H. stach am frühen Morgen des 10. Mai 2016 vier Menschen nieder, einer von ihnen starb.

Aus dem Gericht von Korbinian Eisenberger

Im Messerattacke-Prozess von Grafing-Bahnhof ist das Urteil gesprochen worden. Der Beschuldigte Paul H. wurde für nicht schuldfähig erklärt und kommt nun in eine geschlossene Psychiatrie. Er habe "nicht den geringsten Zweifel" am damaligen Krankheitszustand des 28-Jährigen, sagte der Vorsitzende Richter. Eine "drastische Vergeltungsstrafe" sei hier nicht geeignet. H. hatte bereits am ersten Verhandlungstag gestanden, einen Menschen ermordet zu haben, drei weitere versuchte er zu ermorden, ein 59-jähriger Mann aus Grafing ist seither halbseitig gelähmt.

Letztlich sei die dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Klinik "eine der schärfsten Sanktionen, die das Strafrecht kennt", so der Richter. Paul H. kommt nun in eine psychiatrische Einrichtung und ist dort im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht, so soll die Allgemeinheit geschützt sein und der Heilungsprozess des Täters gefördert werden. Wie lange er in der Psychiatrie bleiben muss, kann das Gericht nicht festlegen, die Hürden für eine Entlassung sind jedoch sehr hoch. Erst bei einer eindeutig günstigen Prognose durch forensische Sachverständige ist eine Entlassung auf Bewährung möglich.

Das Gericht folgte damit den Plädoyers, darin waren sich die Staatsanwaltschaft, die Nebenkläger-Anwälte der Opfer und die Verteidigung einig: Sie forderten in ihren Anträgen, dass Paul H. dauerhaft in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht wird. Ein Psychiater des Landgerichts München II hatte den 28-Jährigen am Donnerstag als schuldunfähig zum Tatzeitpunkt eingestuft.

H. hatte am frühen Morgen des 10. Mai 2016 im Wahn ohne Vorwarnung auf vier Menschen am S-Bahnhof in Grafing eingestochen. Drei Männer überlebten schwer verletzt, ein 56-Jähriger starb nach neun Messerstichen im Krankenhaus. Kläger und Beklagte sind sich einig, dass Paul H. damals unter dem Einfluss seiner Krankheit gehandelt hat, einer bipolaren affektiven Störung und einer Schizophrenie, was in der Grafinger Nacht eine Art Verfolgungswahn auslöste.

In den Plädoyers wurden zwei allgemeine Probleme angesprochen, die in dem zweiwöchigen Prozess zur Sprache kamen. Die Anwältin von Johannes B., der seit der Messerattacke halbseitig gelähmt ist, kritisierte, dass ihr Mandant bisher keinerlei Opferentschädigung vom Staat erhalten habe. Dass damit bis nach dem Prozess gewartet werde, sei für sie unverständlich, so Christina Keil. "Letztlich sind Täter und Tat hinreichend bekannt", sagte Keil in ihrem Plädoyer. Peter Hohlweg, der Anwalt des beim Angriff verletzten Manfred M., erinnerte an die körperlichen und psychischen Folgen für die Opfer, und appellierte an das Gericht, keinesfalls eine Bewährung in Betrachtung zu ziehen. "Es besteht Wiederholungsgefahr", so Hohlweg.

Paul H.s Verteidiger Florian Alte kritisierte, dass es überhaupt so weit kommen konnte. "Wir haben es nicht geschafft, Paul H. rechtzeitig unterzubringen und möglicherweise die Tat zu verhindern", so Alte. H. war in seinem Heimatort Gießen in Hessen sechsmal in einer Psychiatrie, allerdings wurde er nie eingewiesen. Kurz bevor er vor gut einem Jahr dann nach München aufbrach, hatte ihn ein junger Polizist in Hessen als nicht gefährlich für sich und die Gesellschaft eingestuft und so eine Einweisung verhindert. Er kritisiere nicht den Polizisten, sondern die Tatsache, dass Menschen wie der Beamte Entscheidungen treffen müssen, "für die sie mitnichten ausgebildet sind".

Der Täter Paul H. hatte bereits am ersten Prozesstag ein umfangreiches Geständnis abgelegt und bei allen Opfern entschuldigt. Er sagte, dass es ihm leid tue. Dabei schaute er den beiden überlebenden Opfern im Gerichtssaal und den Angehörigen des verstorbenen Wasserburgers Siegfried W. in die Augen: "Ich wünschte, ich wäre in der Klinik geblieben und hätte meine Medikamente genommen."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: