Prozess in Ebersberg:Hohe Geldstrafe wegen antisemitischen Facebook-Kommentars

Prozess in Ebersberg: Facebook ist kein rechtsfreier Raum (Symbolfoto).

Facebook ist kein rechtsfreier Raum (Symbolfoto).

(Foto: AP)

Das Amtsgericht Ebersberg verurteilt einen 30-jährigen Mann wegen Volksverhetzung. Er verbreitete einen Spruch aus der Hooligan-Szene.

Aus dem Gericht von Korbinian Eisenberger, Ebersberg

Ein Statement auf Facebook kann teuer werden. Das hat ein Mann aus dem Landkreis Ebersberg am Dienstag zu spüren bekommen. Der 30-Jährige wurde vom Amtsgericht Ebersberg wegen Volksverhetzung verurteilt.

Es ging dabei um einen Kommentar, den der Mann im September 2017 auf der Facebook-Seite der Zeitung tz von sich gab, bei dem es um Entschädigungen für Flüchtlinge auf der Insel Manus im Norden von Papua-Neuguinea ging. "Eine U-Bahn bauen wir, von Manus bis nach (...)", schrieb er dort. Es handelt sich um eine antisemitische Liedzeile aus dem Hooligan-Jargon, die mit dem Wort "Auschwitz" endet. Der 30-Jährige ersetzte dieses Wort teilweise durch Sternchen, allerdings in der gleichen Anzahl der Buchstaben, das "tz" am Ende blieb stehen.

Im Prozess zeigte sich der Mann reumütig und geständig, er ist jedoch einschlägig vorbestraft, unter anderem mehrfach wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole. Die Richterin verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Ähnliche Urteile gab es auch schon gegen Fußball-Schlachtenbummler, die diese Zeile verwendeten.

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