Poing:Staatsanwalt erhebt in Kita-Affäre Anklage

Poing: Bis Mitte 2014 führte der Diakonieverein die Kita an der Blumenstraße - und machte auch hier viel falsch.

Bis Mitte 2014 führte der Diakonieverein die Kita an der Blumenstraße - und machte auch hier viel falsch.

(Foto: Christian Endt)

Ehemalige Vorsitzende des Diakonievereins Poing soll sich des Betrugs schuldig gemacht haben

Von Barbara Mooser, Poing

Die Affäre um Fördergelder, die der Diakonieverein Poing zu Unrecht bezogen hat, wird voraussichtlich strafrechtliche Konsequenzen haben: Die Staatsanwaltschaft München II hat Anklage wegen Betrugs in drei besonders schweren Fällen gegen die ehemalige Vorsitzende des Vereins erhoben. Das Gesetz sieht in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Derzeit läuft noch eine Frist zur Stellungnahme, dann entscheidet das Ebersberger Amtsgericht endgültig, ob der Tatverdacht ausreicht, um die Anklage zuzulassen. Auch die Verhandlung würde dann in Ebersberg stattfinden.

Um besonders schwere Fälle handelt es sich laut Ken Heidenreich, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, wegen des hohen Schadens, der ermittelt wurde: 175 000 Euro im Jahr 2011, 465 000 Euro im Jahr 2012 und 368 000 Euro im Jahr 2013. Allerdings ist das nicht etwa Geld, das sich die Vorsitzende in die eigene Tasche gesteckt hätte - es handelt sich um Fördergelder, die zurückgezahlt werden mussten, weil die gesetzlichen Vorgaben beim Betrieb der Kindertagesstätten an der Kirchheimer Allee und der Blumenstraße nicht eingehalten wurden. Das hat eine Routineuntersuchung des Landratsamts im Frühjahr 2014 ergeben.

Das Landratsamt hatte damals bereits recht deutlich von "groben Pflichtverstößen des Trägers" gesprochen. Laut Prüfbericht wurden bei den Buchungszeiten zahlreiche falsche Angaben gemacht: Buchungszeiten wurden falsch eingetragen; Buchungszeiträume, die an die Behörden gemeldet wurden, entsprachen auch oft nicht den Zeiten, die in den Betreuungsverträgen vereinbart wurden. Daneben machte der Verein nach Feststellung der Fachleute in der Behörde falsche Angaben zu den Arbeitszeiten und Qualifikationen seiner Mitarbeiter. Die frühere Kita-Chefin hatte stets unterstrichen, es sei ihr nur darum gegangen, den Betrieb am Laufen zu halten.

Bereits kurz nach der Entdeckung der Unregelmäßigkeiten im Sommer 2014 hatte das Landratsamt Zuschüsse des Freistaats zurückgefordert, allerdings nicht vom Verein, sondern von der Gemeinde Poing. Dies war auch der Auslöser für einen Rechtsstreit: Denn die Gemeinde argumentiert, dass für sie das Geld nur ein Durchlaufposten war und sie es lediglich an den Verein weiter gereicht habe. Daher sei es "ein Fehler im System", wenn man nun für Verstöße einstehen müsse, die im Verein gemacht worden seien, so Bürgermeister Albert Hingerl (SPD). Beim ersten Prozess vor dem Verwaltungsgericht München hat Poing nicht recht bekommen, auch ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof München wurde abgelehnt. Nach Angaben Hingerls hat der Verwaltungsgerichtshof der Gemeinde aber einen Weg aufgezeigt, wie sie sich möglicherweise das Geld vom Sozialministerium zurückholen könnte. Sollte Poing erneut unterliegen, will der Gemeindetag einen Vorstoß zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes unternehmen, um dieses Risiko für andere Gemeinden in Bayern künftig auszuschließen.

Der Diakonieverein ist unterdessen nicht der einzige Fall im Landkreis, bei dem Unregelmäßigkeiten aufgedeckt wurden: Es gebe zwei weitere, ähnlich gelagerte Fälle, so Evelyn Schwaiger, Sprecherin des Landratsamts. Auch hier seien die Unregelmäßigkeiten bei Routinekontrollen aufgefallen, auch hier seien Fördergelder zurückgefordert worden. Details nennt das Landratsamt aufgrund der laufenden Verfahren nicht; die Summen, um die es gehe, seien aber deutlich geringer als in Poing, so Schwaiger.

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