Poing:Nach fünf Jahren einheimisch

Gemeinden dürfen Ortsansässigkeit bei Baulandvergabe voraussetzen

Poinger, die sich auf dem freien Markt kein Haus in ihrer hochpreisigen Heimatgemeinde leisten können, dürfen sich wieder Hoffnungen machen: Das lange erwartete Einheimischenmodell für das Wohngebiet Seewinkel kann jetzt wohl doch in Angriff genommen werden, wie Bürgermeister Albert Hingerl (SPD) bestätigte. Städtetag und Gemeindetag haben am Donnerstag eine gemeinsame Erklärung abgegeben, dass ihrer Einschätzung nach ein Entwurf, den die Oberste Baubehörde des bayerischen Innenministeriums erarbeitet hat, mit dem Europarecht vereinbar ist.

"Das ist auf alle Fälle erfreulich - das heißt, es kann weitergehen", unterstreicht Hingerl, der plant, das Thema bereits am 27. November wieder auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu setzen. Eigentlich hätten die Kriterien schon im September festgelegt werden sollen, damals einigte sich der Gemeinderat aber darauf, zunächst auf klarere Signale aus Brüssel zu warten. Auch andere Gemeinden hatten ihre Pläne auf Eis gelegt, nachdem der Städtetag eindringlich davor gewarnt hatte, neue Modelle aufzulegen, bevor Rechtssicherheit besteht.

Denn zwischenzeitlich hatte es Signale von der EU-Kommission gegeben, dass die Ortsansässigkeit keinesfalls ein K.-o.-Kriterium bei Einheimischenmodellen sein dürfe. Das heißt, die Gemeinden mussten befürchten, ihr günstiges Bauland nicht nur an Ortsansässige, die sie doch eigentlich mit diesem Modell am Ort halten wollten, vergeben zu dürfen.

Nun allerdings darf die Ortsansässigkeit wieder Bedingung sein, um zu den Kandidaten für das billige Bauland zählen zu dürfen. Allerdings gelten in den Konditionen, die nun Gemeindetag und Städtetag für sicher halten, auch schon diejenigen als Einheimische, die von manchen der alteingesessenen Familien noch lange als Neubürger gesehen würden: Gemeinden dürfen eine Ortsansässigkeit von maximal fünf Jahren voraussetzen, um ihre Einheimischenmodelle EU-konform zu gestalten.

In Poing allerdings wurde das auch in der Vergangenheit schon nicht anders gehandhabt - im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden im Landkreis, wo eine wesentlich längere Ortsansässigkeit zur Bedingung gemacht wurde. Weitere Vorgaben sind in dem Entwurf der Obersten Baubehörde ein Familieneinkommen von maximal 90 000 Euro, bei Alleinstehenden die Hälfte. Die Bewerber dürfen nicht Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der betreffenden Gemeinde sein. Beim Punktsystem, mit Hilfe dessen festgesellt werden soll, welche Bewerber zum Zug kommen sollen, schlägt die Oberste Baubehörde vor, dass vorwiegend nach sozialen Gesichtspunkten entschieden wird. So soll neben dem Einkommen die Zahl der Kinder eine Rolle spielen oder die Frage, ob die Bewerber für die Pflege naher Verwandter verantwortlich sind. Dass auch ehrenamtliches Engagement Punkte bringt, davon rät die Oberste Baubehörde eher ab.

In Poing sind 31 Grundstücke - das sind zehn Prozent - im Baugebiet Seewinkel für das Einheimischenmodell vorgesehen. Bebaut werden können sie mit Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern. Außer Poing haben derzeit unter anderem Grafing, Pliening, Oberpframmern und Vaterstetten Einheimischenmodelle in Planung.

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