Poing:Im Westen was Neues

Poing: Die landwirtschaftliche Nutzfläche wird durch den neuen Bebauungsplan der angrenzenden Grundstücke in der Römerstraße nicht touchiert.

Die landwirtschaftliche Nutzfläche wird durch den neuen Bebauungsplan der angrenzenden Grundstücke in der Römerstraße nicht touchiert.

(Foto: Gemeinde Poing)

Poing wächst auf dem Angelbrechtinger Feld

Von Annalena Ehrlicher, Poing

Der Westen Poings dehnt sich ein wenig aus: Im Bereich der Römerstraße 28 bis 42 a darf - hinter den bereits bestehenden Häusern - neu gebaut werden. Südlich der Bahnlinie nach München gelegen, befindet sich das Planungsgebiet "Angelbrechtinger Feld" am Ortsrand und "ist als allgemeines Wohngebiet eingetragen", sagte Planer Ferdinand Feirer-Kornprobst bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Was bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung diskutiert wurde, dem stimmte nun das Gremium zu. Beabsichtigt sei eine "maßvolle" Umgestaltung der Römerstraße, so Feirer-Kornprobst. Allerdings müsse aufgrund der Tatsache, dass die Grundstücke relativ schmal sind, die "Bebauung exakt geplant werden", fügte er hinzu.

Bereits im Bau- und Umweltausschuss hieß es von Seiten der Planer, das Ziel sei "eine maßvolle Nachverdichtung sowie der Erhalt des Charakters des Quartiers." Obwohl die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, werden Belange des besonderen Artenschutzes beachtet. Auch heißt es in der Vorprüfung für den Bebauungsplan, trotz der Nachverdichtung "kann der Gehölzbestand weitgehend erhalten bleiben". Der Geltungsbereich der dritten Änderung des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von zirka 0,85 Hektar. Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing aus dem Jahr 1960 sieht das Gebiet als allgemeines Wohngebiet vor.

Nach der grundsätzlichen Bauschutzverordnung sind pro Grundstück vier Wohnungen zulässig. Im Süden des Gebiets gibt es nur Einzelhäuser, im Norden Doppelhäuser. Die zulässige Wandhöhe beträgt sechs Meter, dazu darf ein Sockel von maximal 30 Zentimetern kommen. Konkret heißt das: Grundstücksbesitzer können nach dem neuen Bebauungsplan hinter ihren jeweiligen Häusern erneut bauen. Dabei gilt weiterhin die Stellplatzsatzung der Gemeinde Poing, auch die Satzung für die Einfriedungen bleibt bestehen.

Wer sich die Pläne anschauen möchte, hat dazu von Donnerstag, 3. März, bis Montag, 4. April, Gelegenheit. So lange liegt der Entwurf des Bebauungsplanes im Rathaus Poing aus - Einsprüche können, sofern fristgerecht, noch berücksichtigt werden.

Franz Langlechner von der CSU fragte bei der Gemeinderatssitzung nach der Zustimmung der Bewohner und ob "es wesentliche Konflikte" gebe. Feirer-Kornprobst beruhigte: "Es gab verschiedene Bauwünsche, die meines Wissens alle passen müssten." Nun könnte es bald sehr schnell gehen mit der Errichtung von Häusern. Bauamtsleiterin Christine Kölbl merkte an: "Die Ersten wollen ja schon bald bauen!"

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