Poing:Gebühren runter, Gebühren rauf

Für die Müllentsorgung müssen die Poinger in den nächsten vier Jahren weniger zahlen. Die Kosten für die Friedhofsnutzung steigen hingegen an

Von Barbara Mooser, Poing

Die Poinger werden künftig deutlich weniger für die Müllentsorgung zahlen müssen als bisher. Weil die Gemeinde die Gebühren kostendeckend gestalten muss - also weder daran verdienen, noch Verluste machen darf - ist eine Absenkung notwendig geworden. Die neuen Gebühren gelten nun bis Ende 2019, dann wird wieder neu gerechnet. Erhöht werden hingegen die Friedhofsgebühren, allerdings bleibt hier die Gemeinde dennoch auf hohen Kosten sitzen. Einen zu starken Anstieg wollten die Gemeinderäte den Poingern in diesem sensiblen Bereich nicht zumuten.

Bei den Müllgebühren, deren Senkung der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstagabend beschlossen hat, gibt es zum Teil deutliche Veränderungen. Wer eine 120-Liter-Restmülltonne hat und selbst kompostiert, muss künftig pro Jahr 168 statt 245 Euro zahlen, bei einer 1100-Liter-Tonne sinkt die jährliche Gebühr von 2236 auf 1548 Euro. Generell können diejenigen, die keine Komposttonne zusätzlich in Anspruch nehmen, mit Reduzierungen zwischen 26 und 31 Prozent rechnen. Wer eine Biomülltonne hat, zahlt ebenfalls weniger. Allerdings fällt der Rückgang hier nicht ganz so deutlich aus und liegt zwischen 16 und 18 Prozent. Bei einer 120-Liter-Tonne werden künftig beispielsweise 228 Euro jährlich fällig statt bisher 279 Euro. Bei einer 1100-Liter-Tonne sinkt der Beitrag von 2554 auf 2100 Euro. In den vergangenen vier Jahren hatte die Gemeinde bei den Müllgebühren ein Plus von 590 000 Euro gemacht, das sie nun den Poingern zurückgeben muss. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Man will von den Angehörigen keine Einkommensnachweise verlangen müssen

Auch für die Änderung bei den Friedhofsgebühren gilt der selbe Stichtag. Die Friedhofsgebühren werden für zwölf Jahre in Rechnung gestellt; so lange beträgt die offizielle Ruhefrist bei Urnen- und Erdbestattungen. Danach kann die Nutzung des Grabes freilich weiter verlängert werden. Wäre die Gemeinde hier streng darauf bedacht, die eigenen Kosten hereinzubekommen, müsste sie die Gebühren massiv erhöhen. Ein Einzelerdgrab, für das derzeit 560 Euro berechnet werden, müsste fast 2000 Euro kosten, ein Urnenerdgrab 1874 statt 580 Euro und eine Urnennische im Süden des Friedhofs 1805 statt 479 Euro. Doch das will die Gemeinde keinesfalls machen, auch wenn der Kommunale Prüfungsverband den Weg der Poinger immer wieder beanstandet und sie dazu auffordert, die eigene Einnahmesituation zu verbessern.

Doch man sehe eine Mäßigung als eine Sache der Pietät und des Anstands, das hatte Kämmerer Holger Schmidt auch schon bei den Vorberatungen des Finanzausschusses in der vergangenen Woche betont. "Es ist nicht gerechtfertigt, im Todesfall einen Einkommensnachweis zu verlangen, ob nicht vielleicht ein Abschlag möglich ist."

Und so kommt es zwar nun zu Gebührenerhöhungen, doch in wesentlich moderateren Dimensionen: Für ein Einzelerdgrab erhöht sich die Gebühr von 560 auf 670 Euro, für ein Doppelgrab von 850 auf 1020 Euro; für ein Urnenerdgrab steigt der Betrag von 580 auf 700 Euro; für eine Urnennische im Süden wachsen die Kosten von 479 auf 575 Euro und für eine Urnennische im Norden von 479 auf 700 Euro an. Bei den Urnennischen rührt der Unterschied bei den Gebühren daher, dass in den nördlichen Nischen drei Urnen Platz finden, in den südlichen hingegen nur zwei. Die Gemeinderäte billigten beide Gebührenanpassungen ohne größere Diskussionen.

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