Pliening:Ringen um die Ortsmitte

Einwände gegen Landshamer Bebauungsplan scheitern erneut

Von Alexandra Leuthner, Pliening

Der Dorfplatz in Landsham ist längst fertig. Noch immer aber beschäftigen sich die Plieninger Gemeinderäte mit dem zugehörigen Bebauungsplan. Der aber beinhaltet ja nicht nur den Platz, auf dem die alte Brennerei stand, sondern erstreckt sich auch auf die Fläche südlich des Zwickels Kirchheimer- und Flurstraße mit Getränkemarkt, Maibaum und Kinderspielplatz. Im dem Gebäudekomplex, in dem der Getränkemarkt untergebracht ist, hat auch der Fischereiverein sein Stüberl.

Der Bebauungsplan, um den Gemeinderat und ein betroffener Grundbesitzer im Augenblick ringen, beschäftigt die Gemeinde bereits seit mehr als eineinhalb Jahren. Der Grundstückseigentümer, ein Ismaninger Landwirt, fordert in seiner aktuellen Stellungnahme nun, den Plan ruhen zu lassen. Der Bebauungsplan sieht gegenüber der jetzigen Bebauung eine deutliche Erhöhung der Grundflächenzahl auf etwa 0,7 vor, wie Bauamtsleiter Martin Schmidt-Roschow erläuterte. Die Gemeindeverwaltung verfolge damit einen städtebaulichen Ansatz, in dem das Gebiet südlich der Kirchheimer Straße den neuen Dorfplatz ergänzen solle. Wohnungen und Gewerbe sollen hier entstehen, und, weil es sich ja um die Ortsmitte von Landsham handelt, in einer entsprechend hohen Bebauungsdichte. Schließlich wolle man, dass der Dorfplatz - in den die Gemeinde 1,5 Millionen für den Erwerb und etwa eine weitere halbe Million für den Umbau investiert hat - mit Leben erfüllt werde, so Schmidt-Roschow. Ein Café oder eine Eisdiele kann man sich hier beispielsweise vorstellen. Die Verwaltung will im Zuge der Planungen die Baulücke südlich der Kirchheimer Straße schließen, da eine solche Bebauung den "städtebaulichen Abschluss des Ortszentrums in Landsham darstellt", so die Formulierung der Verwaltungsvorlage. Die Gemeinderäte sehen das genauso.

Während einer der beiden Eigentümer an einer Bebauung derzeit allerdings gar kein Interesse hat, verfolgt der Landwirt, auf dessen Grund auch der Getränkemarkt steht, eigene Ziele auf der gesamten Freifläche, die südlich der Kirchheimer Straße nach Süden reicht, Ziele, die er im Laufe der vergangenen Jahre gegen die Gemeinde nicht durchsetzen konnte. Die Auseinandersetzungen gingen an einer Stelle bis vors Verwaltungsgericht, das zugunsten der Gemeinde urteilte. Der Landwirt wehrt sich in seiner aktuellen Stellungnahme dagegen, dass der Bebauungsplan die - aktuell mögliche - Erschließung seines Grundstücks von der Flurstraße nicht mehr vorsieht. Vielmehr soll das gesamte Gebiet laut Planung über eine Zufahrt von der Kirchheimer Straße her erfolgen, die zwischen den Flächen der beiden Grundeigentümer nach Süden hin verlaufen soll. Die Festsetzungen des Bebauungsplans machten eine wirtschaftliche Nutzung der Fläche unmöglich, argumentiert der Anwalt des Eigentümers. Die festgesetzte Fläche sei zu klein. Es fehle auch Platz für Parkplätze, eine Tiefgarage, wie von der Gemeinde gewollt, werde von eventuellen Kunden eines Gewerbebetriebs nicht angenommen. So werde die Gemeinde ihre städtebaulichen Ziele nicht umsetzen könne, weil sein Mandant nicht nach diesem Bebauungsplan bauen werde, so der Anwalt.

Der Ausschuss lehnte die Einwendungen ab, der Plan wird erneut öffentlich ausgelegt.

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