Pauschalen bleiben üppig:Zum Zweiten und zum Dritten

Reform der Entschädigung für Stellvertreter des Ebersberger Bürgermeisters gescheitert

Von Wieland Bögel

Stellvertretende Bürgermeister in der Kreisstadt werden auch weiterhin so gut alimentiert, wie sonst nirgends im Landkreis. Der Versuch, die Grundpauschalen für die beiden Stellvertreter neu festzulegen, scheiterte nun im Finanzausschuss. Damit bleibt es bei monatlich 934,72 Euro für den Zweiten und 341,54 Euro für den Dritten Bürgermeister.

Zum Vergleich: In der Nachbarstadt Grafing liegt die Grundpauschale des Zweiten Bürgermeisters 8,46 Euro über dem Salär des Ebersberger Dritten, in der größten Landkreisgemeinde Vaterstetten zahlt man dem Ersten Stellvertreter eine Grundvergütung von 367,21 Euro pro Monat. Bis vor sechs Jahren gab es auch in Ebersberg eine niedrigere Pauschale, dafür aber extra Geld pro Vertretungstag, erläuterte Bürgermeister Walter Brilmayer (CSU) im Finanzausschuss. So ist es in den meisten anderen Kommunen geregelt. Um die Verwaltung zu entlasten, hatte die Kämmerei ausgerechnet, was die Stellvertreter durchschnittlich pro Jahr an Entschädigung erhalten. Daraus wurde dann eine Pauschale errechnet, 2008 lag sie bei 780,43 für den Zweiten und 260,14 Euro für den Dritten Bürgermeister. Analog zu den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst wurden die Pauschalen angehoben. Hintergrund für eine mögliche Neuregelung sei seine Krankheit gewesen, so Brilmayer, der wegen eines Herzleidens in diesem und im vergangenen Jahr einige Wochen lang sein Amt nicht ausüben konnte. Während dieser Zeit hatten die Stellvertreter deutlich mehr Arbeit, wären also nach der alten Regelung besser gestellt worden.

Für weniger Entschädigung machten sich SPD und Grüne stark. "Das Amt der Stellvertreter ist ein Ehrenamt", erklärte Brigitte Schurer (SPD). Dass dafür Entschädigung gezahlt werde, sei richtig, nicht aber deren Höhe. Es sei der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, "wenn der stellvertretende Bürgermeister ein Gehalt bekommt, das andere mit normaler Arbeit gerade so erreichen". Schurer schlug vor, die Pauschale auf 600 Euro für den ersten und 300 Euro für den zweiten Stellvertreter zu senken. Vom zehnten Vertretungstag an, soll es zusätzliche 75 Euro pro Tag geben. Noch weiter gingen die Grünen: Ein Ehrenamt sei "kein gemachtes Nest", so Michael Schulte-Langforth, "und es ist schon ein sehr weiches Nest, in das wir die Stellvertreter reinfallen lassen." Er forderte, sich an den Sätzen für die Landratsstellvertreter zu orientieren, das wären 450 beziehungsweise 225 Euro Grundpauschale plus ein Dreißigstel des Bürgermeistergehaltes - etwa 200 Euro - pro Vertretungstag.

Die Fraktion des Zweiten Bürgermeisters Toni Ried, die Freien Wähler, hielten dagegen überhaupt keine Änderung für nötig, meinte Hans Hilger. Außerdem bürde man der Verwaltung zusätzliche Arbeit auf, wenn Vertretungszeiten künftig tage- oder sogar stundenweise abgerechnet werden müssten. Vor mehr Aufwand warnte auch Florian Brilmayer (CSU), und sprach sich gegen eine stundenweise Abrechnung aus. Eine geringfügige Änderung der Pauschalen auf 800 und 400 Euro plus 75 Euro vom zehnten Vertretungstag an, sei aber denkbar. Diese Variante befürwortete auch der Bürgermeister. Damit sei sichergestellt, dass die Entschädigung angemessen ist, und "nicht nur die Leute hier drinsitzen, die es sich auch leisten können".

Dass bei der anschließenden Abstimmung nur SPD und Grüne für die beiden stärksten Kürzungen stimmten, war zwar abzusehen. Überraschend war aber das Ergebnis der Abstimmung über den Vorschlag Brilmayers. Denn für diesen stimmten lediglich der Bürgermeister selbst, Florian Brilmayer sowie seine Fraktionskollegin Marina Matjanovski. Interessanterweise haben zum einen die Fraktionen von SPD und Grünen gegen ihr erklärtes Ziel, die Pauschale für den ersten Stellvertreter zu senken, gestimmt. Zum anderen haben die meisten Christsozialen ihrem Fraktionskollegen Josef Riedl damit eine kleine Gehaltserhöhung verweigert. Kommentar

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