Odeln im Frost:Es stinkt zum Himmel

Landwirte fahren trotz Verbots Gülle auf gefrorenem Boden aus - Amt für Landwirtschaft prüft Verstöße.

Carolin Fries

Das Verhalten einiger Landwirte im Landkreis stinkt den Ebersbergern: Trotz Minustemperaturen und gefrorenen Böden haben die Bauern Gülle auf ihren Feldern ausgebracht. Dabei ist das laut Düngemittelverordnung verboten, wenn der Boden nicht aufnahmefähig ist. Gleiches gilt bei geschlossener Schneedecke.

Im Ebersberger Amt für Landwirtschaft und Forsten klingeln daher seit einer Woche die Telefone. "Es gibt schon einige, die anrufen und Meldung machen", sagt der stellvertretende Behördenleiter Konrad Krenzler. Am vergangenen Mittwoch nämlich hat die dreimonatige Sperrfrist geendet und die Gülle darf wieder auf den Acker. Vom 15. Februar an dürfen dann auch wieder Grünflächen geodelt werden - in beiden Fällen aber muss der Boden allerdings aufnahmefähig sein.

"Das war er in den vergangenen Tagen sicherlich nicht", sagt Krenzler. Vielmehr war er angesichts der vorherrschenden Kälteperiode tiefgefroren. "Das Problem ist: Einer fängt an und die anderen machen mit", sagt Krenzler. Ein Mitarbeiter der Ebersberger Behörde kümmert sich um die Verstöße gegen die Düngeverordnung.

Das Sachgebiet wurde im vergangenen Jahr nach Pfaffenhofen verlagert. Dort werden jedes Jahr zwischen 80 und 150 Verstöße aus ganz Oberbayern gemeldetWie viele es aus dem Landkreis Ebersberg sind, kann Krenzler nicht konkret benennen. Doch: "Wir gehen den Meldungen nach und machen auch stichpunktartig Kontrollen." Seiner Einschätzung nach führt etwa die Hälfte der angezeigten Verstöße zu Bußgeldbescheiden in Höhe von rund 250 Euro, denen die Landwirte aber häufig widersprächen.

"Es handelt sich ja meist um Grenzfälle. War der Boden oberflächlich angetaut, die Schneedecke ganz geschlossen?", erklärt Krenzler das Dilemma. Nur selten komme es deshalb zu Gerichtsverhandlungen, in der Regel würden die Verfahren eingestellt. "Liegt jedoch ein klarer Verstoß vor, dann können auch die Betriebsprämien gekürzt werden", so der Fachmann. Dabei kann es sich je nach Förderung des Betriebs auch um vierstellige Beträge handeln. "Es ist also ein gewisses Risiko für den Landwirt da", so Krenzler.

Warum die Landwirte dieses Risiko eingehen, kann Krenzler ganz einfach beantworten: "Die Gruben sind voll." Eigentlich müssen die Landwirte eine Lagerkapazität für sechs Monate vorweisen können, auch das ist eine Vorschrift. "Doch diese Kapazitäten gibt es meist nur auf dem Papier", weiß Krenzler.

Der Bau einer Odelgrube ist teuer, und viele landwirtschaftliche Betriebe laufen aus Mangel an Nachfolgern oder wirtschaftlichen Gründen aus - "da investiert man nicht mehr groß", sagt Krenzler. Endet schließlich die Sperrfrist, werden die Fässer befüllt. Vor allem viehstarke Betriebe, wie es sie vor allem im südlichen Landkreis gibt, haben dann häufig Probleme mit der Lagerung. Bauernobmann Franz Lenz aus Zorneding "kann das nicht gutheißen". "Das schadet dem Image der Landwirtschaft. Das können wir uns nicht leisten", sagt er.

Das Problem der Gülle auf gefrorenem Boden ist, dass sie bei Regen in Gewässer abgetragen wird, die dadurch mit Stickstoff und Phosphaten belastet werden. Wird an Hanglagen geodelt, braucht es hierfür keinen Niederschlag - die Gülle rutscht einfach in die nächste Senke ab. Nicht umsonst sind es vor allem Gewässeraufsicht, die Verstöße gegen die Düngeverordnung meldet.

"Wir arbeiten eng mit den Wasserwirtschaftsämtern zusammen", sagt Krenzler. Auch der Landwirtschaftliche Prüfdienst werde bisweilen hinzugezogen. Die Mitarbeiter würden den Verstoß dokumentieren und Fotos machen. "Der ein oder andere Bauer wird noch eine böse Überraschung erleben", ist sich Krenzler sicher.

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