Neue Vorschriften für Bauherren:Bauen und Parken

Neue Vorschriften für Bauherren: Wie auf diesem Parkplatz in Erding geht es in Hohenlinden zum Glück noch nicht zu. Aber es wird enger, deshalb sollen mehr Stellplätze her.

Wie auf diesem Parkplatz in Erding geht es in Hohenlinden zum Glück noch nicht zu. Aber es wird enger, deshalb sollen mehr Stellplätze her.

(Foto: Renate Schmidt)

In Hohenlinden müssen bei neuen Häusern künftig mehr Stellplätze pro Wohnung entstehen als bisher

Von Philipp Schmitt, Hohenlinden

Eine neue, deutlich verschärfte Stellplatzsatzung hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Künftig müssen bei Wohnungsgrößen bis 90 Quadratmetern zwei Stellplätze und bei mehr als 90 Quadratmetern Wohnfläche drei Parkplätze nachgewiesen werden. Bislang lag die Grenze bei 130 Quadratmetern.

Hohenlinden wächst, in den nächsten Jahren wird die Einwohnerzahl von 3153 um mehrere Hundert deutlich nach oben schnellen. Grund sind zwei von der Gemeinde neu geplante Wohnbaugebiete und viele private Bauvorhaben. Doch die Veränderungen sorgen für Herausforderungen von zusätzlich erforderlicher Kinderbetreuung bis zu neuen Parkplätzen, die es zu lösen gilt: Im ländlichen Bereich ohne direkten S-Bahn-Anschluss und noch ausbaufähigem öffentlichen Nahverkehr sind viele Bürger bei der Mobilität auf ihre Autos angewiesen, die Zahl der Fahrzeuge je Haushalt hat zweitem Bürgermeister Thomas Riedl (CSU) zufolge in Hohenlinden in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Inzwischen sei es Riedl zufolge zum Normalfall geworden, dass in Familien wo früher ein Auto üblich war, drei Fahrzeuge genutzt werden.

Die dichtere Bebauung und mangelnde Stellplätze führen in Hohenlinden inzwischen an vielen Stellen zu Parkproblemen und Konflikten. Die gültige Stellplatzsatzung wurde in einer Zeit erstellt, als es im damals noch locker bebauten Ort noch viel Platz zum Parken gab. Beatrice Huber von der Gemeindeverwaltung hat sich nun an die Arbeit gemacht und anhand einer Mustersatzung und der spezifischen Anforderungen in der Gemeinde die alte Stellplatzsatzung modifiziert. Die neue Leiterin des Bauamts präsentierte ihren Vorschlag, sie schlug bei der Neuregelung eine Einteilung und Regelung der geforderten Parkplätze für Wohngebäude, gewerbliche Anlagen, Verwaltungs- und Praxisräume, Personen/Hotels und Verkaufsstätten vor.

Bei Wohngebäuden war die bisherige Satzung eher großzügig, bei bis 130 Quadratmetern großen Wohnungen begnügte sich die Gemeinde mit zwei Stellplätzen. Das wird sich künftig ändern: Huber regte an, diese Grenze auf 100 Quadratmeter zu senken, die Gemeindeverwaltung halte aber auch eine von Riedl und Josef Neumeier (Bürgerliche) geforderte noch striktere Reduzierung dieser Grenze auf 80 oder 90 Quadratmeter für vertretbar. Riedl und Neumeier hatten eine deutliche Verschärfung der Stellplatzordnung gefordert.

Bürgermeister Ludwig Maurer (ÜWH) wies hingegen darauf hin, dass die Verschärfung bei den künftig geforderten Stellplätzen zwar erforderlich sei aber eben nicht zu gravierend sein sollte. Der Gemeinderat hat dazu beschlossen, die Grenze (bis zu der zwei Stellplätze gefordert werden) bei Wohngebäuden von bisher 130 auf sogar 90 Quadratmeter Wohnungsgröße zu senken. Nach den neuen Regeln für Wohneinheiten müssen künftig bei Bauvorhaben für Wohnungen bis 40 Quadratmetern ein Stellplatz, bis 90 Quadratmetern zwei und bei mehr als 90 Quadratmetern drei Parkplätze von den Bauwerbern nachgewiesen werden.

Beatrice Huber teilte zur neuen Stellplatzsatzung zudem mit, dass Stellplätze künftig auch im Umgriff von 300 Metern um das Wohnhaus entstehen dürfen. Das ist neu, damit müssen künftig Bauwillige mit Platzproblemen geforderte Stellplätze nicht mehr direkt am Haus nachweisen, sie können sich Stellplätze auch auf Nachbargrundstücken besorgen. Neu ist zudem, dass die bisherige teilweise Garagenpflicht gestrichen wird, die Bauherrn erhalten damit mehr Gestaltungsfreiheit. Beatrice Huber wies auch darauf hin, dass die Stellplätze nach der neuen Stellplatzsatzung realisiert sein müssen, wenn die Wohngebäude bezugsfertig sind.

Riedl zeigte sich mit der neuen Stellplatzsatzung zufrieden: "Der Zeitgeist hat sich einfach gravierend geändert, die Gemeinde kann im öffentlichen Raum keine teuren Parkflächen zur Verfügung stellen, um das Problem zu lösen. Die Bauwerber müssen selbst dafür sorgen und dem Parkproblem durch mehr Stellplätze Rechnung tragen. Die neue Stellplatzsatzung bietet auch Vorteile, weil zum Beispiel die Garagenpflicht wegfällt", sagte der Zweite Bürgermeister.

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