Mitten in Ebersberg:Hier gibt es nichts zu stehen

Ein Wildwuchs besonderer Art beschäftigt die Stadtverwaltung. Immer mehr Ebersberger bringen Parkverbotsschilder an ihren Grundstücken an, obwohl diese gar nichts zu bedeuten haben

Von Wieland Bögel

Die Wildheit als solche ist ja kein eindeutiges Attribut. Das Wildschwein beispielsweise gilt, zumindest im Landkreis, auf dessen Wappen es genauso prangt wie auf jenem der Kreisstadt, durchaus als Sympathieträger. Finden irgendwo in Kreis und Stadt allerdings wilde Feiern statt, entscheidet die Frage, auf welcher Seite des Gartenzauns respektive der Hauswand man sich befindet, wie viel Sympathie man für diese Art von Wildheit aufbringen mag. In eher engen Grenzen halten sich die Sympathien dagegen meist, wenn von wildem Parken die Rede ist. In Ebersberg hat der Ärger darüber sogar zu einem ganz neuen Wildwuchs geführt: dem wilden Parkverbot.

Dieses wurde in der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses thematisiert. Stadtrat Gerd Otter berichtete von Klagen einiger Bürger über neue Parkverbotsschilder. Diese seien aber nicht von der Stadt, sondern offenbar von Eigentümern der neben den als Parkplatz genutzten öffentlichen Straßen liegenden Grundstücke aufgestellt worden. Anderswo würden die Vergrämungsmaßnahmen sogar so weit gehen, dass Parkplätze mit Gerümpel blockiert würden - zumindest tagsüber, denn abends werde der Unrat entfernt und das eigene Auto dort abgestellt. Ein Vorgehen, das bei Stadtrat Hans Mühlfenzl offenbar wenig fröhliche Urlaubserinnerungen auslöste: "Das sind wahrscheinlich die gleichen, die am Strand um sechs Uhr früh schon ihre Badetücher auf die Liegestühle legen."

Im Gegensatz zur tuchbasierten Liegenreservierung ist das Blockieren von Parkplätzen per Gerümpel allerdings ganz offiziell unzulässig, wie auch Bürgermeister Walter Brilmayer betonte. Zwar könne man ein Auge zudrücken, wenn jemand kurzfristig etwa eine Lieferung von Baumaterial auf dem Parkplatz zwischenlagere - nicht jedoch, werde dieses als Blockade benutzt. Etwas schwieriger gestalte sich die Sache mit dem wilden Parkverbot. Zwar könne natürlich niemand eigenmächtig städtischen, also öffentlichen, Grund zum Anliegerparkplatz deklarieren. Allerdings könne die Stadt die Schilder auch nicht einfach abmontieren lassen - zumindest nicht, wenn sich diese auf Privatgrund befinden. Daher müsse man die Schild-Bürger direkt anschreiben und zur Entfernung der Parkverbote auffordern.

Man werde aber im nächsten Stadtmagazin darauf hinweisen, dass nicht jeder einfach Parkverbote ausweisen dürfe, kündigte der Bürgermeister an. Vielleicht solle man auch gleich zur Verhinderung eines anderen Wildwuchses aufrufen, regte Mühlfenzl an: Nämlich die vielerorts auf die Wege wuchernden Hecken. Was wohl vielen Fußgängern und Radlern entgegenkommen dürfte - allerdings sieht man bei sauber getrimmten Hecken auch die Parkverbotsschilder wieder besser.

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