Markt Schwaben:Zu viele Ziele

Markt Schwaben: Abreißen und neu bauen oder erhalten? Was der Eigentümer des grünen Sägmühlen-Hauses, hier ein Bild von 2013, damit vorhat, bleibt unklar.

Abreißen und neu bauen oder erhalten? Was der Eigentümer des grünen Sägmühlen-Hauses, hier ein Bild von 2013, damit vorhat, bleibt unklar.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Gemeinderat lehnt Bebauung an der Sägmühle ab

Von Karin Kampwerth, Markt Schwaben

Abreißen und neu bauen oder erhalten? Was der Eigentümer der Sägmühle auf seinem Grund so genau vor hat, bleibt den Markt Schwabenern weiterhin schleierhaft. Zumal der Mann, der seinen Namen öffentlich nicht genannt haben möchte, die Verwaltung mit einer ganzen Reihe unterschiedlicher Planungen für das Areal in den vergangenen Jahren beschäftigt hat - unter anderem sollte mal ein Hofladen, mal ein kleines innovatives Wasserkraftwerk entstehen.

Am Dienstagabend nun lagen dem Gemeinderat gleich zwei Anträge gleichzeitig vor. Einen auf Vorbescheid zum Abriss des im Volksmund als "grünes Haus" bezeichneten alten Wohngebäudes und dem Bau eines neuen Hauses an gleicher Stelle. Und ein anderer auf Verlängerung einer Baugenehmigung aus dem Jahr 2012 für die so genannte Unterfangung des Bestandsgebäudes. Damit ist gemeint, dieses so abzustützen, dass es nicht einstürzt.

"Abriss oder Erhalt? Das Ziel des Antragstellers ist nicht ganz klar", sagte Walter Rohwer vom Markt Schwabener Bauamt. Was letztlich aber gar keine Rolle spielte, denn das Gesetz sieht für Grundstücke im Außenbereich wie die Sägmühle vor, dass ein Abriss und Ersatzbau an gleicher Stelle nur infrage kommt, wenn eine landwirtschaftliche Nutzung vorliegt. Gleiches gelte für Maßnahmen zum Erhalt des "grünen Hauses". "Aus dem Antrag ist nicht ersichtlich, dass es sich bei dem bestehenden Gebäude, das keinen Bestandsschutz mehr hat, um das Wohnhaus eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes handelt", erläuterte Rohwer.

Aus dem selben Grund empfahl das Bauamt auch, dem Antrag auf einen "Ersatzneubau zur Umnutzung eine landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohnzwecken" das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. So sei die Errichtung eines neuen Hauses an gleicher Stelle nur dann zulässig, wenn das vorhandene Gebäude bei nachgewiesener landwirtschaftlicher Nutzung seit längerer Zeit vom Eigentümer auch selbst als Wohnhaus genutzt worden wäre.

Das Landratsamt habe allerdings klargestellt, dass das "grüne Haus" bereits seit 2012 nicht mehr bewohnbar sei. Demnach scheide eine Rechtsgrundlage für einen Neubau aus. Dieser würde nach dem Wunsch des Bauwerbers zwei Vollgeschosse mit ausgebautem Dachgeschoss sowie zwei integrierte Garagen auf einer Grundfläche von 15,50 auf zwölf Meter haben.

In der Beurteilung der beiden Anträge hat sich die Gemeindeverwaltung Rohwer zufolge - wie in bisherigen Sägmühlen-Angelegenheiten auch - juristisch beraten lassen. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung auf Ablehnung der Anträge einstimmig.

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