Sägmühle:Maut nach Markt Schwabener Art

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Nächste Eskalationsstufe an der Sägmühle: Der Eigentümer verlangt von einem Passanten zwei Euro Brückengebühr - pro Strecke

Von Isabel Meixner, Markt Schwaben

Sich im Recht fühlen und Recht bekommen sind zwei Dinge, die nicht zwangsläufig zusammenhängen. Der Besitzer der Sägmühle hat das einige Male erfahren müssen, seit er 2011 das Grundstück im Außenbereich Markt Schwabens bei einer Zwangsversteigerung erworben hat.

Doch im Unrecht fühlt er sich trotz diverser Niederlagen vor dem Münchner Verwaltungsgericht nicht, er versucht im Gegenteil, seinen Willen nun mit anderen Mitteln durchzusetzen. Nach dem Abriss der Spaziergängerbrücke über den Fehlbach hat er in mindestens einem Fall eine Brückengebühr über die Sempt von einem Passanten verlangt: zwei Euro einfach.

Ein solches Vorgehen strebe er zwar nicht generell an, schreibt der Eigentümer in einer E-Mail an die SZ, "ich bin aber an einer ungestörten Privatsphäre im Hofbereich der Sägmühle interessiert". Die Spaziergänger, die auf dem öffentlichen Weg über sein Privatgrundstück gehen, sind ihm schon lange ein Dorn im Auge.

Doch etwa den Versuch, die Weide für seine Damwildherde über den Pfad auszudehnen und diesen damit de facto zu sperren, scheiterten im vergangenen Sommer vor Gericht. Eine einvernehmliche Lösung mit der Gemeinde, die der Besitzer laut eigenen Angaben nach wie vor anstrebt, scheint derzeit undenkbar. Beide Seiten kommunizieren ausschließlich über Anwälte miteinander.

Seit Monaten versucht der Eigentümer, Spaziergänger von der Sägmühle fernzuhalten

Für den betroffenen Spaziergänger ist dieses Verhalten eine Provokation. Seit Monaten versuche der Besitzer mit Bauzäunen, Absperrungen und Warnschildern zu verhindern, dass Passanten den Weg gehen - mit Erfolg: Viele Bürger würden mittlerweile auf andere Wege ausweichen. Die Blick von der Semptbrücke ist für den Markt Schwabener "mit das Schönste, was ich in der Umgebung habe". Mit seinem Ärger hat er sich nun auch an Landrat Robert Niedergesäß gewandt; ob das allerdings etwas bringt, ist fraglich.

Zwar ist der Weg über das Sägmühlenareal öffentlich gewidmet und darf nicht blockiert werden, doch eine Pflicht, eine Brücke über den Fehlbach zu stellen, hat der Eigentümer der Sägmühle in der Tat nicht. Dieser erklärt auf Anfrage, die Sache mit dem Wegzoll sei eine "reine Privatangelegenheit" mit dem Spaziergänger, er bitte, von einer Berichterstattung abzusehen. Der Passant sei ihm "mehrfach unangenehm aufgefallen, deshalb möchte ich ihm die Benutzung meiner Brücke über die Sempt nicht mehr unentgeltlich ermöglichen".

Erst im Juli hatte die CSU nach einem Flashmob am Fehlbach, mit dem sie für den Wiederaufbau der Brücke demonstrierte, die Vermittlungsversuche zwischen Gemeinde und Sägmühlenbesitzer eingestellt. Derzeit klagt dieser gegen den Bebauungsplan für das Gebiet "Sempt-Aue", den der Gemeinderat im April 2014 beschlossen hat. Dieser schreibt unter anderem den Weg als öffentlich fest und legt die Höhe des Baurechts an der Sägmühle fest. Dadurch werde das Recht auf Umnutzung unverhältnismäßig eingeschränkt, argumentiert der Grundstücksbesitzer, auch die öffentliche Widmung des Wegs erachtet er als rechtswidrig.

Es geht um die Legalisierung eines Schwarzbaus

Im Mittelpunkt des ganzen Streits mit der Gemeinde steht ein Schwarzbau des Vorbesitzers. Für das Haus lag ursprünglich zwar eine Genehmigung vor; sie erlosch aber, weil das Gebäude größer als geplant ausfiel. Die Legalisierung dieses Rohbaus ist das erklärte Ziel des jetzigen Eigentümers. Anfangs zeigte sich die Gemeinde offen für den Vorschlag - vorausgesetzt, das grüne und mittlerweile stark heruntergekommene Wohnhaus wird abgerissen. Zu einer Einigung kam es jedoch nicht.

Der Sägmühlenbesitzer möchte den Rohbau nach eigener Aussage als Wohnhaus mit Büros nutzen. Er könne sich auch vorstellen, im grünen Haus einen Hofladen zu errichten und in diesem Zuge den Weg für die Öffentlichkeit wieder zu öffnen. Doch Szenarien, bei denen er sich das vorstellen könnte, hat er seit 2011 einige geäußert.

© SZ vom 17.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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