Markt Schwaben:Keine Mischung im Mischgebiet

Markt Schwaben: Das Gericht beim Augenschein in Markt Schwaben.

Das Gericht beim Augenschein in Markt Schwaben.

(Foto: Christian Endt)

Grundstück darf nicht mit Wohnanlagen bebaut werden

Am Ende half alles Argumentieren nichts, aus dem Plan der Baufirma "Concept.Pro" wird nichts werden. Das Verwaltungsgericht München schob dem Vorhaben der Firma am Donnerstag einen Riegel vor und wies eine Klage der Firma gegen den Freistaat Bayern ab. Geschäftsführer Heiko Zinner hatte eine Baugenehmigung für ein Projekt erreichen wollen, das sowohl Firmengebäude als auch Mitarbeiter-Wohnungen beinhaltet. Im Mischgebiet ist dies jedoch nicht erlaubt, wie Verwaltungsrichter Korbinian Heinzeller sagte. Zumindest nicht in Markt Schwaben.

Beklagt war der Freistaat Bayern, weswegen Vertreter des Landratsamts Ebersberg vor Ort waren, dort wurden die Vorgaben für das Grundstück erstellt. Ebenfalls vor Ort war Markt Schwabens Bürgermeister Georg Hohmann, der die beigeladene Gemeinde vertrat. Hohmann begrüßte das Urteil, aus seiner Sicht sei es besser, wenn auf dem knapp 4000 Quadratmeter großen Gelände kein Wohnraum, sondern ausschließlich Gewerbe angesiedelt werde. "Wir halten es in der Gemeinde für problematisch, wenn Gewerbe und Wohnen zu eng beieinander ist", so Hohmann.

Die Vergangenheit habe gezeigt, dass es dann Probleme gebe. Der Grundbesitzer hatte sich von seiner Klage erhofft, das verfallene Gelände mit einer Mischung aus Wohn- und Betriebsgelände zu bebauen, "weil dafür eine große Nachfrage besteht", sagte er. Sein Anwalt argumentierte damit, dass es sich hierbei aus seiner Sicht nicht um ein Mischgebiet aus Gewerbe und Wohnen im klassischen Sinn handelte. "Für mich ist das Etikettenschwindel", sagte er. Richter Heinzeller erklärte, es sei möglicherweise nicht eindeutig ausgewogen und möglicherweise ein Grenzfall. "Ich würde aber dazu tendieren, es schon noch für in Ordnung zu halten", sagte Heinzeller, nachdem er das Gelände, auf dem früher die Baywa stand, in Augenschein genommen hatte.

Ende der Woche bestätigte das Verwaltungsgericht diese Sicht mit einem entsprechenden Urteilsspruch. Bürgermeister Hohmann, der das Urteil am Tag nach der mündlichen Vor-Ort-Verhandlung beim Gericht erfragte, begrüßte die Entscheidung. Die Mischung im Mischgebiet solle nicht zu eng werden, sagte er am Freitag auf Nachfrage.

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