Ebersberg:Gemeinsamen Missbrauch gestanden

Landgericht Landshut: Eine 43-jährige Frau hat ihre Tochter einem 46-jährigen Internetbekannten zur Verfügung gestellt

Von Florian Tempel, Landshut

Im Prozess gegen eine 43-jährige Frau aus dem Landkreis Ebersberg, die ihre eigene Tochter mehrmals betäubt hat, damit ein Kinderschänder das Mädchen in Ruhe missbrauchen konnte, haben beide Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit Geständnisse abgelegt. Die Anklage listete sieben Fälle aus dem Jahren 2006 und 2007 auf, in denen sich ein heute 46 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Erding an der damals sechs und sieben Jahre alten Tochter der Frau in übelster Weise vergangen hat.

Die Zuhörer und die Presse mussten vor den Geständnissen den Gerichtssaal verlassen. Die Pressesprecher des Landgerichts Landshut und der Staatsanwaltschaft Landshut berichteten später, dass die Angeklagten ihre Verteidiger Erklärungen verlesen ließen, in denen sie alle angeklagten Taten ohne Abstriche einräumten.

Um das Opfer zu schützen, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen

Die Öffentlichkeit war zuvor zum Schutz des Opfers ausgeschlossen worden. Die heute 16-jährige Frau wusste jahrelang nicht, dass sie missbraucht worden war, bis sie im Zuge der Ermittlungen durch die Kripo Erding Ende 2014 erstmals damit konfrontiert wurde. Das Gericht wollte nun mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit verhindern, dass dem Opfer über die Presse weitere erschütternde Details des Missbrauchs bekannt würden. Seit der Verlesung der Anklage zu Beginn des Prozesses sind der äußere Ablauf der Taten im Groben bereits bekannt.

Die zwei Angeklagten haben sich demnach im Jahr 2005 im Internet kennengelernt. In Chats und bei Treffen schilderte der Mann - er ist verheiratet und Vater von drei Kindern - der allein erziehenden Frau offenbar unverhohlen seine abartigen sexuellen Wünsche nach Kindesmissbrauch in verschiedenen Formen. Die Frau willigte schließlich ein und stellte ihm ihre eigene Tochter zur Verfügung.

Vor dem Missbrauch verabreichte die Mutter ihrem Kind Schlafmittel

Von Mai 2006 bis Mai 2007 kam es dann zu den angeklagten sieben Missbrauchs-Fällen. Die Mutter des Mädchens gab ihrem Kind zuvor stets Schlafmittel, damit es nichts mitbekam. Sie war bei allen Taten, die immer nachts in ihrer Wohnung stattfanden, anwesend und unterstützte den Kinderschänder. In manchen Fällen filmte der Mann seine Verbrechen mit seinem Handy.

Es war nicht einer dieser Filme, aber ein ähnlicher, der die Ermittlungen zu diesen abscheulichen Missbrauchsfällen in Gang setzten. Der Angeklagte hatte sich 2004 übers Internet an eine damals 13-jährige Landshuterin herangemacht. Er spielte ihr die Rolle des väterlichen Freundes und Verehrers vor.

Auf diese Weise machte er sich das Mädchen gefügig. Doch erst als er ihr - Jahre später - ein Handyvideo zeigte, wie er sich an einem schlafenden Kind verging, ging die nunmehr junge Erwachsene zur Polizei, um ihn anzuzeigen. Mutmaßlich hat der Angeklagte 2012 oder 2013 seine damals sieben Jahre alten Nichte missbraucht und das gefilmt. Diese Tat wird ihm in einer weiteren Anklage - die er allerdings abstreitet - ebenfalls vorgeworfen. Bei den Auswertungen seiner Internetkontakte stieß die Kripo Erding auf drei E-Mails an die nun mitangeklagte Frau aus dem Landkreis Ebersberg. Nachdem die Identität der Frau ermittelt war, wurden Ende 2014 ihr Computer sichergestellt. Bei der Auswertung kamen fast zehn Jahre alte Chat-Unterhaltungen mit dem Angeklagten zu Tage. Darin und in weiteren E-Mails wurde der wiederholte Missbrauch an der Tochter der Frau thematisiert. Die Chat-Protokolle bildeten die Grundlage der Anklage. Die Ermittler haben zudem verdächtige Bilddateien gefunden, die sich allerdings nicht öffnen lassen. Die Angeklagten behaupteten zunächst, sie hätten in den Chats nur Phantasien ausgetauscht, nichts von dem sei aber real.

Die Mutter wird wohl mit einer Bewährungsstrafe davonkommen

Am Mittwoch werden die Urteile gesprochen. Die Strafen sind bereits weitgehend ausgehandelt. Die Frau wird mit einer Bewährungsstrafe davonkommen - weil mit ihrem Geständnis auch der Mann überführt werden konnte, den nun eine Strafe von sechseinhalb bis sieben Jahren Gefängnis erwartet.

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