Landkreis Ebersberg:Platz für 50 Windräder

Grafik Ebersberg

Mögliche Standorte für Windräder im Landkreis Ebersberg

Die Konzentrationsflächen der landkreisweiten Planung schrumpfen auf 2300 Hektar, weil Städte und Kommunen den Wünschen der Bevölkerung gerecht werden wollen.

Von Carolin Fries

Der Landkreis hat die Feinplanung zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie abgeschlossen. Dabei sind die sogenannten Potentialflächen, auf denen nach einer erneuten Zustimmung aller 21 Städte und Kommunen die Errichtung von Windkraftanlagen möglich wäre, weiter geschrumpft. Aus den zuletzt insgesamt 3000 Hektar großen Bereichen bleiben nun 2300 Hektar. "Wir haben versucht, die Wünsche der Bürgermeister zu berücksichtigen", erklärte Grafings Bürgermeister Rudolf Heiler bei der Präsentation im Landratsamt. Er betonte, dass noch nichts festgezurrt sei. "Kleine Abweichungen sind noch möglich."

Im Mai vergangenen Jahres hatte der Landkreis eine erste Planung vorgestellt, um gezielt Flächen für Windräder im Flächennutzungsplan auszuweisen. Nur so ist es möglich, einen Wildwuchs von Windkraftanlagen zu verhindern, die als privilegierte Bauvorhaben gelten und damit im Außenbereich zulässig sind.

Ohne einen Flächennutzungsplan wäre nach Berechnungen des Landschaftsarchitekten Hans Brugger aus Aichach auf knapp 9000 Hektar des etwa 47.000 Hektar großen Landkreises (ohne den gemeindefreien Forst) die Errichtung von Windrädern möglich. Bruggers Grobplanung vom Mai vergangenen Jahres sah 2980,56 Hektar Potentialfläche vor. Die neuen Pläne umfassen nur mehr 2334,69 Hektar Potentialfläche (siehe Grafik) und damit 25,4 Prozent der privilegierten Fläche. Betroffen sind 13 Kommunen, am stärksten Oberpframmern und Zorneding.

Höchst spekulative Rechnungen

Rein rechnerisch ließe die Gesamtfläche zwischen 40 und 50 Windräder zu, doch diese Rechnung sei höchst spekulativ, wie Gröbmayr anmerkte. Für eine verlässliche Aussage müsse man die Auswertung des Windmessmasts im Forst abwarten. Hingegen real ist die Anzahl der Windkraftanlagen, die im Klimaschutzkonzept steht, wonach der Landkreis bis 2030 unabhängig von fossilen Energieträgern sein will. Demnach sind 15 Windkraftanlagen kalkuliert.

Die Reduzierung der Flächen ist der Kritik und den Anregungen der Bürger und Bürgermeister geschuldet. Vor allem in Egmating und Kirchseeon, aber auch Teilen von Oberpframmern und Zorneding hatten die grob geplanten Potentialflächen Ortsteile regelrecht eingekesselt. Einen Blick auf Windkraftanlagen in allen Himmelsrichtungen schließt die Feinplanung nun aus.

Hierfür hat Brugger nach Starnberger Vorbild visuelle Wirkzonen berücksichtigt. Demnach gelten Windräder mit einer Höhe von 200 Metern als dominant, wenn sie mehr als ein Viertel und weniger als die Hälfte des Blickfeldes einnehmen. Entlang der Hauptausrichtung der betroffenen Siedlungsbereiche, etwa an Straßen und Höhenzügen, hat Brugger deshalb Achsen gezogen, die den Anwohnern einen mindestens zur Hälfte freien Blick garantieren. In Egmating haben sich die für Windräder zunächst in Betracht gezogenen Flächen damit nahezu auf den landkreisweiten Schnitt reduziert.

Darüber hinaus hat Brugger noch einmal mit den Abständen von Windkraftanlagen zu Wohngebieten gespielt, wurden aus der Bevölkerung doch verstärkt noch größere Puffer gefordert. Diese im Innen- und Außenbereich anzugleichen, sei rechtlich zwar nicht möglich, meinte Brugger. Doch ist es ihm gelungen, den Abstand in Mischgebieten um 200 Meter auf 800 Meter zu erhöhen. Im Außenbereich sieht die Planung weiterhin 600 Meter vor. In jedem Fall übertreffen die nun vorgeschlagenen Abstände die gesetzlichen Vorgaben, die ohne eine Planung des Landkreises Gültigkeit besäßen. Weitestgehend liegen sie sogar über den Empfehlungen des Landesamts für Umwelt (LfU). "Wir haben die Abstände erhöht, wo es nur geht", meinte Brugger.

Ob die Planung im Falle einer Klage vor Gericht Bestand hat, muss sich zeigen. Bislang sind lediglich zwei Urteile bekannt, wonach 50 Prozent der Potentialfläche als ausreichend gewertet wurden und vier Prozent als zu wenig.

Nun liegt es an den Städten und Kommunen, die Planung zu beschließen. Bürgermeister und Gemeinderäte haben Brugger und Gröbmayr am vergangenen Montag über den aktuellen Planungsstand informiert. "Die Planung wird nicht in Frage gestellt", fasste Gröbmayr die ersten Reaktionen zusammen. Läuft alles nach Plan, soll noch im Sommer das öffentliche Verfahren beginnen und die Planung im kommenden Frühjahr endgültig beschlossen werden. Wobei es sich nicht um eine Planung handele, "die dann tausend Jahre in der Schublade liegt", wie Heiler sagte. Stattdessen müsse alle zwei bis drei Jahre eine Anpassung geprüft werden.

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