Kontroverse um Leinenzwang:Kein Frieden im Moos

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Interessengemeinschaft lehnt Kompromissvorschlag des Landratsamtes zur Verkürzung der Anleinpflicht ab.

Karin Kampwerth

Von März bis Juli oder doch bis Oktober? Wie lange Hunde im Schwabener Moos an die Leine müssen, ist weiterhin unklar. (Foto: Photographie Peter Hinz-Rosin)

- Eigentlich war Johann Taschner vor dem Treffen mit der Interessengemeinschaft Schwabener Moos ganz optimistisch. Der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde im Ebersberger Landratsamt hatte einen aus seiner Sicht guten Kompromiss erarbeitet, den er den Mitgliedern am gestrigen Donnerstag präsentieren wollte. Der Kern des Vorschlages hätte besonders die Hundebesitzer freuen sollen, weil sie ihre Vierbeiner auf bestimmten Wegen weniger lange als zuvor geplant an die Leine nehmen sollten. "Doch dann sind wir im Streit auseinander gegangen", sagt Taschner enttäuscht. Hintergrund dafür, dass im Markt Schwabener Naherholungsgebiet so schnell kein Frieden einkehren wird, ist eine Verordnung zum Schutz von Bodenbrütern und des Storches, die seit diesem Frühjahr die Emotionen hochkochen lässt. Besonders bei den Hundebesitzern, die fürchteten, ihre Lieblinge beim Gassigehen von März bis Oktober nicht mehr frei herumlaufen lassen zu dürfen.

Damit brütende Störche nicht gestört werden, sollen Hunde im Moos an die Leine. (Foto: Photographie Peter Hinz-Rosin)

Der Proteststurm darüber entlud sich im Landratsamt in Form von über 300 Briefen. Zum Abschluss der Bewertung der Einwände hatte Taschner vergangene Woche den Gemeinderat ins Moos eingeladen. Auch, um darüber zu diskutieren, ob die sogenannte Sperrfrist, also die Zeit, in der es Einschränkungen für Spaziergänger geben würde, verkürzt werden könnte. Dabei hätten sich alle Beteiligten, darunter auch Richard Straub vom Landesbund für Vogelschutz, darauf geeinigt, dass die Verordnung lediglich in der Bodenbrüterzeit vom 15. März bis 31. Juli gelten soll, und nicht, wie anfangs geplant, bis zum 30. September. "Ich habe gemeint, ich könnte eine gute Nachricht überbringen", sagte Taschner auf Nachfrage der SZ zum Verlauf des gestrigen Treffens. Die Interessengemeinschaft verfolge aber wohl die "konservative Lösung" - soll heißen: Gar keine Anleinpflicht für Hunde und auch keine Sperrung von Wegen.

Der Landesbund für Vogelschutz zeigte sich kompromissbereit, was die Länge der Sperrzeit angeht. (Foto: Photographie Peter Hinz-Rosin)

Verantwortlich für die Verstimmung ist auch, dass die Mitglieder der Interessengemeinschaft Schwabener Moos schon schlecht gelaunt ins Landratsamt gefahren waren. "Wir sind stinksauer", hatte Sprecherin Anja Sabo Anfang der Woche gesagt, weil sie erst im Nachhinein von dem Termin im Moos erfahren hatte. Taschner räumt ein, dass das unglücklich gelaufen sei. Er habe nur die Gemeindevertreter eingeladen, weil seine Behörde die Verwaltung vor dem Erlass der Verordnung einbeziehen wollte. Bürgermeister Hohmann hatte den Termin jedoch in der jüngsten Gemeinderatssitzung öffentlich bekannt gegeben. Lediglich die Interessengemeinschaft hatte davon nichts erfahren.

Für Unmut sorgt aber auch die weitere Vorgehensweise. Anja Sabo zufolge soll die Verordnung schon im Januar 2013 inkraft treten. Das sei ihrer Ansicht nach gar nicht möglich, da die vorgenommenen Veränderungen wie die Verkürzung der Sperrfrist eine neuerliche öffentliche Auslegung erforderten. Sabo schloss zudem nicht aus, juristisch gegen die Verordnung vorzugehen. Dazu müsse die Interessengemeinschaft allerdings einen Verein gründen. Noch in dieser Woche soll eine Entscheidung darüber fallen.

Dass das Thema heikel ist, weiß auch Johann Taschner. Schließlich sei das Recht auf Naherholung und Begehen der Natur ein in der bayerischen Verfassung hohes schützenswertes Gut. Gleichzeitig aber sei das Betreten von Wiesen während des Grünlandaufwuchses und damit in der Zeit der Bodenbrüter gesetzlich von Ende April an verboten. "Und das gilt für Hunde genauso wie für deren Herrchen", sagt Taschner.

© SZ vom 23.11.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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