Kommentar:Ein klarer Auftrag

Das Ergebnis des Gutachtens zu den Ausgleichsflächen ist zwar ernüchternd. Ein Gutes hat es aber: Die Verantwortlichen müssen nun zeigen, was ihnen der Naturschutz wert ist

Kommentar von Wieland Bögel

Die Ausgeglichenheit steht bei Zen-Mönchen oder in Anti-Stress-Workshops hoch im Kurs. Und auch in der Bauleitplanung gibt es den Wunsch nach Ausgleich. Dieser wird dort allerdings nicht durch Fasten, Meditation oder Klangschalen erreicht, sondern durch sogenannte Ausgleichsflächen. Das Prinzip ist einfach: Wird ein Stück Natur zugebaut, muss an anderer Stelle ein Ausgleich her. Und da Land bekanntlich nicht nachwächst, werden vorhandene, aber nicht besonders naturnahe Flächen aufgewertet, auf dass sich die Wildnis dort wohlfühle. Zumindest in der Theorie, denn, wie schon seit Jahren bekannt, ist dies oft nicht der Fall. Dies hat der Landkreis nun auch offiziell feststellen lassen, ein Pilotprojekt zur Ausgleichsflächenkontrolle kommt zu dem Ergebnis, dass höchstens die Hälfte der Flächen ihren Namen auch verdienen.

Trotz des schlechten Ergebnisses ist die Untersuchung auch ein Erfolg: Denn zum ersten Mal liegen genaue Daten zu den Mängeln an den Ausgleichsflächen vor. Die eigentlich zuständige Naturschutzbehörde im Landratsamt konnte in den vergangenen Jahren zwar stets darauf hinweisen, dass auf den Flächen nicht alles in Ordnung war, mangels Personal aber kein umfassendes Bild dazu erstellen. Dieses liegt nun vor, und es enthält einen klaren Arbeitsauftrag.

Als nächsten Schritt müssen die Verantwortlichen nämlich Farbe bekennen und zeigen, wie viel ihnen der Ausgleich von zubetonierter Natur wirklich wert ist. Dazu braucht es zum einen eine dauerhafte Kontrolle der Ausgleichsflächen. Ob dies nun durch mehr Personal in den Naturschutzbehörden geschieht oder ob man, wie bei dem Pilotversuch, externe Experten beauftragt, ist eigentlich egal - klar ist aber, das wird Geld kosten. Allerdings gäbe es - politischer Wille vorausgesetzt - auch die Möglichkeit einer Gegenfinanzierung. Nach dem Vorbild der kommunalen Verkehrsüberwachung könnten die Kontrollen aus den für dabei entdeckten Mängeln verhängten Bußgeldern bestritten werden. Eines ist auf jeden Fall sicher, mit Fasten, Meditation oder Klangschalen wird dieser Ausgleich nicht gelingen.

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