Kirchseeon:Parken bleibt verboten

Kirchseeon, Parkverbot Wasserburger Straße

Seit 2014 ist das Parken vor dem Terrassenhaus in der Wasserburger Straße verboten. Eine Arztpraxis drohe deshalb laut Bürgermeister sogar mit Umzug.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

600 Bürger fordern, dass ein Halteverbot vor einer Arztpraxis an der Wasserburger Straße in Kirchseeon aufgehoben wird. Der Marktgemeinderat stimmt aus verschiedenen Gründen gegen Änderungen

Von Christoph Hollender, Kirchseeon

Das Parken vor dem Terrassenhaus an der Wasserburger Straße in Kirchseeon bleibt weiterhin verboten. Weil die Verwaltung eine Liste mit über 600 Unterschriften erhalten hatte, debattierte der Marktgemeinderat am Montagabend über das Thema. In dem Schreiben wurde die Gemeinde aufgefordert, das Halteverbot an der Wasserburger Straße 37 aufzuheben. Besucher einer dort ansässigen Arztpraxis echauffierten sich über das Verbot. Sie müssten deswegen einen weiteren Weg auf sich nehmen, um zu der Praxis zu gelangen, kritisierten sie.

Rund vier Parkplätze gehen durch das Parkverbot verloren. Sollte das Parken dauerhaft untersagt bleiben, würde sich die Arztpraxis sogar überlegen wegzuziehen, so habe diese verlauten lassen, berichtete Bürgermeister Udo Ockel (CSU). Diese Andeutung ist aber aus Sicht des Rathauschefs kein Grund, anders über das Thema zu verhandeln. Dennoch liege es ihm am Herzen, zu versuchen, eine Lösung zu finden, wie Ockel betonte. Das Halteverbot an der Wasserburger Straße 37 wurde 2014 eingeführt. Grund dafür war der Umbau einer Pumpstation im gegenüberliegenden Moos. Weil die Zufahrt der Baumaschinen von der Wasserburger Straße zum Moos durch parkende Autos erheblich erschwert worden sei, sei für die Zeit der Bauarbeiten das Halteverbot veranlasst worden, sagte Ockel. Bereits damals habe es "einen regen Schriftverkehr" mit der Arztpraxis gegeben. Doch die Gemeinde blieb bei ihrer Anordnung; das Parken blieb auf unbestimmte Zeit verboten. "Wir haben da keinen Fehler gemacht", verteidigte sich Ockel. Auch das Landratsamt habe die Anordnung gebilligt. Nachdem die Bauarbeiten Ende 2015 beendet waren, wurde das Thema erneut aktuell; ein weiter anhaltendes Parkverbot sei aus Sicht der Arztpraxis jetzt nicht mehr vonnöten. Doch im Marktgemeinderat fand sich für die Forderung, das Halteverbot wieder aufzuheben, keine Mehrheit.

Im Gegenteil: Das Gremium votierte einstimmig dafür, alles so zu belassen, wie es ist. Die Gemeinderäte begründeten ihre Entscheidung damit, dass durch das Parkverbot ein Abbiegen in das Moos "sicherer garantiert" sei, weil mehr Platz vorhanden sei. Das Parkverbot bringe damit Vorteile für den fließenden Verkehr. Außerdem seien entlang der Straße Parkplätze vorhanden, nur der Weg zu der Arztpraxis sei eben "ein wenig" länger.

Doch der Marktgemeinderat diskutierte auch über Lösungsmöglichkeiten für die Praxisbesucher. Ockel schlug vor, dass eine freie Fläche im Moos am Straßenrand, die der Gemeinde gehöre, der Arztpraxis zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden könnte. Natürlich würde es keine rechtliche Bindung geben; die Fläche könnte nur unter einem Vorbehalt der Gemeinde genutzt werden. "Wir wollen mit dem Angebot die Hand reichen", sagte der Bürgermeister. Auf der Fläche, die auf der anderen Straßenseite der Praxis an der Einmündung zum Moos liegt, würden dadurch zwei Parkplätze entstehen.

Doch Gemeinderäte aller Fraktionen reagierten skeptisch auf den Vorschlag. Klaus Viellechner (Freie Wähler) hatte Bedenken, die Parkplätze richtig umzusetzen: "Ob das klappt?" Auch Fraktionskollege Klaus Seidinger zeigte sich nicht begeistert: "Ich sehe es kritisch, einem Gewerbe Parkplätze kostenlos zur Verfügung zu stellen." Rüdiger Za (Grüne) sagte, dass die Gemeinde die Kosten nicht übernehmen dürfe. Sven Bittner (SPD) merkte an, dass die Parkplätze keinen Mehrwert brächten, weil die Praxisbesucher über die Straße gehen müssten. Somit herrschte am Ende ein breiter Konsens im Gremium, der Vorschlag Ockels wurde letztlich abgelehnt. Auch ein Gerücht, das einige Bürger verbreiten, die sich auch bei der Gemeinde beschwert haben, räumte Ockel aus: Bei Notfällen könnten Rettungsfahrzeuge grundsätzlich in der Haltverbotszone an der Wasserburger Straße parken.

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