Jugendschutz ohne Wirkung:Künstler kalkulieren den Konflikt

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Zwei bayerische Schock-Fotografen fordern Jugendschützer der Landesmedienanstalt im Internet heraus - und hoffen auf einen Präzedenzfall. Ein Verbot der Website bedeutet ihrer Meinung nach keinen besseren Jugendschutz.

Ronen Steinke

Die Provokation hat ihre Wirkung nicht verfehlt. Vor einem Monat hatten die Fotokünstler Christian Kaiser, 28, und Corinna Engel, 24, eine CD an die Bayerische Landesanstalt für Neue Medien (BLM) in München geschickt - versehen mit der äußerst unschuldig formulierten Frage, was man sich mit dieser CD denn nun erlauben dürfe. Im Internet veröffentlichen zum Beispiel? Wer die CD in einen Computer einlegt, sieht auf dem Bildschirm verstörende, aber durchaus kunstvoll inszenierte Videobilder, unterlegt mit heiß flirrender Musik. Ein leicht bekleidetes Model liegt da bewusstlos auf einem Sofa, ein anderes zündet sich amüsiert einen Joint an. In einer Version des Videos kommen noch weitere Frauen hinzu, eine zieht ein weißes Pulver durch die Nase, eine simuliert Erbrechen, eine zeigt der Kamera ihre Genitalien.

Corinna Engel und Christian Kaisers Videos sind nicht jugendfrei. Die BLM will den Betrieb ihre Website unter Strafe stellen. (Foto: EBE)

Nun hat die BLM den Künstlern geantwortet. Ihre Antwort fällt nicht überraschend aus. Die Videos erschienen "nach einer ersten Einschätzung als jugendschutzrechtlich problematisch", lässt die BLM den Anwalt der Künstler wissen. Doch damit fängt die Auseinandersetzung, auf die es Christian Kaiser und Corinna Engel abgesehen haben, erst an.

Die beiden Künstler aus dem östlich von München gelegenen Kirchseeon starten nicht zum ersten Mal einen Versuch, den Konflikt zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz ins Grundsätzliche zu heben und gerichtlich auszufechten. Im vergangenen Jahr waren sie bereits mit der BLM aneinandergeraten, der Fall endete vor dem Amtsgericht Ebersberg mit einer wenig spektakulären Einstellung des Verfahrens - was für die Künstler, die auf ein Präzedenzurteil gehofft hatten, ein recht unbefriedigendes Ergebnis war. Nun folgt ihr nächster Anlauf.

Die BLM warnt, die per CD eingesandten Videos dürften im Internet allenfalls nachts zwischen 23 und 6 Uhr zugänglich gemacht werden. Und sie droht: Sie werde die Homepage der beiden Fotokünstler vorsorglich ganz verbieten und ihren Weiterbetrieb mit Bußgeld belegen, wenn die Künstler nicht bis spätestens zum Freitagabend schriftlich versichern, dass sie sich daran halten werden.

Woran die indessen nicht denken. "Damit würden wir unserer Kunst die Plattform rauben", sagt Corinna Engel. Sie wolle schockieren durch den bewusst oberflächlichen, abschätzigen Umgang mit Körpern, aber auch der Ästhetik der Werbung einen Zerrspiegel vorhalten. "Wenn die BLM uns bei Strafe verbietet, diese Kunst Jugendlichen zugänglich zu machen, dann können wir im Internet faktisch gar kein Publikum mehr erreichen - auch kein erwachsenes", sagt sie. Das Etikett "jugendgefährdend" schrecke viele Kunstsinnige ab, bedeute letztlich Zensur.

Der Rechtsanwalt der beiden Fotokünstler, der Düsseldorfer Daniel Kötz, stellt darüber hinaus die Grundsatzfrage, ob die traditionellen Jugendschutzvorschriften im Internet überhaupt sinnvoll seien. Schließlich sei es für Jugendliche ein Leichtes, noch an wesentlich härteres Material zu kommen. Vor allem erkennt Kötz in dem Fall wohl zu Recht den Stoff, aus dem die Grundsatzurteile sind: Die Regeln des Jugendschutzes im Internet sind tatsächlich seit Jahren im Fluss und stark umstritten. Ein gemeinsamer Versuch der Bundesländer, die traditionellen Altersgrenzen - ab 12, ab 16, ab 18 - auf deutsche Webseiten zu übertragen, scheiterte erst im vergangenen Jahr.

Der für den Fall zuständige Referent bei der BLM, Erich Erlmeier, verteidigt trotzdem die Arbeit der Jugendschützer im Internetzeitalter: Die BLM versuche eben in ihrem "Eingriffsgebiet", also Bayern, alle Internetanbieter zu überprüfen. Auch wenn die Wirkung dieser Arbeit dann vielleicht in den Weiten des Netzes verpuffe, weil bayerische Jugendliche ja nicht nur bayerische Seiten ansteuerten, sei dies noch kein Grund, zu resignieren.Wenn die BLM nun ihre Ankündigung wahr macht und die Webseite des Fotografenduos mit einem präventiven Verbot belegt, könnte der Fall vor das Verwaltungsgericht kommen.

Corinna Engel und Christian Kaiser, auf deren Antwort die BLM am Freitag noch wartete, haben den Tag übrigens in Berlin verbracht. Ihre Fotos werden dort von 13. Juli an erstmals ausgestellt.

© SZ vom 25.06.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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