Hohenlinden:Gravierende Mängel

Autobahnpolizei kontrolliert Gefahrgut-Transporte bei Hohenlinden

Bei einer Lkw- und Gefahrgutkontrolle, die am Mittwochvormittag durch den Gefahrgut-Trupp der Autobahnpolizei Hohenbrunn auf der Autobahn A 94 bei der Ausfahrt Hohenlinden durchgeführt worden ist, wurden bei zwei Lastwagen schwerwiegende Mängel festgestellt. Ein 55-jähriger Lkw-Fahrer aus dem Landkreis München beförderte mit einem 7,5-Tonner-Lkw Reinigungsmittel für Thermen im niederbayerischen Bäderdreieck. Bei diesen Reinigungsmitteln handelt es sich um ätzende Stoffe, die dem Gefahrgutrecht unterliegen. Der Lkw hätte somit vorne und hinten mit einer orangefarbenen Warntafel gekennzeichnet werden müssen, damit im Falle eines Unfalls Feuerwehr und Rettungskräfte auf die gefährliche Ladung hingewiesen werden. Eine solche Warntafel war jedoch nicht angebracht. Somit war der Lkw nicht als Gefahrgut-Transport erkennbar. Doch nicht nur das: Ferner war der Lkw nicht mit zahlreichen Ausrüstungsgegenständen wie Feuerlöscher, Warndreieck, Augenspülflüssigkeit, Warnweste, Taschenlampe, Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Schaufel, Kanalabdeckung und Auffangbehälter für den allgemeinen und persönlichen Schutz, die bei Gefahrguttransporten vorgeschrieben sind, ausgerüstet. Auch die Ladungssicherung wurde nicht den Vorschriften entsprechend vorgenommen. Zu guter Letzt verfügte der Fahrer nicht über die vorgeschriebenen Weiterbildungsmodule für Berufskraftfahrer. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Seine Firma musste einen anderen Lkw mit einem anderen Fahrer zur Kontrollstelle schicken, der die Ladung übernahm. Den 55-Jährigen erwartet ein Bußgeld in Höhe von rund 2600 Euro, die Firma muss rund 4600 Euro Strafe bezahlen.

Bei einem Klein-Lkw aus dem Landkreis Waiblingen, der mit Lebensmitteln für eine Pizzeria im Raum Wasserburg beladen war, wurde eine erhebliche Überladung festgestellt. Statt der zulässigen 3500 Kilogramm brachte der Lkw 5490 Kilo auf die Waage. Dem Fahrer blieb nichts anderes übrig, als einen Teil seiner Ware bei einer Forstinninger Firma vorübergehend zu deponieren und den Weitertransport in drei Fahrten durchzuführen. Hier beträgt das Bußgeld für den Fahrer und den Halter des Fahrzeugs, der zugleich Beifahrer war, jeweils rund 260 Euro.

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