Grafing:Flüchtlinge sollen nicht ins Gewerbegebiet

Grafing will mit einer Veränderungssperre den Neubau von Asylbewerberheimen abseits der Stadt verhindern. Die Verwaltung rechnet nun mit Klagen.

Von Thorsten Rienth, Grafing

Der Grafinger Stadtrat greift zu einem scharfen baurechtlichen Instrument: Per Veränderungssperre untersagt er den Bau von Unterkünften für Asylbewerber im Gewerbegebiet. Nach Einschätzung von Bauamtsleiter Josef Niedermaier ist der Schritt "rechtlich wasserdicht" - obwohl erst am Montag ein weiterer Antrag zum Bau einer Unterkunft in dem Areal eingereicht worden war.

Grafing: Für dieses Grundstück ist ein Bauantrag gestellt worden - nicht der einzige: In der Verwaltung ist erst am Montag ein weiterer eingegangen.

Für dieses Grundstück ist ein Bauantrag gestellt worden - nicht der einzige: In der Verwaltung ist erst am Montag ein weiterer eingegangen.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Flüchtlingsunterkünfte sind eine sensible Angelegenheit, weswegen Bürgermeisterin Angelika Obermayr (Grüne) zuerst einmal darlegte, worum es eben gerade nicht gehe: nämlich darum, Wohnraum für Flüchtlinge in Grafing generell zu verhindern. "Aber eine Massierung von drei oder vier Unterkünften so weit weg vom Ort und dann auch noch in einem Gewerbegebiet, das halten wir für extrem ungünstig." Genau dieses Szenario drohe aber. "Es sind bei uns eine Vielzahl von Anfragen eingegangen", berichtete die Bürgermeisterin. Erst am Montag war ein weiterer formeller Bauantrag eingereicht worden. Wolle die Stadt eine solche Entwicklung verhindern, müsse sie reagieren, so Obermayr.

Beim ersten Bauantrag versuchte es Grafing noch mit Diplomatie: Die Stadt machte dem Investor ein Alternativgrundstück neben dem neuen Bauhof an der Gärtnerei Köstler schmackhaft. Ob dieser darauf eingehen wird, steht noch nicht fest, aber zumindest deutet einiges darauf hin. Das Thema steht am Dienstag, 15. Dezember, auf der Tagesordnung des Bauausschusses.

Es sollen alternative Grundstücke angeboten werden. Welche das sein werden, ist noch offen

Weil diplomatisches Geschick aber nicht grenzenlos ist, soll den Rest nun die Veränderungssperre besorgen. Der geänderte Bebauungsplan untersagt von nun an "Anlagen für soziale Zwecke mit wohnähnlicher Nutzung und von Beherbergungsbetrieben". Flüchtlingsunterkünfte haben damit bis auf weiteres keinerlei Aussicht mehr auf eine Baugenehmigung. Entgegen früherer Annahmen schließt die Formulierung allerdings nicht aus, beispielsweise den Jugendtreff im Zuge einer etwaigen Sanierung der Rotter Straße 8 vorrübergehend im Gewerbegebiet unterzubringen. Knackpunkt sei, dass in den Anlagen auch übernachtet würde, stellte Bauamtsleiter Niedermaier klar.

An der rechtlichen Zulässigkeit der Neuerungen bestehen für die Stadtverwaltung keinerlei Zweifel. Man betreibe schließlich keine Verhinderungsplanung, die verboten wäre. "Wir stellen ausdrücklich andere Grundstücke zur Verfügung", erklärte Angelika Obermayr. "Es wird Alternativvorschläge von uns geben." Welche das sein könnten, war am Dienstag nicht Thema der Diskussion. Das lag auch mit daran, dass es zu gar keiner Debatte kam. Bürgermeisterin und Bauamtsleiter erläuterten kurz die Thematik. Schon waren die Hände oben und die Veränderungssperre beschlossene Sache.

Die Frage, ob der am Montag eingereichte Bauantrag eine Art aufschiebende Wirkung entfalten könnte, hatte Niedermaier bereits zuvor beantwortet. "Der Beschluss sperrt ab der Bekanntmachung alle bis dahin nicht genehmigten Vorhaben. Eine bloße Beantragung ist da also nicht genug." Der Rechtsweg gegen den Beschluss steht dem Investor freilich offen - und gilt wohl auch in der Stadtverwaltung als mögliches Szenario. "Solche Beschlüsse werden zwar gerne vor Gericht gebracht", berichtete Niedermaier. "Deshalb ist hier sauberes und solides Arbeiten wichtig." Grundsätzlich sei der Vorgang aber eine "gewohnte Übung".

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