Glonn:Im Namen von Ringelnatter und Raubwürger

In einem offenen Brief fordern Mitglieder des Naturschutzbeirates und Jäger Landrat Robert Niedergesäß auf, die Planung eines Radweges auf dem alten Bahndamm zwischen Grafing und Glonn einzustellen

Von Karin Kampwerth, Glonn

Mit offenen Briefen hat Landrat Robert Niedergesäß (CSU) seit der Auseinandersetzung um die Genehmigung eines Windrades im Brucker Ortsteil Hamberg so seine Erfahrung. Doch kaum ist dieses Thema - zumindest was die Zuständigkeit des Landratsamtes betrifft - vom Tisch, gibt es den nächsten öffentlich geführten Schriftwechsel. Dieses Mal geht es um den möglichen Radweg auf dem alten Bahndamm zwischen Grafing und Glonn. Absender sind die Naturschutzbeiräte Jochen Carl, Dieter Mayerl, Rudolf Göllert und Richard Straub sowie der Jagdpächter Siegfried Mittermaier und der Kreisvorsitzende des Jagdverbandes, Martin Otter.

Anlass des Schreibens ist eine vom Umweltausschuss des Kreistages in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie, die dem Naturschutzbeirat im Mai vorgestellt werden soll. Demnach könnten auf dem zehn Kilometer langen ehemaligen Bahndamm drei Kilometer umweltverträglich als Radweg genutzt werden. Der Ausschuss hat dem Antrag, die Radwegeverbindung in das Straßenbauprogramm des Landkreis aufzunehmen, im März zugestimmt. Weitere Planungen müssen nun mit den unterschiedlichen Interessensvertretern, Naturschützern genauso wie die Projektgruppe Radwege oder der Grafinger Tourismusverein, abgestimmt werden.

Zumindest die Haltung des Naturschutzbeirates und der Jäger nimmt der von Jochen Carl im Namen der Unterzeichner verfasste Brief vorweg. Er richtet sich mit der dringenden Bitte an Landrat Niedergesäß, "von dem Vorhaben Fahrradweg auf dem Alten Bahndamm abzurücken und somit den bestehenden Lebensraum von Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten (...)".

Die Absender fürchten um Flora und Fauna auf dem Streckenabschnitt, auf dem die Machbarkeitsstudie das Fahrradfahren vorsieht. Dieser Bereich sei durch schutzwürdige Trockenstandorte, Hang- und Sickerquellen, Bruchholztümpel sowie Feucht- und Nassflächen mit artenreichem Bestand charakterisiert. Beispielhaft nennt Carl Gras- und Wasserfrosch, Zauneidechse, Blindschleiche, Ringelnatter sowie Vögel wie Rotrückenwürger, Goldammer, Feldsperling, Grasmücke, Raubwürger, Wespenbussard und Kolkrabe. "Mit dieser Artendichte ist der dortige Bereich des Alten Bahndamms fast einmalig im Landkreis", schreibt Carl.

Er vermutet deshalb, dass ein Radweg an dieser Stelle nur aus topografischen Gründen und ohne Kenntnisse der naturschutzfachlichen Belange ausgewählt wurde. "Zusammenfassend stellen wir fest, dass es weder nachvollziehbar noch hinnehmbar ist, wenn in unserer Heimat eine bestehende und bereits geschützte Biotopverbindung zerstört wird, wie es bauliche Maßnahmen beim geplanten Radwegekonzept die Folge wären."

Landrat Niedergesäß, der umgehend und ebenfalls zum Mitlesen für die Öffentlichkeit auf Carls Brief geantwortet hat, fühlt sich unterdessen als falscher Ansprechpartner. Anders als zum Beispiel beim geplanten Windrad in Hamberg oder beim beantragten Schweinestall in Baumhau handele es sich "zum Glück" nicht um ein Projekt, bei dem alleine das staatliche Landratsamt einen Bescheid auf Grundlage der Gesetze erstellen müsse, so Niedergesäß: "Hier handelt es sich erfreulicherweise um ein Thema, bei dem der Kreistag, die Gemeinden und Gemeinderäte, die Verbände und Organisationen sowie die Bürgerinnen und Bürger mitreden können."

Der Landrat verweist allerdings auch darauf, dass ihn regelmäßig "positive und motivierende Zuschriften aus der Landkreisbevölkerung pro Radweg" erreichten. Es handele sich also um ein Thema, zu dem es zwar durchaus unterschiedliche Auffassungen gebe - allerdings keinen Grund zur Hektik. So gehe es gerade bei diesem Projekt um Gründlichkeit vor Eile. Entspannt habe die Ausgangslage seiner Ansicht nach, dass nach der ersten Prüfung ohnehin nur drei von zehn Kilometern Bahndamm als Radweg genutzt werden könnten. Persönlich vertritt Niedergesäß die Auffassung, dass ein möglicher Radweg immer naturbelassen bleiben muss und nie versiegelt werden darf.

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