Gemeindewappen:Ebersberg: Wie "Die Partei" doch noch an das Wappen gekommen ist

wappen eisenberger

Landrat Robert Niedergesäß als Beschützer des Wappentiers muss sich derzeit nur den Wilderern geschlagen geben. Die Partei sowie der Gartenbauverein müssen das Hoheitszeichen verfremden. (Karikatur: Korbinian Eisenberger, Fotos: Privat)

(Foto: Korbinian Eisenberger)
  • Ein Wappen darf nicht zu Werbezwecken verwendet werden - es sei denn, man stellt einen Antrag oder verändert das Symbol stark.
  • Das hat in Ebersberg unter anderem die Sartirepartei wörtlich genommen - und mit einer Mal-Software nachgeholfen.
  • Viele Gemeinden in Deutschland wollen mit einer Verordnung vermeiden, dass das amtliche Symbol missbraucht werden könnte.

Von Johannes Hirschlach, Ebersberg

Das, was der Ebersberger Ortsverband der Satire-Partei "Die Partei" auf seiner Facebook-Seite als Erkennungslogo führt, könnte absurde Kunst sein. Tatsächlich ist es das Resultat einer kniffligen Verordnung des Landratsamtes: Bislang prangte dort der Schriftzug der Partei, darunter der anmutig über drei Hügel schreitende Eber vor einer Tanne mit 29 Ästen - das Ebersberger Landkreiswappen.

Seit Montag überrascht dort ein eindeutig uneindeutigeres Logo die Besucher. Der Schriftzug ist geblieben, doch den Eber ersetzt nun ein mit einer Mal-Software gezeichnetes Tier - eine Mischung zwischen Hund und Schaf. Das Auge erschrocken aufgerissen, das Maul mit gelben Reißzähnen versehen. Dahinter ein pflanzenähnliches Zickzackmuster.

Der Profilbildänderung voraus ging eine Anfrage der Ebersberger SZ. Denn wer das Landkreiswappen wann und wie verwenden darf, dazu hat das Landratsamt eindeutige Richtlinien erlassen. In Abschnitt 1.1 heißt es: "Eine Verwendung des Landkreiswappens zu gewerblichen, parteipolitischen oder Werbezwecken ist unzulässig."

Hintergrund der Wappenverordnung vieler deutscher Gemeinden ist die Furcht vor Missbrauch des amtlichen Symbols. Mit der Regelung der Behörde hatte kürzlich auch der AfD-Kreisverband Bekanntschaft machen müssen. Der hatte das Wappen ebenfalls auf seiner Facebook-Seite im Logo verwendet. Nach dem Hinweis eines Bürgers beim Landratsamt entfernte die Partei das Wappen von ihrer Seite.

Der richtige Umgang mit dem Urheberrecht ist vielen im Kreis nicht geläufig. "Diese Wappenverordnung war mir leider nicht bekannt", sagt Simon Brunner, Kreisvorsitzender der Satire-Partei. Auf einem anderen öffentlichen Facebook-Auftritt einer Gruppe wurde das Eber-Wappen nach einer Anfrage der SZ ebenfalls geändert. Auch dort sei das Logo eingebaut worden "wohl ohne zu wissen, dass Urheberrechte damit verletzt werden", heißt es vom Administrator auf Anfrage.

Das Urheberrecht für Wappen ist vielen nicht geläufig

Zum Inhaber der Rechte, dem Landratsamt, dringen diese konkreten Fälle meist gar nicht durch. "Wir suchen nicht danach", sagt Brigitte Keller von der zuständigen Fachabteilung. Falls doch einmal etwas gemeldet würde, wie im Fall der AfD, so erhielten "Ersttäter" nur einen Hinweis mit der Bitte, die Verordnung zu beachten.

"Es kommt aber auch vor, dass wir die Verwendung des Wappens genehmigen", sagt Keller und nennt den Historischen Verein für den Landkreis Ebersberg als Beispiel. Denn Vereinen, die das Logo unter anderem aus Brauchtumsgründen nutzen möchten, ist die Verwendung des Wappens gestattet. Nötig sei hierfür aber ein Antrag, betont Keller.

Auch auf Kommunalebene existieren Vorschriften zur Verwendung der jeweiligen Amtswappen. Der Gemeinderat Poing genehmigte in einer Sitzung kürzlich den Antrag eines Einwohners, das Wappen auf einen Gürtel sticken zu dürfen. Die gewerbliche Nutzung des Hoheitszeichens ist indes immer wieder Gegenstand von Debatten: Im März dieses Jahres beschäftigte sich der Stadtrat Ebersberg mit der Anfrage eines örtlichen Geschäftsmannes, ein "Ebersberger Brotzeit-Set" mit Stadtwappen herausgeben zu dürfen. Der Beschluss fiel knapp zugunsten des Unternehmers aus.

Der Online Shop verkauft nicht, er "verwendet" nur

Darüber hinaus bieten im Internet Dutzende Versandshops Flaggen mit dem Wappen des Landkreises oder der Stadt Ebersberg an. Axel Bach gehört die Firma "Fahnen-Shop", die unter anderem die Domain "www.flagge.com" betreibt. Er sagt: "Eigentlich sind wir da im Graubereich. Wenn Gemeinden uns anschreiben, nehmen wir's raus." Von Großstädten wie Frankfurt habe die Firma aber eine Genehmigung. Und er gibt zu bedenken: "Vielleicht darf eine Gemeinde das gar nicht verbieten." Nach dem Urheberrechtsgesetz seien Wappen "gemeinfrei".

Lediglich das "Verwenden" könne eine Behörde regeln. Der Online-Shop verkaufe aber nur, er verwende nicht, sagt Bach. Bei solchen juristischen Spitzfindigkeiten gerät auch Brigitte Keller ins Grübeln. "Es könnte sein, dass hier der Besteller und nicht der Versandhandel die Verantwortung für das ordnungsgemäße Führen des Wappens trägt", sagt sie. Woher das Produkt des Käufers stamme, sei dabei letztlich egal: "Das kann er in Honolulu drucken, aber er darf es nicht ohne Genehmigung verwenden."

Um ohne Einverständnis der Behörde auszukommen, gelte das Credo: "Es darf nicht verwechselt werden", sagt Keller. "Wenn man nur an der Tanne etwas wegschneidet", wäre das nicht ausreichend. Simon Brunners neues Partei-Logo sollte indes verfremdet genug sein, hofft er. Wenn trotzdem jemand Zweifel habe, sagt Keller, "dann fragt's halt nach!"

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