Frauenneuharting vs. Landratsamt Ebersberg:Jetzt wird geklagt

Die Auseinandersetzung um das erste Windrad im Landkreis spitzt sich zu: Die Gemeinde Frauenneuharting will die Ausgleichszahlung für das Windrad wegen Eingriffs in das Landschaftsbild nicht akzeptieren - jetzt geht es vor Gericht.

Lars Brunckhorst

Die Auseinandersetzung um das erste Windrad im Landkreis spitzt sich zu: Die Gemeinde Frauenneuharting will die vom Landratsamt Ebersberg aufgebürdete Ausgleichszahlung nicht akzeptieren und wird voraussichtlich vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid der Behörde klagen. Eine Klage sei bereits in Vorbereitung, sagte zweiter Bürgermeister Franz Gschwendtner (CSU) der SZ.

Frauenneuharting vs. Landratsamt Ebersberg: Weil ihr Windrad die Landschaft genauso wie ein Mobilfunkmast verschandle, soll die Gemeinde Frauenneuharting eine Ausgleichszahlung leisten. Die Auseinandersetzung spitzt sich zu.

Weil ihr Windrad die Landschaft genauso wie ein Mobilfunkmast verschandle, soll die Gemeinde Frauenneuharting eine Ausgleichszahlung leisten. Die Auseinandersetzung spitzt sich zu.

(Foto: EBE)

Wegen Eingriffs in das Landschaftsbild verlangt das Landratsamt für das 15 Meter hohe Windrad am Frauenneuhartinger Sportplatz eine Ausgleichszahlung in Höhe von 15 Prozent der Bausumme (wir berichteten). Das entspricht etwa 3400 Euro und nicht, wie fälschlich behauptet, 25000 Euro - so viel hat das Windrad insgesamt gekostet. Gschwendtner bezeichnet die Entscheidung der Behörde als "Unding". "Wenn wir das bezahlen müssen, dann kann das Windrad gar nicht so lange stehen, bis es sich rentiert."

Deshalb sei man sich im Gemeinderat weitgehend einig, gegen den Bescheid des Landratsamts Rechtsmittel einzulegen. "Wir sind brutal verärgert", so der CSU-Politiker, der Bürgermeister Josef Singer vertritt, der bis Dienstag im Urlaub war. "Alle tönen von der Energiewende, und wenn man was unternimmt, wird man bestraft." Seit wenigen Wochen versorgt die Kleinwindkraftanlage die Schule und die Gemeindekanzlei mit umweltfreundlichem Strom.

4500 Kilowattstunden soll sie im Jahr liefern. Im Landratsamt hat man nichts gegen die Klage der Gemeinde - im Gegenteil: "Auf diese Weise gibt es vielleicht ein Grundsatzurteil", sagt Norbert Neugebauer, der Büroleiter des Landrats. Neugebauer verteidigt zugleich das Landratsamt gegen Kritik: Die Behörde sei an Recht und Gesetz gebunden, und das Bundesnaturschutzgesetz schreibe bei Eingriffen in die Landschaft nun mal einen Ausgleich vor.

Das gelte nicht nur für Windräder, sondern genauso für Photovoltaikanlagen in Feldern oder für Biogasanlagen. Wenn der Ausgleich nicht direkt geschaffen werden könne, sei eine Zahlung vorgesehen. Im Falle Frauenneuhartings habe man sich dabei an "der unteren Grenze" und den Ausgleichszahlungen für Mobilfunkmasten orientiert.

Bei der Entscheidung wurde laut Neugebauer berücksichtigt, dass der Standort am Sportplatz die Landschaft weniger stark beeinträchtigt. "Wir wollen die gute Idee auf keinen Fall bestrafen", versichert der Büroleiter des Landrats. Deshalb handle es sich um keine Strafzahlung, sondern um eine Auflage im Baugenehmigungsbescheid. Neugebauer bestätigt, dass das Landratsamt in solchen Fällen einen Ermessensspielraum hat. Dieser sei auch ausgereizt worden.

Landrat Gottlieb Fauth (CSU) hatte die Entscheidung unlängst im Kreistag ebenfalls verteidigt. Aus diesem war Kritik am Landratsamt laut geworden, vor allem von Seiten der Grünen und der SPD, aber auch der CSU. Zuletzt hatte das Energie-Forum Zorneding den Landrat öffentlich aufgefordert, die Entscheidung seiner Behörde zu korrigieren.

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