Flüchtlinge:Aus der Turnhalle in die Obdachlosigkeit

Flüchtlinge: Flüchtlinge, die in Notunterkünften wie der Markt Schwabener Schulturnhalle leben, müssen diese verlassen, wenn ihr Asylantrag anerkannt wird.

Flüchtlinge, die in Notunterkünften wie der Markt Schwabener Schulturnhalle leben, müssen diese verlassen, wenn ihr Asylantrag anerkannt wird.

(Foto: Hinz-Rosin)

Auch wenn derzeit keine neuen Flüchtlinge im Landkreis ankommen, stehen die Kommunen vor neuen Herausforderungen: Wohnraum für jene Asylbewerber zu finden, deren Anträge bewilligt wurden

Von Korbinian Eisenberger, Markt Schwaben

Die Asylbewerber-Situation in Bayern entspannt sich in diesen Tagen. Im Landkreis Ebersberg sollen im April erstmals seit mehr als zwei Jahren keine Flüchtlinge mehr ankommen, wie das Landratsamt kürzlich mitteilte. Die Hallenunterkünfte sollen demnächst aufgelöst werden, in Vaterstetten können die Schüler ihre Turnhalle bereits wieder nutzen. Was wie eine Verschnaufpause klingt, bringt für die Gemeinden aber bereits die nächste Herausforderung mit: Jetzt müssen diejenigen untergebracht werden, deren Asylantrag bewilligt wurde. Und dafür braucht es keine Hallen, sondern Wohnungen.

"Diese neue Aufgabe kommt jetzt auf uns zu", sagte Markt Schwabens Bürgermeister Georg Hohmann (SPD) am Mittwoch auf der Integrationskonferenz der Marktgemeinde im Unterbräu-Saal. Wie alle anderen Kommunen in Bayern ist Markt Schwaben dazu verpflichtet, die Menschen, die mit der Anerkennung ihres Antrages in den Not- und Sammelunterkünften zu sogenannten "Fehlbelegern" werden, unterzubringen, solange diese nicht auf dem freien Markt selbst fündig werden. Das Problem: Jene Gemeinden, in denen große Unterkünfte für um die 300 Flüchtlinge stehen, müssten vom Gesetz her alle anerkannten Asylbewerber innerhalb der eigenen Ortsgrenzen unterbringen. Kleinere Gemeinden wie Pliening, wo gerade eine Traglufthalle für 300 Personen entsteht, wären damit völlig überfordert, ähnlich wäre die Situation in Markt Schwaben, wo 250 Flüchtlinge in der Turnhalle des Franz-Marc-Gymnasiums wohnen.

Insgesamt zählt der Landkreis aktuell etwas mehr als 200 Flüchtlinge, deren Asylanträge kürzlich bewilligt wurden. In den kommenden Wochen und Monaten wird die Zahl der sogenannten Fehlbeleger steigen. Ihnen allen steht dann laut Gesetz eine Wohnung in ihrer jeweiligen Gemeinde zu. Genau daran, an bezahlbarem Wohnraum, mangelt es im Münchner Speckgürtel jedoch erheblich.

Um dieses Problem zu lösen, haben sich die Landkreisgemeinden zusammengeschlossen. In einem gemeinsamen Treffen aller Bürgermeister des Landkreises habe man in Eigeninitiative "ohne rechtlichen Rahmen" einen Schlüssel ausgearbeitet, wonach jede Gemeinde einen prozentualen Anteil unterbringen muss, sagte Hohmann. Hochgerechnet auf die Bevölkerung von etwa 13 000 muss Markt Schwaben demnach zehn Prozent aufnehmen, in diesem Fall 21 Personen und damit weniger, als wenn es diesen Schlüssel nicht gebe (33). Den größten Anteil muss demnach die bevölkerungsstärkste Gemeinde Vaterstetten übernehmen. Bei 22 500 Einwohnern rechne er mit einem Fünftel aller "Fehlbeleger", also etwa 40 Personen, sagt Bürgermeister Georg Reitsberger (Freie Wähler). "Innerhalb der Landkreisgemeinden sind wir uns einig, dass wir bei der Verteilung Solidarität walten lassen", so Reitsberger.

Das Ebersberger System erinnert an die sogenannte Flüchtlings-Quote, wie sie Anfang des Jahres europaweit diskutiert wurde. Die Bundesregierung hatte für eine faire Umverteilung der Flüchtlinge auf die EU-Staaten geworben, aufgeschlüsselt nach mehreren Faktoren. Neben der Bevölkerungszahl sollten auch das Bruttoinlandsprodukt sowie die Wirtschaftskraft der jeweiligen Staaten berücksichtigt werden. Das Projekt scheiterte letztlich am Veto mehrerer EU-Staaten.

Was in der großen Europa-Politik nicht funktionierte, will eine kommunalpolitische Phalanx nun im Kleinen umsetzen - wenn auch in abgespeckter Variante, da sich die Errechnung der Quote nur auf die Bevölkerungsanzahl der jeweiligen Gemeinde beschränkt. Vom Gesetz her geht es dabei nicht wie in der europäischen Quoten-Debatte um Flüchtlingsströme von außen, sondern letztlich um Obdachlosenhilfe. "Fehlbeleger" gelten vom Gesetz her als Obdachlose und dürfen nicht mehr in provisorischen Notunterkünften untergebracht werden. Bei Menschen, die sich bereits in einer Gemeinde aufhalten (dazu zählen auch Asylbewerber) und dann obdachlos werden (dazu zählen die "Fehlbeleger"), steht eine Gemeinde in der Pflicht, diese zumindest in Sozialwohnungen unterzubringen.

Von sechs Schulturnhallen, die im Landkreis bis vor kurzem als Flüchtlingsunterkünfte genutzt wurden, werden wohl bald nur mehr zwei übrig sein. Entspannt hat sich die Situation deswegen aber nicht, in Markt Schwaben ist jetzt die Suche nach geeigneten Immobilien im Gang. Wie und wo die Gebäude für die 21 "Fehlbeleger" entstehen sollen, ließ Hohmann offen. "Von der Qualität werden die Unterkünfte vergleichbar mit den Containern am Erlberg sein", sagte er. Konkrete Pläne hat auch Reitsberger noch nicht. "Ich weiß nicht, wie wir das bei den hohen Mietpreisen in Vaterstetten stemmen sollen", so Reitsberger. Er hofft auf Hilfe aus dem Landratsamt. Dort habe man Unterstützung in Aussicht gestellt.

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