Fehlbetrag beim Fair-Laden:Vergleich im Zivilprozess

Grafinger Stadtrat Heinz Fröhlich muss eine Entschädigung bezahlen

Als Finanzvorstand der Grafinger Fair-Ladens hat der Grafinger Stadtrat Heinz Fröhlich (Bündnis für Grafing) zwischen den Jahren 2013 und 2015 Geld der Genossenschaft auf sein eigenes Konto transferiert. Bereits im vergangenen Jahr hatte er dafür einen Strafbefehl in Höhe von 9000 Euro wegen Untreue erhalten. Strafrechtlich war die Angelegenheit damit erledigt, jedoch nicht zivilrechtlich: Zusätzlich zu den damals zurückerstatteten 13 800 Euro muss der Stadtrat deshalb jetzt weitere 15 000 Euro an den Fair-Laden überweisen.

Dieser Schadenersatz sei Ergebnis eines Vergleichs, den die beiden Parteien vor dem Münchner Landgericht geschlossen hätten, das berichtete Aufsichtsrat Josef Biesenberger bei der jüngsten Generalversammlung der Genossenschaft. Wenngleich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht habe sich Fröhlich unwiderruflich zur Zahlung des Betrags bereit erklärt. Fröhlich, der im Grafinger Stadtrat unter anderem im Rechnungsprüfungsausschuss vertreten ist und auch als Landtagskandidat der Linken antritt, kann die 15 000 Euro allerdings auf 10 000 Euro reduzieren - und zwar dann, wenn er eben diesen Betrag gemäß den Vereinbarungen aus dem Vergleich bezahlt.

"Die Mitglieder vom Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft 'fairGrafing Weltladen eG' halten den Abschluss dieses Vergleichs unter allen rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten (. . .) für die richtige Vorgehensweise", heißt es im Protokoll der Generalversammlung. Auf Nachfrage der SZ wollte Fröhlich den Vergleich nicht weiter kommentieren. Auf sein Grafinger Stadtratsmandat hat der Vergleich keine rechtlichen Auswirkungen. Relevant ist hierfür nur der Strafbefehl. Laut Staatsanwaltschaft ist das Mandat erst bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und mehr zurückzugeben.

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