Entscheidung mit Signalwirkung:Brucker Windrad soll genehmigt werden

Ausschlaggebend ist die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, das kein erhöhtes Risiko für Rotmilane sieht. Im Landratsamt rechnet man damit, dass die endgültige Entscheidung aber erst vor Gericht fällt.

Von Barbara Mooser, Bruck

Das Brucker Windrad kann wohl gebaut werden - jedenfalls, wenn es nach der Einschätzung der Fachleute im Landratsamt geht. "Wir gehen davon aus, dass wir genehmigen müssen", sagte Landrat Robert Niedergesäß bei einem Pressegespräch am Dienstag. Ausschlaggebend sei eine Beurteilung des Landesamtes für Umwelt, das hier fachlich das letzte Wort habe. Einen Genehmigungsbescheid gibt es voraussichtlich in drei bis vier Wochen, eine endgültige Entscheidung - davon geht man im Landratsamt ohne Zweifel aus - wird aber wohl erst vor Gericht fallen.

40 Monate, nachdem der Antrag gestellt wurde, soll der Fall aber im Landratsamt nun abgeschlossen werden. Es sei einzig darum gegangen, eine Entscheidung zu treffen, die so rechtssicher wie möglich sei, sagte Niedergesäß. Spielräume habe das staatliche Landratsamt als Genehmigungsbehörde nicht, auch seine eigene Stimmungslage oder die Parteizugehörigkeit des Sachbearbeiters - dies hatten die Gegner des Projekts impliziert - habe keine Rolle gespielt. Er selbst, sagte Niedergesäß, sehe die Sache "mit gemischten Gefühlen". Er sei kein Befürworter der neuen 10-H-Regelung, die für dieses Vorhaben noch nicht gilt, sehe aber den Abstand von nur etwa 400 Metern zur nächsten Wohnbebauung bei diesem Projekt doch kritisch.

Dass die Nähe zu den Menschen das Windrad nicht würde verhindern können, ist indes schon lange klar. Zum Zeitpunkt, als der Antrag eingereicht worden war, gab es noch keine gesetzlich definierten Abstandsregelungen; Anlagen wurden generell auch nah an Ortschaften für genehmigungsfähig befunden, sofern sie keine "bedrängende Wirkung" ausüben. Eine solche gebe es bei dem nahe dem Weiler Hamberg geplanten Projekt nicht, hatten Gutachter geurteilt. Deshalb stützten sich die Gegner des Vorhabens, die vor allem in Aßlinger Ortsteilen leben, die zwischen 800 und 1000 Meter vom geplanten Standort entfernt liegen, vor allem auf den Naturschutz. Tatsächlich wurden Baumfalken und Rotmilane in der Nähe des geplanten Standorts nachgewiesen - inwieweit die seltenen Vögel durch die Anlage aber auch gefährdet wären, das war - und ist - hingegen strittig. Ein selbst vom Landratsamt in Auftrag gegebenes Gutachten hatte ein erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan gesehen, ebenso fiel die Bewertung der Höheren Naturschutzbehörde in der Regierung von Oberbayern zunächst aus. Diese allerdings konsultierte zu dieser Frage dann noch das Landesamt für Umwelt - und hier kamen die Fachleute zu einer anderen Einschätzung. "Das ist die Grundlage, auf der wir eine Entscheidung treffen müssen", erläuterte der Landrat.

Am Freitag wollen er und seine Mitarbeiter zunächst den Antragstellern, das sind sechs Landwirte aus Bruck, und anschließend den Vertretern der Bürgerinitiative gegen das Vorhaben ausführlich die Gründe erläutern, warum es letztlich eine positive Entscheidung für das Windrad geben wird. Dass es in diese Richtung gehen würde, das haben die Windradgegner wohl schon geahnt, mehrmals täglich schicken sie derzeit Mails mit neuen Argumenten gegen die Anlage ins Landratsamt. So sollen nun Rotmilane noch deutlich näher am Windradstandort gesichtet worden sein als bei bisherigen Beobachtungen, unter anderem ist die Rede von einem Paar, das 1,2 Kilometer westlich von Hamberg gesichtet worden sein soll. Sollten sich diese Berichte bestätigen, müsste man die Sachlage zusammen mit den Fachbehörden nochmals näher betrachten, sagte Franz Neudecker, der zuständige Fachmann im Sachgebiet Immissionsschutz des Landratsamts.

Ein anderes Argument der Windradgegner sticht hingegen auch nach Einschätzung der Hausjuristin im Landratsamt nicht. Die Vertreter der Bürgerinitiative hatten behauptet, der Bauantrag sei bei seiner Einreichung 2011 nicht vollständig gewesen, daher könne hierfür auch nicht die alte Rechtslage gelten. Nach Angaben Neudeckers war der Antrag sehr wohl vollständig. Selbst wenn Fehler in Anträgen vorhanden seien, seien sie nicht ungültig - es sei ja gerade die Aufgabe der Genehmigungsbehörde, im Rahmen des Verfahrens auf solche Fehler hinzuweisen.

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