Ebersberg:Neue Hoffnung für Windpark-Planer

Bei einem Projekt im Nachbarlandkreis Erding war die Flugsicherung von falschen Berechnungsgrundlagen ausgegangen. Nun will "Green City Energy" auch eine neue Stellungnahme zu den Anlagen im Forst

Von Barbara Mooser und Carolin Fries, Ebersberg

Noch vor kurzem hatte es so ausgesehen, als gäbe es keine Chance mehr für die Verwirklichung des Windparks im Forst: Zu vernichtend war die Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung (DFS) zu dem Vorhaben ausgefallen. Doch das Unternehmen, das im Auftrag des Bundes für die Flugverkehrskontrolle zuständig ist, muss sich nun seinerseits Fragen nach seinen Methoden gefallen lassen. Bei der Prüfung eines ähnlichen Falles im Landkreis Erding stellte sich nämlich heraus, dass die Flugsicherung bei ihren Berechnungen Windkraftanlagen mit einkalkuliert hatte, die weder existieren, noch konkret beantragt sind. Beim Energiedienstleister "Green City Energy" (GCE), der das Vorhaben im Forst plant, schöpft man nun neue Hoffnung: Am Mittwoch hat das Unternehmen einen modifizierten Antrag im Landratsamt eingereicht.

Dass die Flugsicherheit bei dem Standort im Westen des Ebersberger Forsts ein wichtiges Thema sein dürfte, war im Grunde von Anfang an klar gewesen: Schließlich befindet er sich innerhalb des 15-Kilometer-Radius des Ottersberger Funkfeuers. An solchen Standorten muss besonders genau geprüft werden, ob Windräder möglich sind, denn sie könnten schlimmstenfalls dazu führen, dass Flugzeuge vom Radar nicht mehr richtig erfasst werden und dadurch gefährliche Situationen entstehen. Dennoch war die Deutlichkeit der Stellungnahme der Flugsicherung, als sie im November 2014 nach acht Monaten endlich eintraf, dann doch für viele überraschend: Es war ein klares Nein zum Windpark mit seinen fünf Anlagen - nicht nur bei GCE registrierte man das mit Bestürzung, auch Politiker und Wirtschaftsfachleute im Landkreis ärgerten sich und vermuteten hinter dieser besonders restriktiven Haltung sogar "politische Motive", wie etwa der Vaterstettener Wirtschaftsförderer Georg Kast. GCE hatte nach dieser Stellungnahme eine Entscheidung über das Projekt zunächst vertagt.

Dass sich der Energiedienstleister nun wieder etwas im Aufwind sieht, liegt daran, dass sich gezeigt hat, dass möglicherweise die Stellungnahmen der Flugsicherung nicht immer so gut begründet sind wie sie sein sollten. Diese Annahme legt jedenfalls ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht in München im Februar nahe. Geklagt hatte dort ein Mann aus Neuching im Landkreis Erding. Er will eine Windkraftanlage auf einem Hügel über Oberneuching errichten, hatte aber vom Landratsamt Erding eine Ablehnung erhalten. In ihrer Entscheidung verwies die Behörde unter anderem auf die Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung, wonach es zur Störung des Funkfeuers kommen könne. Auf ein Gegengutachten des Antragstellers, in dem Fachleute zu einem anderen Ergebnis kamen, argumentierte die Flugsicherung, dass man nicht nur eine Anlage allein betrachten könne - schließlich seien ja noch sechs weitere Windkraftanlagen in der Nähe genehmigt worden. Davon wusste aber nicht einmal das Landratsamt Erding als zuständige Genehmigungsbehörde. Die zuständige Richterin machte klar, dass die Flugsicherung nicht grundsätzlich Windräder im Umkreis von 15 Kilometern einer Radaranlage verbieten könne. Ob der Neuchinger sein Windrad nun bauen darf, wird erneut geprüft - und das soll auch im Falle des Windparks im Forst passieren, wie GCE-Projektleiterin Sissi Großmann unterstreicht. Da bei dem Vorhaben im Nachbarlandkreis eine "zu hohe Vorbelastung" angenommen worden sei, könne dies ja durchaus auch beim eigenen Projekt der Fall gewesen sein. Überdies hat GCE ohnehin den Standort noch einmal etwas verändert und die Anlagen so weit in den Forst hinein versetzt, dass die 10-H-Regelung, die besagt, dass Windräder das Zehnfache ihrer Höhe von Siedlungen entfernt liegen müssen, eingehalten wird.

"Ich finde es gut, dass Green City Energy weiterkämpft", sagt Hans Gröbmayr, Klimaschutzmanager des Landkreises, zu den neuen Entwicklungen. Das Unternehmen habe bereits viel Geld in die Hand genommen. "Für die Energiewende im Landkreis ist der Windpark im Forst ein großer Schritt, noch dazu weil er unter Einhaltung der 10-H-Regelung erfolgen kann." Diese Regelung hat die landkreisweite Planung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im vergangenen Jahr ins Stocken gebracht. Wobei Gröbmayr betont: "Die Regelung verbietet es nicht, näher an der Wohnbebauung zu bauen." Das allerdings gehe nur, wenn auch die Bürger mitziehen. Im Sommer ist darum eine Veranstaltung mit dem Titel "10 H - und jetzt?" geplant.

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