Einblick in Akten:Keine Einsicht bei den Ämtern

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In vielen Gemeinden können Bürger die Akten der Ämter einsehen. Die Grünen wollten dies auch für den Landkreis Ebersberg durchsetzen - ohne Erfolg. Der Grund: Zu viel Aufwand.

Barbara Mooser

Den Gedanken an sich fanden die Kreisräte ja gar nicht einmal so verkehrt - dass das Landratsamt so transparent wie möglich arbeiten und den Bürgern Einblicke in den Großteil der Vorgänge ermöglichen sollte. Den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung, wie sie die Grünen gefordert hatten, lehnten alle anderen Fraktionen im Kreisausschuss am Montag dennoch ab - zu groß war in ihren Augen die Sorge, dass "einige wenige" Bürger die neuen Freiheiten ausnützen und die Verwaltung über Gebühr beanspruchen könnten.

Auf Bundesebene und in den meisten deutschen Bundesländern gibt es bereits ein Informationsfreiheitsgesetz. Im Landkreis Ebersberg wurde ein Antrag auf solch eine Informationsfreiheitssatzung nun abgelehnt. (Foto: dpa)

Auf Bundesebene gibt es bereits ein Informationsfreiheitsgesetz, auch in den meisten deutschen Bundesländern, allerdings nicht in Bayern. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass Gemeinden, Städte und Landkreise im Freistaat in eigener Initiative Informationsfreiheitssatzungen einführen. Mehrere Kommunen haben dies bereits getan, nach Angaben von Waltraud Gruber, Grünen-Sprecherin im Kreistag, sind die Erfahrungen damit durchaus positiv. Deshalb haben die Grünen nun den Vorstoß auch für den Landkreis gewagt. "Offenlegung schafft Vertrauen", so lautet ihr Hauptargument für diesen Antrag.

Doch schon bei der Verwaltung des Landratsamts kommt dieser Vorstoß nicht gut an. Norbert Neugebauer, Leiter des Landratsbüros sagte, es würde dabei zu "größten Schwierigkeiten" allein bei der Trennung von öffentlich zugänglichen und nichtöffentlichen Akten geben. "Das ist ja momentan nicht getrennt, das ist ein Konglomerat", so Neugebauer. Zwar könne man dieses Problem lösen, doch bedeute das einen großen zusätzlichen Personalaufwand: "Und die Kapazitäten haben wir momentan nicht. So eine Satzung zu erlassen, steht in keinem Verhältnis zum Aufwand."

CSU-Fraktionssprecher Martin Wagner führte noch ein weiteres Gegenargument an: Es gebe immer einige Bürger, die ständig Akteneinsicht beantragen würden. Für die Verwaltung bedeute das viel Arbeit, "es müsste auch immer jemand daneben sitzen", wenn Bürger Akteneinsicht nähmen, so Wagner: "Es genügt schon eine Handvoll Bürger, die das ausnützen, um das locker ad absurdum zu führen."

Diese Auswüchse wolle man nicht. "Die Satzung lädt ein, die Arbeit der Verwaltung durcheinanderzubringen", lautete auch die Einschätzung von Jan Hoyer (FDP). Er könne "aus praktischen Gründen nicht zustimmen", unterstrich Albert Hingerl (SPD): Wenn man dafür zusätzliche Personalressourcen benötige, stehe das in keinem Verhältnis zu dem, was man durch die Satzung erreiche.

"Vom Selbstverständnis her sollte der Landkreis für den Bürger da sein, nicht umgekehrt", argumentierte hingegen Waltraud Gruber. Zudem bezahlten ja auch die Bürgerinnen und Bürger die Daten, die im Landratsamt gesammelt würden - daher hätten sie auch das Recht, Einblick zu nehmen. Im übrigen habe sie die Erfahrung gemacht, dass die Bürger gerade dann wütend und lästig würden, wenn sie eben partout keine Informationen erhielten.

Auch das Argument, dass es schwierig sei, öffentliche und nichtöffentliche Vorgänge zu trennen, ließ Gruber nicht gelten: "Wir leben im digitalen Zeitalter. Es müsste doch möglich sein, das in verschiedenen Versionen abzuspeichern." Dennoch stimmten letztlich nur die beiden Grünen für die Satzung - allerdings muss sich auch der Kreistag noch mit dem Thema befassen.

© SZ vom 14.10.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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