Ebersberg:Zufällig straffällig

Ein Kirchseeoner stiehlt Werkzeug aus mehreren Baustellen in Vaterstetten. Seine Verteidigerin spricht von "Zufall"

Von Katharina Behmer, Ebersberg

"Soweit es mich betrifft, stimmen die Anklagepunkte", gab der 28-Jähriger Angeklagte gleich zu Anfang seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht Ebersberg zu. Ein klares Geständnis: Der Rollladenbauer aus dem westlichen Landkreis hatte kurz vor Heiligabend 2013 und erneut im folgenden Februar Werkzeug im Wert von insgesamt 6500 Euro aus zwei Vaterstettener Baustellen entwendet.

"Ich war mit dem Hund spazieren und hab gesehen, dass die Tür offen steht." Dann habe er den Hund nach Hause gebracht uns sei mit dem Auto zurückgekehrt, um sich "nur so" zu nehmen "was ich gesehen hab", erzählt der junge Mann, als wäre es das Selbstverständlichste auf der Welt - wie man das eben so macht, bei einem Spaziergang. Laut seiner Verteidigerin verlief der zweite Diebeszug im Februar nach genau dem selben Schema: "Das war auch ein blöder Zufall", beteuerte die Anwältin. Rückblickend vor allem "blöd", da die Geschichte aufflog.

Einer der Geschädigten hatte zufällig ein Gerät auf einer Online-Versteigerungsplattform entdeckt und als sein Eigentum erkannt. Kurzerhand beteiligte er sich an der Versteigerung und erwarb das eigene Werkzeug zurück. Statt einem glücklichen Abnehmer klingelte beim Übergabetermin dann die Polizei an der Tür des Diebes. Im Zuge einer Durchsuchung wurde auch das Handy des Kirchseeoners ausgewertet. Darauf fanden sich fein säuberliche Fotos von allen Maschinen, die aus der zweiten Baustelle entwendet wurden. Und ein aussagekräftiger Chat-Verlauf mit dem älteren Bruder des Angeklagten. Darin tauschten sich die jungen Männer über einen möglichen Abnehmer für die Waren aus: "Er soll sagen, was er will. Den Rest finde ich schon noch. Zwinker zwinker", zitierte die Richterin Vera Hörauf aus diesen Nachrichten. Die Juristin empfand diese Textstelle als "ein bisschen doppeldeutig", wenn man bedenke, dass der ältere Bruder angeblich nicht wusste, dass es sich um Diebesgut handelte.

Durch diese Mithilfe mussten sich der 29-Jährige Maler und sein 48-Jähriger Trauzeuge ebenfalls vor dem Gericht verantworten. Es bestand der Verdacht der Hehlerei: die beiden Männer hatten einen geeigneten Käufer für die Baumaschinen ausfindig gemacht und das Gerät weitervermittelt. Dabei sei es "den ganzen Zeitraum nicht zur Sprache gekommen, dass es sich um gestohlene Gegenstände handelte", versicherte der Trauzeuge dem Gericht. Vielmehr habe er angenommen, dass die Ware aus dem aufgelösten Handwerksbetrieb des älteren Bruders stamme. Das durch den Verkauf eingenommene Geld sollte der Finanzierung dessen Hochzeit dienen. Dem 48-Jährigen kam das nicht komisch vor: "Im Endeffekt: Gesagt getan. Wenn ich etwas nicht mehr brauche, schaue ich auch, dass ich es weiterverkaufe". Wenn er geahnt hätte, dass es sich um Diebesgut handelte, hätte er, laut eigener Aussage, den Verkauf abgelehnt. Als Handwerker war ihm klar, dass die Geräte über Registriernummern gekennzeichnet sind. Eine solche ließ auch den zweiten Handel im Nachhinein platzen: Der Käufer hatte einen defekten Bohrer beim Hersteller eingeschickt und so vom Diebstahl erfahren. Das Gericht sah die Hehlerei nicht als erwiesen an und sprach die Männer frei. Warum der Bruder des Diebes allerdings angab, das es sich um sein eigenes Werkzeug handelte, konnte vor Gericht nicht geklärt werden.

Der 29-Jährige Maler erklärte wiederum, angenommen zu haben das Gerät stamme aus der aufgelösten Selbstständigkeit seines kleinen Bruders. Dieser hatte bis Ende 2013, 14 verschiedene Gewerbe im Baubereich geführt, die Geschäfte aber kurz vor der ersten Tat eingestellt. "Ich hatte ein paar finanzielle Schwierigkeiten", räumte der mittlerweile insolvente Rollladenbauer kleinlaut ein. Durch den Verlust seines Jobs und eines Kindes war er zeitweise in einer Klinik untergebracht. "Als ich die Miete kaum noch stemmen konnte, wurde es dann happig." Dies sei der Beweggrund für die Diebstähle gewesen. Er wollte das Gerät möglichst gewinnbringend weiterverkaufen, "so der Plan."

Für die Staatsanwaltschaft ein klarer Beweis für die "Gewerbsmäßigkeit" der Diebstähle und eine "gewisse kriminelle Energie" hinter den Taten. Die Verteidigung teilte diese Ansicht nicht, da der Angeklagte "spontan auf die Idee" gekommen sei, die Geräte zu stehlen. Und das eben zwei Mal. Richterin Hörauf sah dadurch "das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit" erfüllt und verurteilte den 28-Jährigen zu acht Monaten Haft auf Bewährung und ratenweisen Rückzahlungen in an die Geschädigten.

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