Ebersberg:Wie Azubis undercover den Jugendschutz testen

Alkoholkonsum

Hochprozentiges darf nicht an Jugendliche verkauft werden.

(Foto: dpa)
  • Im Kreis Ebersberg sind Azubis in Supermärkten und Tankstellen unterwegs, um Schnaps und Zigaretten zu kaufen.
  • Sie sollen so im Auftrag der Behörde herausfinden, wie es mit dem Jugendschutz bestellt ist.
  • In der Mehrheit der überprüften Läden bekamen sie ohne Probleme die gewünschte Ware.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Undercover-Einsätze sind im Film eine spannende Sache, die wenigsten erleben sie allerdings selbst. Eine Ausnahme sind da die Azubis im Landratsamt Ebersberg: Sie sind seit einigen Monaten in Supermärkten und Tankstellen im Landkreis unterwegs, um Schnaps und Zigaretten zu kaufen - und im Auftrag der Behörde herauszufinden, wie es mit dem Jugendschutz im Landkreis bestellt ist. Die jungen Leute waren dabei erfolgreicher, als sich das viele erhofft haben dürften: In fast zwei Dritteln der Fälle zog die Kassiererin oder der Kassierer die Flaschen mit dem Hochprozentigen über den Scanner, ohne groß Fragen zu stellen oder gar den Ausweis sehen zu wollen.

In den meisten großen und mittelgroßen Gemeinden im Landkreis waren die jungen Testkäufer bereits unterwegs, wie Ingo Pinkowsky, der zuständige Sachbearbeiter im Landratsamt, im Jugendhilfeausschuss erläuterte. 71 Läden, Supermärkte, Getränkemärkte, Tankstellen und Kioske wurden bisher überprüft. Die Läden der kleineren Gemeinden werden aber auch nicht verschont, hier sind schon die nächsten Einsätze geplant.

Für die Testkäufe gibt es sehr klare Regeln: Die Auszubildenden müssen das freiwillig machen, die Eltern müssen zustimmen. Die jungen Leute müssen außerdem über die nötige "sittliche Reife" verfügen und dürfen nicht älter aussehen als sie eigentlich sind. Sogar Schminke ist laut Pinkowsky tabu - wobei im Ausschuss die Frage aufkam, ob das nicht doch ein Test unter wenig realistischen Ausgangsbedingungen sei.

Die Testkäuferinnen - es sind immer junge Frauen - werden zu zweit in die Läden geschickt, Jugendbeamte der Polizei oder Mitarbeiter des Jugendschutzes sind aber immer in der Nähe. Nicht nur, um sofort zur Stelle zu sein, wenn der Testkauf gelingt. Sondern auch, damit es Augenzeugen für die konkrete Situation gibt. Ausreden wie die, dass so viel los gewesen und deshalb die Kontrolle vergessen worden sei, könnten dann schnell als solche entlarvt werden, so Pinkowsky.

In den Fällen, in denen die Jugendlichen tatsächlich den Laden mit einer Flasche Schnaps verlassen, kann das gravierende Konsequenzen für den Verkäufer oder die Verkäuferin haben. Der Verkauf von Spirituosen an Jugendliche kann mit einem Bußgeld von 1000 bis 4000 Euro geahndet werden, handelt es sich bei den Käufern sogar um Kinder, können zwischen 2000 und 8000 Euro fällig werden.

Es geht nicht um das Bußgeld, sondern um die Einsicht

Es handelt sich bei diesen Beträgen um Empfehlungen des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, bisher hat der Ebersberger Jugendschutz bei Erstverstößen wesentlich niedrigere Sätze verhängt. Insgesamt wurden Bußgeldbescheide in Höhe von etwa 4000 Euro ausgestellt, einige Verfahren laufen allerdings auch noch. Laut Pinkowsky ist es aber ohnehin nicht das Ziel, viel Geld in die Kasse zu bringen. "Es geht uns darum herauszufinden, wie so etwas passiert - und wie man es ändern kann."

Die Fachleute des Landratsamts und die Jugendbeamten der Polizei nehmen sich gleich an Ort und Stelle die Verantwortlichen vor, die jungen Testkäuferinnen sind dann schon nicht mehr dabei. Sie werden danach besonders betreut, um nicht selbst unter den Einsätzen zu leiden. Schließlich könne es gut sein, dass die Jugendlichen bei einem netten Gegenüber Mitleid hätten und ihren Testkauf bereuten, erläuterte Pinkowsky. Für das Ladenpersonal bietet das Landratsamt Schulungen und Rollenspiele an, damit künftig genauer hingeschaut wird, wenn ein junger Mensch mit Hochprozentigem an der Kasse steht.

Tatsächlich scheinen die Undercover-Einsätze der Landratsamts-Azubis bereits gefruchtet zu haben. Man höre immer häufiger Jugendliche klagen, dass in den Geschäften ja gar nichts mehr Verbotenes zu bekommen sei - das berichteten mehrere Ausschussmitglieder übereinstimmend.

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