Ebersberg:Teures Überholmanöver

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Gefährdung des Straßenverkehrs: 28-Jähriger muss Strafe zahlen

Von Annalena Ehrlicher, Ebersberg

Wie ernst die Konsequenzen für Drängeln auf der Autobahn sein können, musste ein 28-Jähriger aus dem Landkreis nun erfahren: Dem jungen Mann wurde aufgrund eines zur Anzeige gebrachten Vorfalls im Straßenverkehr der Führerschein entzogen und für acht Monate gesperrt, woraufhin er seinen Job verlor. Am Dienstag musste er sich vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. Der Staatsanwalt warf ihm Nötigung und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

Der Vorfall ereignete sich auf dem Abschnitt der Autobahn 94 zwischen Anzing und Forstinning. Eindeutig klären ließ sich die Ausgangssituation nicht: Einig sind sich der Geschädigte und der Angeklagte darüber, dass sie sich auf der Überholspur befanden und drei Lkw überholten. Der Geschädigte, ein 74-Jähriger, sagte im Zeugenstand aus, der Angeklagte sei ihm dabei so dicht aufgefahren, dass "die Autolichter nicht mehr zu sehen waren". Er habe das nachgestellt und könne sagen, dass die Entfernung zwischen beiden Autos maximal vier Meter betragen habe.

Laut Aussage des Zeugen habe der Angeklagte anschließend eine kleine Lücke zwischen den Lkw genutzt, um ihn rechts zu überholen. "Ich habe den Schatten gesehen und gespürt, dass da was näher kommt", so der Geschädigte. Um eine Kollision zu vermeiden, musste er, wie er sagte, in Richtung der Leitplanke ausweichen und kam dieser dabei gefährlich nah. Auf die Nachfrage der Verteidigerin des Angeklagten, warum er nicht abgebremst habe, gab der Geschädigte an, er wäre sonst ins Schleudern geraten.

Der 28-Jährige seinerseits räumte ein, rechts überholt zu haben, bestritt jedoch, den Geschädigten im Anschluss daran an die Leitplanke gedrängt zu haben: "Ich habe ihn nicht geschnitten." Auch dass der vermeintliche Geschädigte habe ausweichen müssen, will er nicht gesehen haben. Er selbst war zuvor noch nie in Konflikt mit dem Gesetz geraten, beteuert er. Keine Eintragungen im Bundeszentralregister, keine in Flensburg - bis auf den Führerscheinentzug, "der im Zusammenhang mit der Verhandlung steht", so Richterin Vera Hörauf.

Da sich der Vorfall im Januar ereignete, waren einige Daten in der Retroperspektive schwer zu rekonstruieren: Während der Angeklagte von einer leicht nassen Fahrbahn sprach, erinnerte sich der Geschädigte an Regen. Auch der genaue Tathergang konnte vor Gericht nicht zweifelsfrei nachvollzogen werden. Die Verteidigung machte in ihrem Plädoyer auf die Aussage des Angeklagten aufmerksam, nach der dieser von dem 74-Jährigen ausgebremst wurde. Die Betätigung der Lichthupe räumte ihr Mandant in diesem Zusammenhang ein, er habe "darauf aufmerksam machen wollen", dass er ausgebremst wurde, sagte er. Was von dem Geschädigten als Teil der Nötigung empfunden wurde, sei, so die Verteidigung, laut zwei Vorschriften der Straßenverkehrsordnung kein Vergehen: Als Warnung vor einem Unfall und als Ankündigung zum Überholen sei die Lichthupe erlaubt.

Für den 28-Jährigen hatte der Vorfall allerdings die Konsequenz, dass ihm inzwischen gekündigt wurde. Zuvor war er als Innen- und Außendienstmitarbeiter bei einem kleinen Unternehmen tätig. Derzeit ist er arbeitslos und lebt, um sich nicht zu verschulden, wieder bei seinen Eltern. Aufgrund der Umstände legte der junge Mann bei der Polizei Beschwerde gegen den Entzug der Fahrerlaubnis und die achtmonatige Sperre ein. "Ich brauche meinen Führerschein dringend", sagte er vor Gericht.

Da die Sperrfrist für die Fahrerlaubnis inzwischen bereits zu einem Großteil vorbei ist, beließ das Gericht unter Vorsitz von Richterin Vera Hörauf es dabei. Den Tatbestand der Nötigung klammerte die Richterin in Einvernehmen mit dem Staatsanwalt und der Verteidigung aus. Dennoch wurde der Angeklagte der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen in Höhe von je 35 Euro belegt.

© SZ vom 04.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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