Ebersberg:Sicher unterwegs

Steinhöring EBE 20 wg. Querungshilfe

Über die Kreisstraße EBE 20 führt der Weg zum Steinhöringer Sportzentrum. Die Gemeinde bekommt nun mehr Geld zum Bau einer Querungshilfe.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Der Landkreis Ebersberg stockt seine Zuschüsse an die Gemeinden für Verkehrsinseln deutlich auf

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Fußgänger im Landkreis Ebersberg sollen künftig sicherer über die Straßen kommen. Zumindest wenn es sich um eine Kreisstraße handelt, denn künftig werden die Gemeinden höhere Zuschüsse bekommen, wenn sie dort Querungshilfen bauen. Bis zu 100 000 Euro pro Maßnahme können dafür in Zukunft aus dem Kreishaushalt kommen.

Einen Zuschuss des Landkreises, wenn Gemeinden Verkehrsinseln an seinen Straßen bauen, gibt es schon länger. Allerdings war dieser bislang auf eine feste Pauschale von zunächst 25 000 Mark festgeschrieben. Dieser ergab sich aus dem Präzedenzfall für die Fördermaßnahme, einer Querungshilfe an der EBE 4 in Vaterstetten, die Landkreis und Gemeinde 1998 zu gleichen Teilen bezahlten. Die Summe wurde später auf 13 000 Euro aufgerundet und im vorigen Jahr noch einmal erhöht auf nun 18 000 Euro pro Übergang.

Dass man sich im Verkehrsausschuss des Kreistages nun erneut mit einer Erhöhung der Fördersätze beschäftigte, liegt an einem Antrag der Gemeinde Steinhöring. Diese plant an der Kreuzung zwischen Kreisstraße EBE 20 und Bachkramerweg eine Querungshilfe zu bauen, um für Fußgänger den Weg zum nahen Sporzentrum sicherer zu machen. Dies ist aber nur möglich, indem man die Kreisstraße in dem Bereich verlegt und außerdem zusätzliche Grundstücke kauft. Auf knapp 200 000 Euro schätzt man bei der Gemeinde die Gesamtkosten des Umbaus. Angesichts dieser hohen Kosten hatte man in Steinhöring beim Kreis angefragt, ob nicht eine weitere Erhöhung der Baukostenzuschüsse möglich sei.

Im Landratsamt Ebersberg wurde dies bejaht, dies diene schließlich der Verkehrssicherheit von Radlern und Fußgängern. Im Ausschuss lag nun eine Idee der Verwaltung zur künftigen Kostenbeteiligung vor. Demnach soll es keine Pauschale mehr geben sondern eine prozentuale Beteiligung - die allerdings nicht linear verlaufen soll, um die Gemeinden nicht in Versuchung zu führen "besonders aufwändige Maßnahmen durchzuführen", wie es in dem Entwurf heißt. Stattdessen soll gelten: "Je höher die Gesamtkosten, umso höher der prozentuale Anteil der Gemeinde". So wird bei Projekten bis 50 000 Euro künftig die Hälfte der Summe vom Kreis übernommen. Zwischen 50 000 und 100 000 Euro Gesamtkosten sind es 40 Prozent, aber mindestens 25 000 Euro, bis 200 000 Euro 33 Prozent und mindestens 40 000 Euro, bis 400 000 Euro 25 Prozent und mindestens 66 000 Euro. Die Mindestbeträge sollen garantieren, dass nicht etwa eine Maßnahme, die 199 999 Euro kostet, insgesamt weniger Fördergeld erhält, als eine, die nur einen Euro teurer ist. Sind die Kosten noch höher, greift wieder die Pauschale, dann gibt es maximal 100 000 Euro Kreiszuschuss.

Die neuen Fördersätze wurden im Ausschuss grundsätzlich begrüßt. Auf Anregung von Martin Lechner (CSU) und Philipp Goldner (Grüne) wurde aber der Zusatz eingefügt, dass die Fördergelder nicht automatisch, sondern nur auf Beschluss des Verkehrsausschusses fließen. Einen solchen fällte der Ausschuss anschließend auch für die Querungshilfe in Steinhöring, Die Gemeinde kann so mit einem Zuschuss in Höhe eines Drittels der Kosten, also mit etwa 66 000 Euro rechnen.

Wie hoch die Gesamtkosten für den Landkreis Ebersberg durch den Beschluss ausfallen, muss sich zeigen, in der Vergangenheit war das Förderprogramm für Querungshilfen jedenfalls kein großer Kostentreiber im Kreishaushalt. Im Schnitt habe man einen bis zwei entsprechende Anträge im Jahr, so Dirscherl auf Nachfrage Lechners. Zuletzt 2016 in Herrmannsdorf und Vaterstetten, 2015 gar keinen und 2014 einen in Poing.

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