Ebersberg:Riskant unterwegs

Weil er einen Bekannten ohne Führerschein und Versicherung Mofa fahren ließ, muss ein 49-Jähriger Strafe zahlen

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Freiheit und Abenteuer verbinden viele mit dem Motorradfahren. Abenteuerlich auf zwei Rädern war in diesem Frühjahr auch ein Mann in Grafing-Bahnhof unterwegs: Er war frei vom Besitz eines Führerscheins, das Gefährt von jeglicher Versicherung - nur dass das Mofa nicht dem Fahrer gehörte, sondern einem Bekannten. Der musste sich nun wegen des Anordnens oder Zulassens von Fahren ohne Führerschein vor dem Amtsgericht verantworten.

Einen Vorwurf, den der 49-Jährige vehement bestritt, weshalb er auch gegen einen entsprechenden Strafbefehl in Höhe von 20 Tagessätzen zu 40 Euro Einspruch eingelegt hatte. Das betreffende Kleinkraftrad habe er zunächst aus Platzgründen bei seinem Bekannten - der dann später damit erwischt wurde - untergestellt. Dieser habe irgendwann erklärt, er wolle das Mofa kaufen, aber zunächst eine Probefahrt damit machen. Dass sein Bekannter keinen Führerschein hatte, habe er nicht gewusst, beteuerte der Angeklagte, und auch die Fahrt ohne Versicherung sei nicht seine Schuld. Er habe sogar noch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Versicherung abgelaufen sei, sagte der Angeklagte, und dass man mit dem Mofa darum nicht auf der Straße fahren dürfe. Darum habe er dem potenziellen Mofakäufer geraten, im Hof vor dessen Haus ein paar Runden zu drehen. Was - wie sich nach Durchsicht entsprechenden Kartenmaterials herausstellte - auch keinen Unterschied gemacht hätte. Denn der fragliche Hof gilt demnach als öffentliche Verkehrsfläche, wo ebenfalls die Straßenverkehrsordnung gilt und keine unversicherten Mopeds fahren dürfen. Was der Angeklagte aber nicht wusste, und zumindest habe er den Mofa-Interessenten darauf hingewiesen, nicht auf der Straße zu fahren, versuchte sein Verteidiger die Lage noch zu retten.

Dass diese nicht mehr zu retten war, dafür sorgte dann die Aussage des Bekannten. Das Einzige, was der 59-Jährige an der Aussage des Angeklagten bestätigte, war, dass er tatsächlich überlegt habe, den Roller zu kaufen. Dies sei aber auf Initiative des Angeklagten geschehen, der habe ihm das Moped angeboten. Daraufhin habe er ausdrücklich gesagt, dass er keinen Führerschein habe, was der Angeklagte aber ohnehin habe wissen müssen: "Jeder, der mich kennt, weiß das." Erst kurz vor dem Ausflug mit dem Mofa habe man in einer Runde, in der auch der Angeklagte anwesend war, darüber gesprochen.

Der Angeklagte habe ihm aber versichert, so der Zeuge, dass er gar keinen Führerschein brauche, denn er werde das Mofa entsprechend drosseln. Tatsächlich dürfen Personen, die vor 1965 geboren sind, Mofas, die nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren können, ohne Führerschein nutzen. Und genau auf diese Höchstgeschwindigkeit habe der Angeklagte den Roller abregeln wollen, erklärte der Zeuge, "hat er aber nicht". Was er selbst aber erst bei der Probefahrt und der anschließenden Verkehrskontrolle gemerkt habe. Auch auf die fehlende Versicherung habe ihn der Angeklagte nie hingewiesen, sagte der 59-Jährige: "Ich wusste gar nicht, wie das mit Versicherungen bei Rollern funktioniert." Auf keinen Fall sei er jedenfalls angewiesen worden, nicht auf öffentlichen Straßen zu fahren.

Richterin Vera Hörauf empfahl dem Angeklagten dringend, seinen Einspruch zurückzuziehen. Denn alleine dadurch, dass der Angeklagte sich vor der Probefahrt nicht den Führerschein habe zeigen lassen, habe er schon fahrlässig gehandelt. Würde man nun aber auf Basis der Zeugenaussage weiterverhandeln "könnte es von fahrlässig auf vorsätzlich hinauslaufen", und das würde eine merklich höhere Strafe bedeuten, erklärte sie.

Nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger beschränkte der Angeklagte seinen Einspruch schließlich auf die Höhe der Strafe, da er, wie er erklärte, derzeit auf Jobsuche sei. Dem gab das Gericht statt, die Höhe der Tagessätze wurde auf 13 Euro gesenkt.

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