Ebersberg:Reich gegen arm

Acht Landkreise unterstützen Ebersbergs Popularklage gegen den Finanzausgleich in Bayern.

Lars Brunckhorst

Der Unmut über den Finanzausgleich in Bayern wächst: Ebersbergs Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof haben sich mittlerweile acht weitere Landkreise angeschlossen. Sie wollen damit das von ihnen als ungerecht empfundene Gesetz des Freistaats zu Fall bringen, das etwa zur Folge hat, dass der Landkreis Ebersberg bei der Finanzkraft an letzter Stelle landet.

Die Klage, die vor einer Woche eingereicht wurde, wird damit von knapp der Hälfte der 21 oberbayerischen Landkreise unterstützt: Neben Ebersberg sind dies Berchtesgaden, Dachau, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch, Landsberg, Miesbach und Rosenheim. Dass die vom Ebersberger Kreistag im Februar beschlossene Klage in Oberbayern so viel Unterstützung erfährt, liegt daran, dass sich die Landkreise in diesem Bezirk als Zahlmeister des Freistaats sehen.

So liegen in Oberbayern die Kommunen mit dem höchsten Steueraufkommen, durch den Finanzausgleich landen diese bei der Finanzkraft aber überwiegend auf hinteren Plätzen. Am schlimmsten trifft es Ebersberg: Der Landkreis, obgleich von seiner Steuerkraft her die Nummer sechs unter den 71 bayerischen Landkreisen, liegt am Ende auf dem letzten Platz. Von den 973 Euro, die der Landkreis heuer pro Kopf an Steuern einnimmt, bleiben ihm durch den Finanzausgleich nicht einmal 286 Euro - das ist weniger als der von der Steuerkraft her schwächste bayerische Landkreis Freyung-Grafenau hat. "Das erkläre mir mal jemand", sagt dazu die Finanzmanagerin im Ebersberger Landratsamt, Brigitte Keller. "Ich verstehe das nicht."

Die Klage soll daher zunächst Klarheit in das Berechnungssystem des Finanzausgleichs bringen. In einem "zweiten Schritt", so Keller, wollten die negativ betroffenen Kommunen dann eine abermalige Novellierung des Gesetzes durchsetzen. Dieses war vom Landtag erst im vorigen Jahr geändert worden. Vorangegangen war ebenfalls eine Popularklage mehrerer Landkreise.

Sie war von den Bezirken Oberbayern und Schwaben sowie 30 Landkreisen, vier kreisfreien Städten und 232 kreisangehörigen Gemeinden eingereicht worden. Der Verfassungsgerichtshof bemängelte daraufhin in seinem Urteil vom 28. November 2007 das Fehlen von Verfahrensregeln und erklärte das damalige Finanzausgleichsgesetz für mit der Verfassung unvereinbar. Geändert hat sich seither am System des Finanzausgleichs nach Auffassung vieler Kommunen jedoch nichts.

Der Finanzausgleich soll Gemeinden und Landkreisen eine finanzielle Mindestausstattung gewährleisten, unabhängig davon, wie hoch ihre Steuereinnahmen sind. Diese Absicht versteht man auch in Ebersberg: "Wir sind nicht gegen die Nivellierung der Finanzkraft", versichert die Kreiskämmerin. "Aber wir haben etwas gegen eine Übernivellierung." Und eine solche liegt nach Ansicht von Brigitte Keller vor, wenn Oberbayern zwar die "allerreichsten" Landkreise habe, nach dem Finanzausgleich aber Regionen aus Franken und Niederbayern ganz oben stünden. "Da stimmt was nicht."

Unterdessen kündigt sich für die Ebersberger Klage auch Unterstützung aus Schwaben an: So wurde der Landrat von Unterallgäu, Hans-Joachim Weirather, von den Gremien des dortigen Kreistags ermächtigt, alles weitere in die Wege zu leiten, wenn sich die Mehrheit der schwäbischen Landkreise ebenfalls an der Klage beteiligt.

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