Ebersberg:Prügel zum Frühstück

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Hohe Geldstrafe für 38-Jährigen, der seinen Nebenbuhler getreten und geschlagen hat

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Ein ziemlich unsanftes Erwachen erlebte ein junger Mann im September in Anzing. Er hatte sich mit seiner neuen Freundin einen schönen Abend und wohl auch eine nette Nacht gemacht - doch aus dem Schäferstündchen wurde plötzlich eine handfeste Prügelei: Mitten in der Nacht stand der Ex-Freund der neuen Bekanntschaft im Schlafzimmer und schlug zu. Was wie eine Szene aus einem mäßig lustigen Blödelfilm klingt, fand nun sein Ende am Amtsgericht. Dort musste sich der Ex-Freund, ein 38-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis, wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Er soll seinem Nebenbuhler mindestens drei Mal mit einer Taschenlampe auf den Kopf geschlagen und mit dem Knie in die Genitalien getreten haben. Anschließend habe er den - inzwischen immerhin bekleideten - Geschädigten unter wüsten Drohungen gezwungen, das Schlafzimmer im ersten Stock über den Balkon zu verlassen. Als seine Ex-Freundin dazwischen gehen wollte erhielt sie eine Ohrfeige und wurde ebenfalls mit Beleidigungen bedacht. Laut ärztlichem Attest erlitt der Nebenbuhler eine Platzwunde an der Stirn, die genäht werden musste, sowie eine Schädelprellung. Die Ärzte stellten zudem Schürfwunden an der Hand sowie eine Weichteilschwellung fest. Die Ex-Freundin trug eine aufgeschürfte Lippe davon. Selbst äußerten sich die Geschädigten vor Gericht nicht - der Mann ist offenbar in seine spanische Heimat zurückgekehrt, wo ihn die Zeugenladung nicht erreichte. Die Ex-Freundin des Angeklagten war nach einem Umzug nicht postalisch erreichbar und fehlte darum ebenfalls.

Der Angeklagte selbst sagte dagegen bereitwillig aus und gab alle Vorwürfe zu. Dem derzeit arbeitslosen Sportlehrer und Fitnesstrainer war seine Zerknirschung deutlich anzumerken: "Ich hatte einen Blackout, das war komplett überzogen und übertrieben, der konnte ja gar nichts dafür." Wofür, auch das schilderte der Angeklagte: die damalige Gesamtsituation. Nicht nur, dass er seinen Job verloren hatte, dazu noch arbeitsunfähig war, auch habe er erfahren, dass er unfruchtbar sei. Dies habe sich auf seine Beziehung ausgewirkt. Zwar habe er seiner Freundin - die sich ebenfalls immer Kinder gewünscht habe - zunächst nichts von dem Befund erzählt, aber er habe sich "aus der Beziehung zurückgezogen". Im August hätten die beiden dann einvernehmlich Schluss gemacht, so der Angeklagte.

Seine Ex wollte eigentlich ausziehen, um so überraschter sei er gewesen, nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub eine Postkarte mit dem Spruch "I Miss You" samt Anzeichen der Anwesenheit der Freundin im Haus vorzufinden. "Wir haben uns schon öfter getrennt und sind wieder zusammengekommen." Als er dann aber im Schlafzimmer "einen nackten Mann in unserem Bett" habe liegen sehen, "da ist für mich eine Welt zusammengebrochen" - mit den bekannten Folgen.

Seiner Freundin habe der Angeklagte als Täter-Opfer-Ausgleich bereits 500 Euro Schmerzensgeld überwiesen und sich in aller Form entschuldigt, den Geschädigten habe er leider nicht erreicht. Diese Geste wertete die Staatsanwaltschaft sehr positiv, genau wie die glaubwürdige Reue des nicht vorbestraften Angeklagten. Deshalb könne man von einem minderschweren Fall ausgehen und es bei einer Geldstrafe belassen. Der Staatsanwalt beantragte 150 Tagessätze zu je 25 Euro. Die Verteidigung beantragte lediglich 90 Tagessätze, damit, so der Advokat, sei sein Mandant nicht vorbestraft, was ihm bei der Jobsuche sicher helfen werde.

Das Gericht war zwar auch der Auffassung, es handele sich um einen minderschweren Fall, "ich nehme Ihnen ab, dass es ihnen leid tut", so Richterin Vera Hörauf. 90 Tagessätze seien dennoch zu wenig, schließlich sei es nicht bei einem Schlag im Affekt geblieben, und beim erzwungenen Sprung vom Balkon hätte sich das Opfer erheblich verletzen können. Darum lautete das Urteil letztlich 120 Tagessätze à 25 Euro.

© SZ vom 24.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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