Ebersberg:Niebler will für Ceta stimmen

Für Europaabgeordnete überwiegen beim Abkommen die Vorteile

Die Vaterstettener CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler hat angekündigt, an diesem Mittwoch im Europaparlament für Ceta, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, zu stimmen. "Es gibt gute Argumente für Ceta, deshalb sollte uns in dieser schwierigen weltpolitischen Lage daran gelegen sein, mit diesem Abkommen zwischen der EU und Kanada ein deutliches Zeichen zu setzen gegen aufkommenden Nationalismus, Abschottung und Handelsbeschränkungen", unterstreicht Niebler in einer Pressemitteilung.

In den vergangenen Wochen hatten Globalisierungskritiker im Landkreis die Abgeordnete aufgefordert, gegen das Abkommen zu stimmen - unter anderem auf einer riesigen Plakatwand in Vaterstetten. Vor allem mangelnden Verbraucherschutz und fehlende Transparenz zählte zu den Kritikpunkten. Auch Rückschritte beim Umweltschutz befürchten die Gegner. "Gerade weil mich unzählige Bürger angeschrieben haben und ich um die Bedenken gegen Ceta weiß, habe ich mich in aller Intensität mit dem Abkommen befasst und den Vertragstext gelesen. In der Abwägung aller vorgebrachten Argumente bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die mit Ceta verbundenen Chancen die Risiken deutlich überwiegen", sagt Niebler dazu. Sie sieht nun "einen guten Interessensausgleich" in dem Vertragswerk, der in langen und intensiven Verhandlungen erreicht worden sei. Kanada sei gerade für die exportorientierte bayerische Wirtschaft einer der wichtigsten Handelspartner. Allein im Jahr 2015 betrugen die bayerischen Gesamtexporte knapp 179 Milliarden Euro, der Wert der nach Bayern importieren Güter lag bei 161 Milliarden Euro. Ziel des Abkommens zwischen der EU und Kanada sei es, nahezu alle Einfuhrzölle abzuschaffen, so dass die EU-Exporteure jährlich mehr als 500 Millionen Euro sparten.

Beim Thema Schiedsgerichtsverfahren konnten laut der Abgeordneten die immer wieder vorgebrachten Bedenken ausgeräumt werden: "Es wird sie nicht geben! Durch das Abkommen mit Kanada wird vielmehr eine unabhängige Investitionsgerichtsbarkeit geschaffen: Es wird ein Gericht geben, gegen dessen Entscheidungen Berufung eingelegt werden kann." Langfristig sei es für die EU das Ziel, einen internationalen Investitionsgerichtshof zu etablieren. Sämtliche bisherigen Mechanismen zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten aus derzeitigen Abkommen der EU, der Mitgliedstaaten mit Drittländern und in anderen Verträgen zwischen Drittländern sollten dann durch diesen Gerichtshof ersetzt werden.

Ceta schränke auch das Recht der Mitgliedstaaten nicht ein, Dienstleistungen von öffentlichem Interesse weiterhin selbst zu regulieren. "Um es auf den Punkt zu bringen: Ceta beinhaltet keine Verpflichtung zur Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen wie der Wasserversorgung, der Gesundheitsfürsorge und der Bildung."

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