Aus dem Amtsgericht:Mit Wurfstern durchs OEZ

Nach Schießerei in München

Das Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) in München.

(Foto: Sven Hoppe/dpa)

Vier Wochen nach dem Amoklauf von München spaziert ein 18-Jähriger aus dem Landkreis Ebersberg mit einem Rucksack voller Waffen durch das Olympiaeinkaufszentrum.

Von Max Nahrhaft, Ebersberg

Dass es nicht seine klügste Entscheidung war, nur vier Wochen nach dem Amoklauf in München mit einem Rucksack voller Waffen durch das Olympiaeinkaufszentrum (OEZ), dem Ort des Geschehens, zu spazieren, musste nun ein 18-Jähriger aus dem westlichen Landkreises feststellen. Vom Ebersberger Amtsgericht wurde er wegen des Mitführens unerlaubter Waffen an diesem symbolträchtigen Ort zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt.

Im August vorigen Jahres hat eine Zivilstreife den Jugendliche im OEZ aufgehalten, da er sich auffällig durch das Einkaufszentrum bewegte. "Er schlich von Geschäft zu Geschäft und wirkte, als würde er etwas ausspionieren", sagte der Polizist, der ihn damals kontrollierte.

Die Beamten hielten ihn zunächst für einen potenziellen Ladendieb und waren dann doch überrascht, als sie den Inhalt seines Rucksacks kontrollierten: Ein Teleskopschlagstock, ein Schlagring, ein Wurfstern, Pfefferspray, ein Butterfly-, ein Hand- und zwei Springmesser, sowie zwei Taschenlampen, in die Elektroschocker integriert waren waren darin verstaut. Während einige dieser Gegenstände nicht gänzlich verboten sind, dürfen andere nicht mitgeführt oder erst gar nicht besessen werden.

Der Verdächtige zeigte sich kooperativ und ließ sich von den Beamten in Gewahrsam nehmen. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung fand man dann noch Böller und Feuerwerkskörper. Die Waffen hatte der Jugendliche allesamt auf tschechischen Straßenmärkten erworben, die er nach eigenen Aussagen mehrmals besuchte, lediglich um Zigaretten zu kaufen. "Die Sachen fand ich cool und schön zum anschauen", sagte der junge Mann vor Gericht. Außerdem sei er von den Verkäufern mit niedrigen Preisen regelrecht zum Kauf gedrängt worden.

Warum er die Waffen gesammelt in seinem Rucksack durch das OEZ trug, begründete er damit, dass er sie in unmittelbarer Nähe vergraben wollte. Im Einkaufszentrum selbst sei er zum Zeitpunkt der Kontrolle gewesen, um eine Schaufel zum Graben zu kaufen. Schon damals sei ihm bewusst gewesen, dass man einige der Waffen nicht legal besitzen dürfe. Da er den Großteil seines Lebens in der Nähe des Olympiaparks gelebt habe, kenne er sich dort aus und hatte vor, sich dort der Waffen zu entledigen. Für die Besucher des OEZ habe er zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr dargestellt, beteuerte der Angeklagte. Er habe die Waffen ja nicht offen getragen, sondern im Rucksack verwahrt.

Die verbotenen Waffen und Utensilien wurden dem 18-Jährigen noch vor Ort entzogen und bleiben in den Händen der Polizei. Das Ebersberger Amtsgericht verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht zu einer Geldstrafe von 500 Euro an die Brücke e.V., die er in Ratenzahlungen ableisten kann. Der Jugendliche zeigte sich geständig und bereute, dass er zu diesem "dummen Zeitpunkt", kurz nach dem Amoklauf, mit den Waffen durchs OEZ lief. Er habe allerdings nie die Absicht gehabt, die Waffen zu verwenden. Inzwischen besuche er außerdem freiwillig Therapien zur Konfliktbewältigung und zur Stärkung der eigenen Persönlichkeit.

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