Ebersberg:Mehrmals missbraucht - 6000 Euro Schmerzensgeld

Ein 75-Jähriger fasst seine Enkelin sexuell an und legt sich zu ihr ins Bett. Dafür erhält er eine Bewährungsstrafe

Von friederike hunke, Ebersberg

Ein Zufall brachte die Tat ans Licht: 2011 finden Polizeibeamte bei einer Wohnungsdurchsuchung einen Brief, in dem die Verfasserin über ihre inneren Kämpfe schreibt und einen namenlosen Mann beschuldigt, sie sexuell angefasst zu haben. Erst nach einer erneuten Durchsuchung im Jahr 2013 erklärt die Mieterin der Wohnung, ihre Tochter habe den Brief verfasst. Diese schweigt weitere sieben Monate, bevor sie in einer richterlichen Vernehmung den Missbrauch schildert und den Täter nennt: ihren Großvater. Der 75-jährige Mann musste sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.

Die Anklage warf dem gebürtigen Münchner unter anderem sexuelle Nötigung einer schutzbefohlenen Person in 24 Fällen vor. Weil der Mann alle Tatvorwürfe einräumte, gab es an der laut Richter Markus Nikol "glaubhaften und logischen Aussage" des Opfers keinen Zweifel. Demnach besuchte die damals 14-Jährige ihren Großvater zwischen 2004 und 2005 etwa jedes zweite Wochenende in seiner Wohnung im nördlichen Landkreis. Dabei forderte dieser seine Enkelin jedes Mal auf, ihm im Aufzug ein "Bussi" zu geben. Als sie sich weigerte, habe er ihren Kopf in beide Hände genommen, sie mehrere Sekunden auf den Mund geküsst und auch seine Zunge ins Spiel gebracht. Laut eigener Aussage wehrte sich das Mädchen, indem sie ihren Kopf wegdrehte und die Zähne zusammenbiss.

Bei einem Übernachtungsbesuch sei die Jugendliche zudem in der Nacht aufgewacht und habe bemerkt, dass ihr Großvater sie unter der Bettdecke sexuell berührte. Dieser Missbrauch sei deshalb besonders schwerwiegend, weil es der Täter ausgenutzt habe, dass seine Enkelin schlief und sich nicht wehren konnte, argumentierte der Staatsanwalt.

Mit Beginn der Übergriffe begann das Opfer wiederholt, sich selbst zu verletzen und drohte ihrer Mutter, sie werde sich selbst töten, wenn sie noch einmal bei ihrem Großvater übernachten müsse. Dennoch brachte sie den Missbrauch nicht von sich aus zur Sprache - weil sie den Familienfrieden nicht gefährden wollte, vermutete der Jugendgerichtshelfer. Gerade das jahrelange Schweigen zeige: "Es war ein erhebliches Gewicht, das die junge Frau auf ihren Schultern getragen hat."

Der Angeklagte sprach in der Verhandlung leise und zögerlich, gab aber zu, dass die Vorwürfe der Wahrheit entsprachen. Neben dem Geständnis wirkte es sich zu seinen Gunsten aus, dass er noch nie strafrechtlich belangt worden war. Darüber hinaus willigte er bereits vor der Verhandlung ein, 6000 Euro Schmerzensgeld an seine Enkelin zu zahlen. Das Gericht wandelte die Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten deshalb zu einer dreijährigen Bewährungszeit und entsprach damit der Forderung des Staatsanwalts.

Der Rentner muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen.

Der Angeklagte habe "den Schritt in die richtige Richtung gemacht", indem er zugab, dass seine Enkelin die Wahrheit gesagt hat, urteilte Richter Nikol. Allerdings sei nicht zu beschönigen, dass der 75-Jährige das Vertrauen seiner Enkelin ausgenutzt hatte und sie mehrfach sexuell missbrauchte. Die Folgeschäden für das Opfer wurden beim Strafmaß indes nicht berücksichtigt. Die heute 25-Jährige hat einen Selbstmordversuch hinter sich und befindet sich, nachdem eine Borderline-Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wurde, inzwischen in ambulanter Betreuung. Ihr Jugendgerichtshelfer äußert sich dennoch hoffnungsvoll: "Sie ist eine starke Persönlichkeit und wird weiterhin versuchen, ihr Leben in den Griff zu kriegen."

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