Ebersberg:Krach in der Silvesternacht

Nachbarschaftsstreit findet teure Fortsetzung vor dem Amtsgericht

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Wenn es an Silvester kracht, ist das meist ein Grund zur Freude. Nicht so in einem Mehrfamilienhaus im westlichen Landkreis, da explodierte zum Jahreswechsel statt buntem Feuerwerk ein handfester Streit. In dessen Folge wurde eine Hausbewohnerin geschlagen - von wem und warum, damit musste sich nun das Amtsgericht beschäftigen.

Angeklagt waren ein im Haus wohnendes Ehepaar und deren Silvesterbesucher. Die Eheleute hätten zunächst ihre Nachbarn beleidigt, mit denen sie seit Jahren im Streit liegen, seien dann aber selbst aneinandergeraten. Dabei, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe der 49-Jährige seine zwei Jahre ältere Frau geschlagen. Der Polizei erzählten sie später aber, sie seien von ihren Nachbarn beleidigt und verprügelt worden. Ihr Besucher bestätigte dies. Im Verlauf der Ermittlungen kamen Zweifel an den Aussagen auf. Daher wurden die drei wegen falscher Verdächtigung zu hohen Geldstrafen verurteilt: Der 49-Jährige sollte 6000 Euro, seine Frau 5200 Euro und ihr Besucher 4000 Euro zahlen.

Alle drei legten Einspruch ein. Vor Gericht wiederholten sie nun die Vorwürfe gegen die Nachbarn, die sie beschuldigt hätten, für ihre Wohnungskündigung verantwortlich zu sein. Als der Angeklagte versuchte, die Frau zur Seite zu schieben, hätten deren Exmann und ein mit diesem befreundeter Nachbar ihn mit Schlägen und Tritten traktiert. Die Nachbarin, die ihn zunächst beleidigt hatte, sowie eine weitere Hausbewohnerin seien dann gegen die 51-Jährige gewalttätig geworden. Der dritte Angeklagte gab an, er habe die Schlägerei zumindest teilweise sehen können. Die angeblichen Angreifer dagegen schilderten, wie sie von den Angeklagten bereits beim Feuerwerk vor dem Haus beleidigt worden seien, was die Gegenpartei prompt als Lüge zurückwies.

Das Ganze sei eine klassische "Aussage gegen Aussage"-Situation, befand der Staatsanwalt. Dennoch seien die Zeugen glaubwürdiger. Die Angeklagten hätten im Verlauf der Ermittlungen ihre Aussagen mehrmals geändert. Etwa zur Art der angeblichen Angriffe und dazu, wer daran beteiligt gewesen sein sollte. Auch passten die von neutralen Zeugen - einer Krankenschwester, die Erste Hilfe geleistet hatte und eines Polizisten - beobachteten Verletzungen nicht zu den geschilderten massiven Angriffen. Die Angeklagten wiederum bekräftigten in ihrem Schlusswort erneut die Vorwürfe gegen die Zeugen. "Wir sind die Opfer, und werden zu Tätern gemacht", beschwerte sich die Angeklagte.

Das Gericht schloss sich der Einschätzung der Staatsanwaltschaft an. Alle Angeklagten wurden wegen falscher Verdächtigung verurteilt, der 49-Jährige zusätzlich noch wegen Körperverletzung und Beleidigung. Er muss 4000 Euro zahlen. Seine Frau 1400 Euro, der Besucher 2750 Euro. "Dass Sie damit nicht einverstanden sind, ist mir schon klar", so die Richterin auf die empörten Entgegnungen der Angeklagten. Daher habe sie die für Einspruch oder Revision nötigen Formulare schon einmal bereitgelegt - welche die Angeklagten sofort mitnahmen. Eine Fortsetzung ist also nicht ausgeschlossen.

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