Ebersberg:Kein Herz für Patienten

Ebersberg: Seit April darf die Kreisklinik Ebersberg keine Herzschrittmacher-Untersuchungen bei Patienten mehr vornehmen.

Seit April darf die Kreisklinik Ebersberg keine Herzschrittmacher-Untersuchungen bei Patienten mehr vornehmen.

(Foto: Endt)

Im Landkreis gibt es nur noch zwei Kardiologen. Trotzdem dürfen in der Kreisklinik nach 17 Jahren keine regelmäßigen Schrittmacherkontrollen mehr durchgeführt werden. Weder Mediziner noch Kranke können die Entscheidung nachvollziehen

Von Jessica Morof, Ebersberg

Alle sechs bis zwölf Monate müssen Patienten mit Herzschrittmacher zur Kontrolle. Im ersten halben Jahr nach der Operation sogar noch weitaus öfter. Für Betroffene im Landkreis Ebersberg ist die medizinische Nachsorge allerdings ein Problem. Denn die Kreisklinik Ebersberg, welche die Kontrollen in den vergangenen 17 Jahren durchführen durfte, hat seit April keine Genehmigung mehr für diese Leistung. Weshalb diese nicht mehr erteilt wurde, ist unklar. Für die Zukunft herrscht gerade einmal Hoffnung auf eine Besserung der Situation. Allerdings nur für die Erstversorgung.

"Es ist schade, dass wir die Ermächtigung nicht mehr haben", sagt Stefan Huber, Geschäftsführer der Kreisklinik, auch wenn die ambulante Versorgung nicht sein Gebiet ist. Denn die Schrittmacherkontrollen führen an sich niedergelassene Kardiologen aus, die eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) besitzen. Wenn allerdings dringender Bedarf besteht, kann der Zulassungsausschuss auch eine Ermächtigung an Ärzte in stationären Einrichtungen vergeben. Dies war in den vergangenen 17 Jahren der Fall: Hans Schneider, bis vergangenes Jahr Chefarzt der Kardiologie am Krankenhaus, besaß die Ermächtigung für Herzschrittmacherkontrollen. Alle zwei Jahre musste er sie neu beantragen - und sie wurde erteilt.

Anfang 2014 lehnte der Zulassungsausschuss den Antrag allerdings ab. Seit dem 1. April müssen die Patienten deshalb zu einem der beiden niedergelassenen Kardiologen in Zorneding und Aßling, beziehungsweise in den Landkreis München fahren, um die Kontrollen durchführen zu lassen.

Aus welchem Grund die Ermächtigung nicht mehr erteilt wurde, ist für Außenstehende nicht unbedingt nachvollziehbar. Denn der Ablauf des Antrags hat sich nicht verändert: Alle zwei Jahre muss er neu gestellt werden. Die Zulassungsstelle der KVB befragt dann die niedergelassenen Ärzte in der entsprechenden Planungsregion nach ihren Kapazitäten. Bisher gab es offenbar nie ausreichend Kräfte, um alle Patienten zu versorgen, weshalb Schneider die Genehmigung für Kontrollen am Krankenhaus erhielt. Auch der neue Chefarzt der Kardiologie, Martin Schmidt, hat einen Antrag gestellt. Die KVB scheint allerdings der Ansicht zu sein, dass es ausreichend kardiologische Praxen im Landkreis gibt. Die Genehmigung für die Kreisklinik wurde nicht mehr erteilt.

Aus Sicht Hubers liegt das an einer neuen Aufteilung der so genannten Versorgungsregionen, die den Bedarf je nach Spezialisierung der Ärzte festlegt. Der Landkreis Ebersberg wurde im Dezember dem Landkreis München zugeschlagen. Das liegt daran, dass für Hausärzte die Bereiche zwar eng gefasst sind; bei Fachärzten erstreckt sich das Gebiet allerdings viel weiter. Auch die Landkreise Dachau, Freising, Erding, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München, Starnberg und das Stadtgebiet München bilden hier eine gemeinsame Raumordnungsregion.

In diesem Bereich gibt es 135 Kardiologen; zwei davon sitzen im Landkreis Ebersberg. In den Landkreisen Erding und München sind es vier beziehungsweise sieben. Im Stadtgebiet München dafür 89. Laut KVB herrscht in dieser und in anderen Raumordnungsregionen sogar eine Überversorgung an spezialisierten Fachärzten.

Der Verdacht liegt nahe, dass nun Ärzte aus München freie Kapazitäten haben und sich diese positiv auf das Gesamtverhältnis auswirken. Die Versorgung wäre dadurch statistisch gesehen also ausreichend. "Und jetzt haben einige Patienten einen relativ weiten Weg", sagt Huber. Die Pressereferentin der KVB, Birgit Grain, widerspricht dem allerdings. Denn bei der Abfrage der Kapazitäten beachte der Zulassungsausschuss sehr wohl die Abdeckung einzelner Regionen. Zumindest die umliegenden Landkreise würden miteinbezogen.

Die Absage muss also an anderen Veränderungen gelegen haben. Verwunderlich ist dies vor allem vor dem Hintergrund, dass eine internistische Praxis aus Ebersberg mit kardiologischem Schwerpunkt in den Bereich der Landeshauptstadt München verkauft wurde; nun also sogar ein Facharzt weniger im Landkreis sitzt.

Die Herzschrittmacherträger in Ebersberg jedenfalls waren unzufrieden. Mehrere beschwerten sich am Krankenhaus und direkt beim Zulassungsausschuss des KVB aufgrund der weiten Wege. Auch Landrat Robert Niedergesäß (CSU) sah sich zum Handeln gezwungen und schrieb einen Brief an die KVB, wo man mit der Planung selbst noch nicht glücklich ist. "Wir sehen durchaus kritische Punkte durch die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Bundesausschusses", erläutert Grain. Doch in regionalen Belangen seien ihnen die Hände gebunden. Darüber hinaus könne man den Ärzten auch nicht vorschreiben, wo sie ihre Praxis führen müssen. "Innerhalb einer Planungsregion besteht Niederlassungsfreiheit."

Einen kleinen Hoffnungsschimmer für die Herzschrittmacher-Patienten gibt es allerdings. Von diesem Mittwoch, 1. Juli, an soll laut KVB die Kreisklinik wenigstens eine beschränkte Ermächtigung erhalten. Diese gilt für die erste Kontrolle nach dem Einsetzen des Geräts. "Aber das ist ja nur ein Qualitätsaspekt", sagt Huber. "Eigentlich geht es uns ja um die Regelkontrolle."

Aus diesem Grund hat sich der Geschäftsführer der Klinik ebenfalls an die KVB gewandt mit der Bitte, die vollständige Genehmigung zu erteilen. Darüber wolle der Zulassungsausschuss nochmals beraten. Anscheinend, so Huber, sei der Druck inzwischen so groß geworden, dass man den Versorgungsbedarf erkenne. Nun könnte also doch eine Zulassung für die Regelkontrolle kommen. Zumindest für zwei Jahre - danach muss wieder neu entschieden werden.

Doch für Patienten anderer Fachgebiete bleibt die Lage kritisch. Durch den Verkauf der internistischen Praxis ist beispielsweise auch die einzige pneumologische Versorgung verschwunden. Niedergesäß berichtet in seinem Schreiben an die KVB von Patienten, die eine Langzeit-Sauerstofftherapie erhalten und nun weite Wege auf sich nehmen müssen. "Es gibt aber keine Vorschrift, dass es einen Pneumologen in der Region geben muss", erläutert Grain. Auch hier seien deshalb die Möglichkeiten der KVB sehr beschränkt. Zwar könnte diese finanzielle Hilfe für Praxis- oder Filialgründungen vergeben. Doch dafür müsse es zuerst einmal einen Spezialisten geben, der sich im Landkreis niederlassen möchte. Und daran mangelt es offenbar aktuell.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: