Ebersberg:Kätzchen im Kofferraum

Ebersberg: Immer häufiger darf auch legal gesprüht werden, hier in Dachau .In Markt Schwaben war das aber anders.

Immer häufiger darf auch legal gesprüht werden, hier in Dachau .In Markt Schwaben war das aber anders.

(Foto: Niels P. Jørgensen)

Ein 30-Jähriger soll in Markt Schwaben mit einer Tierschablone Graffiti gesprüht haben

Von Johanna Feckl, Ebersberg

"Er hatte alles griffbereit im Wageninneren - selbst den Verbandskasten", erinnerte sich ein Polizeibeamter an die allgemeine Verkehrskontrolle, die eine Anklage gegen einen 30-jährigen Graffitisprayer ins Rollen brachte. Diesem warf die Staatsanwaltschaft vor, mit seinem künstlerischen Hobby "gemeinschädliche Sachbeschädigung" begangen zu haben. Gleich zehn Mal, zwischen Anfang und Mitte 2014, soll sich der Angeklagte an Hauswänden und Stromkästen in Markt Schwaben verewigt haben - Motiv war immer eine Katze mit spitz zulaufenden Ohren. Der Sachschaden belief sich insgesamt auf eine Summe von etwa 2000 Euro.

Dass jemand bei einer Verkehrskontrolle alle geforderten Utensilien sofort parat hat, das hatte den Polizisten, der als einziger Zeuge vor dem Ebersberger Amtsgericht auftrat, stutzig gemacht. Als ihm dann auch noch Spraydosen unter einem der Autositze aufgefallen waren, habe er sich den Kofferraum des 30-jährigen Fahrers zeigen lassen. "Da lagen überall Graffitidosen. Und eine Katzenschablone."

"Mein Mandant hat damit nichts zu tun", betonte der Anwalt des Angeklagten. Es sei zwar richtig, dass der 30-Jährige Sprühdosen und eine Katzenschablone zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle im Kofferraum mitführte. Aber dass sein Mandant deshalb der Urheber der in Markt Schwaben verteilten Katzenbilder ist, sei falsch. Der Angeklagte male Graffiti - aber nur auf dem Gelände eines alten Klärwerks, auf dem dies ausdrücklich erlaubt sei. Dort habe er sich auch am Tag vor der polizeilichen Verkehrskontrolle aufgehalten, daher der Fund in seinem Wagen. Der Beklagte selbst äußerte sich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft nicht.

Auf Nachfrage des Anwalts gab der geladene Zeuge zu Protokoll, dass die Polizei umgehend nach dem Sprühdosenfund alle Graffiti-Geschädigten schriftlich angefragt habe. Nicht alle hätten sich daraufhin gemeldet, sagte der Polizeibeamte. Dass der Urheber der Katzengraffiti aber nur der Angeklagte sein könne, das lag für ihn auf der Hand - schließlich passte die sichergestellte Katzenschablone zu den Graffiti. Außerdem waren seit der Fahrzeugkontrolle "keine neuen mehr aufgetaucht".

Aus Sicht des Anwalts müsste das Gericht eine Befragung der Geschädigten durchführen - aber ob das den Aufwand lohne, da sei er sich nicht sicher. Überdies, darauf wies er hin, sei sein Mandant nicht vorbestraft und die zu beklagende Schadenssumme recht niedrig. Sein Vorschlag: das Verfahren gegen eine Geldauflage einstellen. Nach kurzer Beratungsunterbrechung stimmte die Staatsanwaltschaft dem zu. Der Beklagte muss innerhalb der kommenden sechs Monate eine Summe in Höhe von 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein für krebskranke Kinder entrichten. Der Prozess wäre somit bis zur vollständigen Zahlung der Summe vorläufig eingestellt. "Wenn Sie das erledigt haben, dann kann ich das Verfahren endgültig abschließen", belehrte die Richterin den 30-Jährigen und beendete damit die Sitzung.

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