Ebersberg:30-Jähriger vergewaltigt 60-Jährige

Ebersberg: Der Prozess fand am Mittwoch vor dem Ebersberger Amtsgericht statt.

Der Prozess fand am Mittwoch vor dem Ebersberger Amtsgericht statt.

(Foto: Christian Endt)

Das Amtsgericht Ebersberg verurteilt den Angeklagten zu drei Jahren Haft. Auf das Urteil musste das Opfer fast zwei Jahre warten.

Aus dem Gericht von Korbinian Eisenberger, Ebersberg

Es ist ein unappetitlicher und komplizierter Fall, den Richter Markus Nikol am Mittwoch in Ebersberg in einem Schöffenprozess entscheiden musste. Vor dem Amtsgericht ging es um den Vorwurf der Vergewaltigung. Es wurde detailreich und grausig. Bis zum Schluss stand Aussage gegen Aussage. Am Ende wurde der Angeklagte wegen Vergewaltigung und Körperverletzung schuldig gesprochen und zu drei Jahren Haft verurteilt.

Was ist passiert? Darum ging es in der ganztägigen Verhandlung, in der zwei Varianten präsentiert wurden. Der Richter und seine beiden Schöffen waren am Ende davon überzeugt, dass die Nebenklägerin - eine 62-jährige Frau, die Krebs im Endstadium hat und im westlichen Landkreis Ebersberg wohnt, die Wahrheit sagte. Für sie muss es ein harter Gang gewesen sein. Auch weil sie im Gerichtssaal den Angeklagten traf: einen 32-jährigen KFZ-Mechaniker aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck.

An einem Mittwoch im September 2016 soll er die Frau in deren Wohnung im Landkreis Ebersberg besucht haben, so die Überzeugung des Gerichts. Sie hatte sich eigentlich auf einen Fernsehabend vorbereitet, Knabbereien bereitgestellt. Als der Gast ankam, hatte er jedoch etwas anderes im Sinn. Er soll sich entkleidet haben und die Frau zum Oralverkehr aufgefordert haben. Als sie ablehnte, zwang er sie. Dabei schlug er ihr auf den Kopf und ins Gesicht. Zudem würgte er sie am Hals. Erst nach Stunden habe er von ihr abgelassen, wie der Richter die Nebenklägerin zitierte. Bei ihrer Aussage war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Der Angeklagte stritt sämtliche Vorwürfe ab. Seiner Version nach kam er in friedlicher Absicht in die Wohnung. Seine Bekannte hätte ihn angerufen und um Hilfe gebeten, sagte er, um Sachen in den Keller zu tragen. Um 21.30 Uhr habe er die Wohnung der Frau wieder verlassen, zu sexuellen Handlungen sei es an diesem Abend nicht gekommen - weder einvernehmlich noch unter Zwang. Eine ganz andere Geschichte also.

Der Angeklagte bestreitet sämtliche Vorwürfe

Ein schwieriger Fall: Weil die Nebenklägerin dem Tod ins Auge sieht und ein junger Mann einer langen Gefängnisstrafe. Und weil es weder für die eine noch für die andere Version unbeteiligte Zeugen gibt - wie so oft bei Vergewaltigungs-Prozessen. Das Opfer erklärte, dass sie eine sexuelle Beziehung mit dem Angeklagten geführt habe. Der wiederum bestritt auch das. Es sei ein "Oma-Enkel-Verhältnis" gewesen. Auch das glaubte das Gericht nicht.

Fast zwei Jahre nach der Tat ist nun ein Urteil gefallen. In seiner Begründung erklärte Richter Nikol, dass das Opfer die Geschichte über Jahre hinweg immer wieder erzählen musste, bei der Polizei, bei Ärzten und bei der ersten Verhandlung im April 2017. Eine Tortur. Dennoch habe sie stets detailreich und plausibel geschildert, zu diesem Schluss war auch eine Gutachterin gekommen. Anders als der Angeklagte, der seine Version nach Einsicht in die Akten dem Ermittlungsstand angepasste habe, so der Richter. Hinzu kam, dass es keine andere Erklärung für die Hämatome und Würgemale gab, die Ärzte am Tag nach der Tat feststellten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann die Verteidigung in Berufung oder Revision gehen.

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