Überfall auf Döner-Imbiss:Polizei ermittelt gegen Rechtsradikale

Überfall auf Döner-Imbiss: Dieser Döner-Kiosk am S-Bahnhof Ebersberg wurde am Freitag, den 25. September überfallen.

Dieser Döner-Kiosk am S-Bahnhof Ebersberg wurde am Freitag, den 25. September überfallen.

(Foto: Photographie Peter Hinz-Rosin)
  • Gegen acht Rechtsradikale wird wegen Bildung einer bewaffneten Gruppe ermittelt.
  • Sie werden verdächtigt, Ende September einen Döner-Imbiss am S-Bahnhof Ebersberg überfallen zu haben.
  • Die Polizei ließ die Tatverdächtigten zunächst frei.

Von Isabel Meixner

Nach dem Überfall von acht Rechtsextremen auf eine Dönerbude sind am Mittwoch die Wohnungen der vier Hauptverdächtigen durchsucht worden. Datenträger, Handys und ein Tablet wurden sichergestellt, Beweise, "offensichtlich rechtsradikale Gegenstände", sind laut Polizeipräsidium Oberbayern Nord nicht gefunden worden. Schon am Freitag, als die Polizei die sieben Männer und eine Frau in einer Wohnung in Ebersberg vorläufig festgenommen hatten, waren ein Messer und zwei Hämmer sichergestellt worden, so wie sie bei dem Angriff verwendet wurden. Ob es sich tatsächlich um Tatwaffen handelt, wird derzeit untersucht.

Gegen die acht Tatverdächtigen wird nun auch wegen der Bildung bewaffneter Gruppen ermittelt. Bisher waren nur vier Personen Gegenstand der Ermittlungen, und zwar wegen gefährlicher Körperverletzung. Sie sollen in den Laden eingedrungen sein, während die anderen vor der Tür geblieben sind. Dem Verdacht des Landfriedensbruchs, den die Polizei noch am Wochenende geäußert hatte, gehen die Ermittler inzwischen nicht mehr nach, weil dafür die Attacke laut Definition "aus einer Menschenmenge" heraus kommen müsse. Doch für eine "Menschenmenge", so die Polizei, sei die Gruppe zu klein gewesen. Auch das Landeskriminalamt ist inzwischen in die Ermittlung eingebunden, was Anfang der Woche noch nicht der Fall war.

Die Männer haben alle Einträge im Strafregister

Zwei der Tatverdächtigen waren am Freitagabend vor dem Überfall bereits aufgefallen, als sie am Bahnhof ausländische Bürger mit rassistischen Parolen beleidigten. Die zur Hilfe gerufene Polizei nahm deren Personalien auf. Später kamen die zwei mit sechs weiteren Personen und bewaffnet mit einem baseballähnlichen Stock, zwei Hämmern und einem Messer zurück und griffen den Döner-Imbiss an. Die sieben beteiligten Männer sollen laut Ermittlern "Einträge quer durchs Strafgesetzbuch" vorzuweisen haben, von Nötigung über gefährliche Körperverletzung bis hin zu Drogendelikten.

Die Beschuldigten verweigern laut Hans-Peter Kammerer, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, eine Aussage und haben einen Anwalt zu Rate gezogen. Wie das bayerische Innenministerium in seiner Stellungnahme mitteilt, sei eine sofortige Vernehmung am Freitagabend nicht möglich gewesen, weil die Tatverdächtigen betrunken gewesen seien. An diesem Vorgehen hatte es Kritik gegeben - vor allem, weil die Tatverdächtigen weiter auf freiem Fuß waren und auch die Opfer bis Dienstag noch nicht vernommen wurden.

Strafrahmen

"Wer unbefugt eine Gruppe, die über Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge verfügt, bildet oder befehligt oder wer sich einer solchen Gruppe anschließt, (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es im Strafgesetzbuch. Dieser Tatvorwurf betrifft nun alle acht Angreifer, die beim Überfall auf den Döner-Imbiss beteiligt gewesen sind - auch die, die vor der Tür geblieben sind. Gegen die anderen vier, die mit Messer, Hämmern und Stock die drei Opfer angegriffen und die Theke zerschlagen haben sollen, wird außerdem wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren geahndet. Dieser Straftatbestand ist erfüllt, wenn der Angriff "mittels eines gefährlichen Werkzeugs, eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" erfolgt. Der Vorwurf des Landfriedensbruchs wird nicht mehr verfolgt, er hätte mit bis zu drei Jahren geahndet werden können. imei

Auch das Innenministerium sieht keine rechte Szene im Landkreis

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft München II verteidigt das Innenministerium: Es sei keine Festnahme erfolgt, "da in allen Fällen ein fester Wohnsitz vorlag und somit keine Fluchtgefahr begründet werden konnte". Die drei Opfer - zwei von ihnen wurden bei dem Angriff verletzt, einer kam ins Krankenhaus - wurden inzwischen vernommen. Über den genauen Inhalt der Aussagen wolle man aus ermittlungstaktischen Gründen keine Aussage machen, so das Innenministerium, aber "aufgrund von Zeugenaussagen ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die Tathandlung der Beteiligten nachgewiesen werden könne". Auch die Videoaufnahmen der Bahnhofskamera werden derzeit ausgewertet.

Wie das Innenministerium einräumt, seien im Landkreis Ebersberg Einzelpersonen bekannt, "die der rechtsextremistischen Szene zuzurechnen sind". Von einer organisierten Szene könne gleichwohl nicht gesprochen werden, auch eine Häufung rechtsextremer Straftaten gebe es nicht. Im Zuständigkeitsbereich der Kripo Erding habe es 2011 52 entsprechende Delikte gegeben, 2014 waren es 41. Allerdings sind viele der jüngsten Fälle, in denen der Staatsschutz Ermittlungen aufgenommen hat, noch nicht geklärt, also in der Statistik nicht erfasst.

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